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Dr. Philipp Kadelbach, Mitgründer und Geschäftsführer von Flightright zum Flugbegleiter-Streik bei Eurowings:

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„Auch bei mehrtägigen, streikbedingten Flugausfällen ist die Airline Eurowings dazu verpflichtet, ihren Passagieren einen zumutbaren Ersatzflug bereitzustellen. Aufgrund der Herbstferienzeit mit ihrem erhöhten Reiseaufkommen ist das eine große Herausforderung für sie, aber ein Recht das Reisende unbedingt einfordern sollten, wenn sie zeitnah am Urlaubsort oder zu Hause ankommen wollen“, erläutert Herr Dr. Kadelbach den heiklen Zeitpunkt zu dem Eurowings nun mit einem Streik konfrontiert wird. „Allein nach einer mehr als 2-stündigen Wartezeit am Flughafen, stehen Passagieren Versorgungsleistungen in Form von Essen und Trinken durch die Lufthansa-Tochter zu. Natürlich haben Fluggäste in dieser Situation auch die Möglichkeit, ihren Flug kostenfrei bei Eurowings umzubuchen oder ihn komplett zu stornieren. Allerdings steht Fluggästen im Falle einer streikbedingten Flugverspätung, -umbuchung oder -annullierung leider kein Entschädigungsanspruch zu. Nach wie vor gilt ein gewerkschaftlich organisierter Streik der Airlinebelegschaft vor deutschen Gerichten als außergewöhnlicher Umstand, so dass Verbraucher nichts weiter tun können, als für ihr Recht auf einen Ersatzflug zu pochen."


Zum Hintergrund:
Der Streik der Flugbegleiter des Lufthansa-Billigfliegers Eurowings sorgt derzeit für hunderte gestrichene Flüge, Sonderflugpläne und Zehntausende von betroffenen Passagieren in ganz Deutschland. Es steht noch offen, ob der Streik länger als 24 Stunden dauert. Für Dr. Philipp Kadelbach, Geschäftsführer und Mitgründer von Flightright, ist die Rechtslage der Passagiere im Rahmen des Streiks von Eurowing klar, jedoch ist sie durch einen äußerst ungünstigen Streikzeitpunkt für viele Verbraucher sicher nicht so offensichtlich. 


Über Flighright:
Flightright (www.flightright.de) ist das führende Verbraucherportal für Fluggastrechte. Seit 2010 kämpft Flightright erfolgreich für Passagiere, deren Flüge sich verspäteten oder ausfielen. Das Unternehmen beruft sich auf die EU-Verordnung Nr. 261/2004. Diese spricht Betroffenen von Flugausfällen und Verspätungen eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft zu. Flightright hat weltweit bereits mehr als 60 Millionen Euro für seine Kunden durchgesetzt.