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Von der Flugentschädigung für den Hund bis zum Cello als Sitznachbar: Die drei schrägsten Flugzeug-Stories aus sechs Jahren flightright

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Potsdam, 22. März 2016: Seit 2010 kämpft flightright (www.flightright.de), das aus Potsdam stammende Portal für Fluggastrechte, schon für Kunden aus aller Welt für Entschädigungszahlungen für verspätete oder gestrichene Flüge. Damit schaffte es das ehemals kleine Start-up nicht nur zum Marktführer für Flugentschädigungen, sondern setzte für seine Kunden auch insgesamt bereits mehr als 60 Millionen Euro durch – wenn nötig auch vor Gericht. Dass es bei diesem Kampf ums Recht jedoch nicht immer nur bitterernst zugeht, zeigen die vom flightright Kundenservice gesammelten verrücktesten Geschichten, die das (Fluggast)leben so schreibt.

Platz 1: Eine tierische Entschädigungsforderung

Was viele nicht wissen: Flugreisende, die auf ihren Flieger mehr als drei Stunden warten müssen oder deren Flug ganz gestrichen wurde, haben Anrecht auf Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Pro Person wohlgemerkt. Unter flightright Mitarbeitern legendär ist mittlerweile die Geschichte eines Nutzers, der auch eine Entschädigung für seinen tierischen Begleiter geltend machen wollte – und zwar samt Pfotenabdruck und Hundemarke als „Unterschrift“. Netter Versuch, aber leider ist die Entschädigung von Tieren in der EU-Verordnung nicht geregelt.

Platz 2: Gestatten? Cello mein Name, Cello B.

Eine weitere lustige Anekdote: Ein flightright Nutzer beantragt Entschädigungen für drei von ihm gekaufte Flugtickets und zwar für Herrn A sowie Herrn C und Herrn B. An dieser Stelle noch nicht ungewöhnlich. Bei dem Vornamen von Herrn B werden die flightright Kundenservice Mitarbeiter allerdings stutzig. Herr Cello B. Ein recht außergewöhnlicher Vorname. Tatsächlich ist das Instrument gemeint, da für dieses ein eigener Sitzplatz gebucht wurde und somit – so erscheint es dem Nutzer wohl erst mal logisch – kann nun auch das Cello Ansprüche geltend machen. Immerhin stand es ebenso wartend herum.

Platz 3: April, April? Flug gestrichen aufgrund von „Trunkenheit am Steuer“

Isländische Vulkane, feierwütige Briten, 60 Stunden Flugverspätung, gestrandete Koffer aufgrund von Schaltjahr – Flugreisende sind heutzutage einige Erklärungen gewohnt, wenn es bei den Airlines mal wieder nicht so rund läuft und die Passagiere einfach nicht ans Ziel kommen. Als Realsatire eines schlechten Aprilscherzes entpuppte sich da die Schilderung eines flightright Nutzers zu folgendem Flugausfall: Ein Pilot einer anderen Maschine hatte vor dem Andocken am Gate den Flieger gerammt und damit flugunfähig gemacht. Es stellte sich heraus, dass der Pilot ähnliche Probleme wie die Feiermeute von Ryanair hatte: zu betrunken zum Fliegen!

In allen drei Fällen konnte flightright für die Passagiere Entschädigungen erkämpfen. Kein Wunder also, dass das Verbraucherportal in einem Brief von Norwegian Air Shuttle bereits als „fightright“ adressiert wurde.

Ballou PR für flightright

Michaela Krause
flightright@balloupr.com
+49 30 24 63 07 19 

Flightright (www.flightright.de) ist das führende Verbraucherportal für Fluggastrechte. Seit 2010 kämpft flightright erfolgreich für Passagiere, deren Flüge sich verspäteten oder ausfielen. Das Unternehmen beruft sich auf die EU-Verordnung Nr. 261/2004. Diese spricht Betroffenen von Flugausfällen und Verspätungen eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft zu. Flightright hat weltweit bereits mehr als 60 Millionen Euro für seine Kunden durchgesetzt.

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