Steuerrückerstattung für ehemalige Immobilienbesitzer in Spanien
Privatperson die in Spanien zwischen Anfang 1997 und Ende 2006 eine Immobilie verkauft haben, die Sie nicht als ersten Wohnsitz nutzten, sind berechtigt, einen Großteil der bezahlten Steuer in Spanien rückerstattet zu bekommen.Der spanische Fiskus hat Ausländer beim Verkauf ihrer Immobilien jahrelang zu hoch besteuert, dadurch drohen dem Staat Klagen in Millionenhöhe.Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs stehen Bürgern aus der EU, sowie der Schweiz, die zwischen Anfang 1997 und Ende 2006 eine Immobilie in Spanien verkauft haben, Steuerrückzahlungen zu.Das Gericht