Aufzugsbetreiber zu mehr Sicherheit verpflichtet

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Neue Betriebssicherheitsverordnung ermöglicht verkürzte Prüffristen / Haushahn Kunden sind mit 'Prüfung komfort' für neue Anforderungen gerüstet

Stuttgart – Am 1. Juni 2015 tritt die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Das hat Auswirkungen auf alle Aufzüge in Deutschland, mit denen auch Personen transportiert werden.  Kurz gesagt: Die Anforderungen steigen. So kann zukünftig die Frist für die wiederkehrende Prüfung von den Zugelassenen Überwachungsstellen verkürzt werden, wenn der Zustand der Anlage das notwendig macht. Zudem werden bei der Prüfung auch alle aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen wie etwa die Notstromversorgung bei Feuerwehraufzügen einbezogen. Betreiber, die ihre Anlagen von qualifizierten Serviceunternehmen wie denen der Haushahn Gruppe warten lassen und bereits ein nachhaltiges Instandhaltungskonzept vereinbart haben, dürfte das nicht beunruhigen: Sie erfüllen die Anforderungen der neuen BetrSichV sicher in vielen Fällen bereits jetzt. Dennoch drohen auch ihnen erhöhte Bußgelder und Haftungsrisiken, da Aufzüge zukünftig als Arbeitsmittel gelten und Betreiber damit Arbeitgebern gleichgestellt werden.

Pflichten rund um die Aufzugsprüfung delegieren

„Wichtiger denn je wird es, auf die Qualität und Intensität der Wartung zu achten“, sagt Jörg Naescher, Vorsitzender der Geschäftsführung der C. Haushahn GmbH & Co KG. „Wer dies befolgt, muss keine Verkürzung der Prüfintervalle fürchten.“ Mit Haushahn Prüfung komfort können Betreiber zudem bereits jetzt Pflichten rund um die Aufzugsprüfung an Haushahn delegieren. Welche Aufgaben das umfasst, legen die Betreiber im individuellen Beratungsgespräch selbst fest und sind damit auch bei den anstehenden Änderungen durch die BetrSichV auf der sicheren Seite. So ist beispielsweise auch die Gefährdungsbeurteilung, die für die meisten bestehenden Aufzüge verpflichtend ist, Teil des Servicepakets von Prüfung komfort.

Aufzugsnotruf muss nachgerüstet werden

Tätig werden sollten jetzt aber alle, die noch kein Fernnotrufsystem in ihrem Aufzug installiert haben. Bis 2020 müssen nach neuer BetrSichV alle Aufzüge mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgestattet sein. Auch wenn bis dahin noch Zeit ist: Je schneller diese Nachrüstung erfolgt, desto besser, denn das Haftungsrisiko besteht für den Betreiber bereits jetzt und nicht erst nach 2020. Zumal die Nachrüstung eines Fernnotrufsystems über GSM mit minimalem Aufwand verbunden ist, da kein Festnetzanschluss mehr benötigt wird.

Prüfplakette schafft Transparenz

Eine weitere wichtige Änderung der BetrSichV ist die Prüfplakette, die in Zukunft vom Betreiber in der Kabine angebracht werden muss. Ähnlich wie beim Auto ist darauf zu erkennen, wann die nächste Hauptprüfung der Anlage ansteht. Auf diese Weise ist für Nutzer und Techniker ersichtlich, ob der Aufzug regelmäßig geprüft wird. Das schafft Transparenz und dürfte dazu beitragen, dass die Anzahl der geschätzten 150.000 Aufzüge in Deutschland, die nicht geprüft werden, deutlich zu reduzieren.

Über Haushahn

Die Haushahn Gruppe ist ein Netzwerk regional aufgestellter, mittelständiger Aufzugsbetriebe, die deutschlandweit tätig sind und hochwertige Produkte im Bereich Neubau und Modernisierung sowie umfassende Serviceleistungen rund um den Aufzug anbieten. Namensgebend ist die C. Haushahn GmbH & Co. KG mit Sitz in Stuttgart, die seit mehr als 125 Jahren zu den führenden deutschen Unternehmen im Aufzugsbau zählt.

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Wer auf qualifizierte Wartung und ein vorausschauendes Instandhaltungskonzept setzt, ist als Betreiber auf der sicheren Seite.

Mit der neuen Betriebssicherheitsverordnung wird Aufzugfahren in Deutschland noch sicherer.

Presseanfragen an:

C. Haushahn GmbH & Co. KG
Katrin Simon
Telefon: 0711 8954-205
E-Mail: Katrin.Simon@haushahn-gruppe.de

www.haushahn-gruppe.de 

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