Deutscher Marketing-Verband e.V. begrüßt Änderungen im Melderecht
Verständnis für Mitglieder aus Werbeindustrie und Dialogmarketing
Düsseldorf, den 28.02.2012. Der Deutsche Marketing-Verband e.V. unterstützt die im Vermittlungsausschuss erarbeitete Einigung, dass Einwohnermeldeämter in Deutschland persönliche Daten künftig nur noch dann weitergeben dürfen, wenn betroffene Bürger der Weitergabe ausdrücklich zustimmen.
„Wir begrüßen die Lösung zur Datenweitergabe, weil sie dem Datenschutz und der Selbstbestimmtheit der Bürger dient“, so Michael Vagedes, Vorstand Öffentlichkeitsarbeit im Deutschen Marketing-Verband. Der Verband müsse als Sprachrohr des Marketings allerdings auch die Interessen seiner Mitglieder aus Branchen wie der Werbeindustrie und dem Dialogmarketing berücksichtigen. Vorteilhaft für diese Unternehmen könne sein, dass zukünftig eine gezieltere Ansprache derjenigen Bürgern erleichtert wird, die der Weitergabe ihrer Daten zugestimmt haben und offen für die Ansprache sind.
Mit der jüngsten Entscheidung hat sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat über die ‚Einwilligungslösung im Melderecht‘ geeinigt. Diese Regelung ersetzt die im Juni 2012 beschlossene Widerspruchslösung, die Kritik hervorgerufen hatte. Nur wenige Bundestagsabgeordnete hatten damals die Widerspruchslösung in nur 57 Sekunden während des Fußball-Europameisterschaftsspiels Deutschland gegen Italien beschlossen.
Foto: Michael Vagedes, Vorstand Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Marketing-Verband e.V.
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Der Deutsche Marketing-Verband e.V.
Der Deutsche Marketing-Verband (DMV) ist der Berufsverband des Marketing-Managements und die Dachorganisation der 65 Marketing-Clubs in Deutschland und Österreich. Er vertritt die Interessen von über 14.000 Führungskräften und marketingorientierten Unternehmen. Gegründet 1956, sorgt der Verband heute für die Verbreitung des Marketingbewusstseins in Wirtschaft und Gesellschaft und sieht sich als die Institution für praxisnahe Weiterbildung und Know-how-Transfer.
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