Rechtzeitig vorsorgen für die Nachbesetzung des Vertragsarztsitzes
Berlin, 27.07.2016: Vertragsärzte, die ihre Praxis in überversorgten Gebieten veräußern wollen, sollten rechtzeitig die Weichen dafür stellen. Bereits 2015 hatte der Gesetzgeber mit dem Versorgungsstärkungsgesetz die Hürden für die Nachbesetzung in solchen Gebieten erhöht. Jüngst erschwerte das Bundessozialgericht (BSG) das Verfahren zusätzlich: Drei Jahre muss der auf seine Zulassung verzichtende Vertragsarzt nun angestellt sein, bevor sein Kassenarztsitz im Antragsverfahren neu besetzt werden kann. Dabei kann die Anstellung in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), bei einem