Enisa ruft zur Bewerbung für die Mitgieidschaft in der Ständigen Stakeholder-Gruppe auf

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Der Geschäftsführende Direktor von der Europäischen Agentur für Netzwerk- und Informationssicherheit (ENISA)  ruft zur Bewerbung für die Mitgliedschaft in der Ständigen Stakeholder-Gruppe (PSG) auf. Die Mitgliedschaft wird von Februar 2015 bis August 2017 andauern. 

Der Geschäftsführende Direktor Udo Helmbrecht sagte:  „Die strategischen Ziele von ENISA legen den Grundstein für die Sicherheit im digitalen Zeitalter. Eine offene und sichere digitale Kommunikation ist essentiell für den reibungslosen Aufbau und die Weiterentwicklung eines digitalen und europäischen Binnenmarktes. Die Stakeholder-Gruppe ist ein wichtiges Beratungsgremium in diesem Prozess. Ich freu mich auf die neuen Mitglieder und auf eine enge Zusammenarbeit, um die zukünftigen Probleme in der EU-Cyber Sicherheit zu lösen.“

Dieser Aufruf richtet sich an alle Staatsbürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der EFTA Länder, welche dann „ad personam“ zum Experten berufen werden. Das bedeutet, dass sie weder ein einzelnes Land noch ein Unternehmen repräsentieren sondern aufgrund ihrer eigenen, speziellen Expertise und der persönlichen Verdienste ausgewählt werden.  

In den folgenden Bereichen werden 20 Experten ernannt:

  1. 1.          
    1. a.         Der Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien beinhaltet u.a. Experten von Mobilfunkanbietern, Internet Service Providern, Netz- und Informationsssicherheitsanbietern und Hard- und Software Unternehmen;
    2. b.        Der Bereich der Verbraucherschutzorganisationen wird z.B. aus Experten aus dem Finanz-, Energie- und Gesundheitssektor, Internetnutzer-Verbände und Nicht-Regierungsorganisationen bestehen.
    3. c.         Von akademischen Institutionen werden sich u.a. Experten der Kryptologie, Biometrie, Risikoanalyse, Netz- und Informationssicherheit und elektronischer Verfahren finden.

Bewerbungen bis zum 5. Januar 2015

Bewerber müssen ihre Unterlagen gemäß dem Verfahren, welches auf der Website von ENISA beschrieben ist, einreichen. http://www.enisa.europa.eu/about-enisa/structure-organization/psg

Bewerbungen müssen bis zum 5. Januar 2015 an folgende E-Mail geschickt werden, welche auch für weitere Fragen genutzt werden kann:  PSGCall2015@enisa.europa.eu  

Rolle der PSG

Die PSG berät die ENISA im Bezug auf ihre Aufgaben. Insbesondere unterstützt die

Sakeholder-Gruppe den Geschäftsführenden Direktor bei der Ausarbeitung eines Vorschlags eines jährlichen  Aufgabenplans und der Kommunikation mit interessierten Kreisen. Die PSG besteht aus 1) Repräsentanten und 2) Experten, die „ad personam”  ernannt wurden.

Gemäß Artikel 12 (1) der ENISA-Verordnung (EU) 526/2013 setzt sich die PSG aus Vertretern, von nationalen Regierungsbehörden, Datenschutz und Strafverfolgungsbehörden und Fachexperten zusammen. Insgesamt umfasst das Gremium 23 Mitglieder.   

ENISAs strategische Ziele

Ab 2015 sind die Kernaktivitäten von ENISA mit folgenden Zielen verbunden:  

  • Ausbau der Expertise von EU Akteuren unter der Berücksichtigung der Entwicklung von Netzwerk und Informationssicherheit (NIS).
  • Unterstützen der Mitgliedsstaaten und Kommission bei  dem Ausbau der Kapazitäten in der gesamten EU.
  • Die Mitgliedsstaaten und die Kommission bei der Entwicklung und Implementierung von rechtlichen und regulatorisch notwendigen  Politiken
  • Verbesserung der Zusammenarbeit sowohl zwischen den EU-Mitgliedsstaaten als auch zwischen den verschiedenen NIS-Gruppen.

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