Dr. Stefan Sporn ist zum Honorarprofessor der Fachhochschule Köln ernannt worden
Als gestandenen Journalisten, Juristen und Wissenschaftler, der immer der Zeit voraus eilt, sehr vorausschauend und lösungsorientiert agiert, würdigte der Präsident der Fachhochschule Köln, Prof. Dr. Christoph Seeßelberg, den neuen Honorarprofessor der Fachhochschule Köln: Dr. Stefan Sporn, General Manager International Distribution & Copyright Law der Mediengruppe RTL Deutschland. Der gebürtige Hannoveraner ist seit mehr als 20 Jahren in der Medienbranche aktiv, davon zehn Jahre als Journalist für Agentur, Zeitung, Hörfunk und Fernsehen und seit 2000 als Manager bei RTL. In diesem Jahr erscheint von ihm gemeinsam mit Prof. Dr. Rolf Schwartmann (Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der Fachhochschule Köln) als Herausgeber der erste Kommentar zum nordrhein-westfälischen Landesmediengesetz und zum WDR-Gesetz – als Online-Kommentar. „Ein Experte aus der Praxis“, so der Präsident in der Laudatio, „der Spaß an der Arbeit mit jungen Menschen und an der Lehre hat und sich vielfältig für die Hochschule engagiert und verdient gemacht hat.“ Feierlich übergeben wurde die Ernennungsurkunde im Rahmen des 6. Kölner Mediensymposiums zum Thema „Ein Grundrecht auf Medienfreiheit – Gleiches Recht für alle?“ mit namhaften Gästen. Dr. Sporn ist der 20. Honorarprofessor der Fachhochschule Köln. Fotos von der Ernennung zum Honorarprofessor können zum honorarfreien Nachdruck bei Quellenangabe abgerufen werden über: www.fh-koeln.de/pressemitteilungen.
Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen im Medienbereich sind nicht an die technischen Entwicklungen angepasst. In diesem Punkt herrschte große Einigkeit bei der Diskussion über die geltende Medienordnung auf dem 6. Kölner Mediensymposium. „Die Medienordnung ist fundamental reformbedürftig“, betonte Prof. Dr. Stefan Sporn in seinem Festvortrag. „Digitalisierung und Endgerätekonvergenz ermöglichen heute ganz neue Medienangebote“, so Sporn weiter. „Inhalte bleiben gleich, werden aber auf verschiedenen Plattformen gespielt. Was anhand von inhaltlichen Kriterien unterschieden werden kann, muss unterschieden werden.“ Nicht die Technik oder der Übertragungsweg, sondern der Inhalt müsse entscheidend sein für die Beurteilung zum Beispiel von Jugendschutzinteressen.
Sporn plädierte als Lösung für eine Änderung des Grundgesetzes. Alle Medienfreiheiten des Art. 5 Abs. 1 GG müssten zu einem ‚Grundrecht der Medienfreiheit‘ zusammengefasst werden („Die Freiheit der Medien wird gewährleistet.“). Auf verfassungsrechtlicher Ebene müsse ein Recht für alle Medien gelten. Erst im Rahmen einer Medienordnung dürfe nach Inhalten und ihrer ‚Meinungsbildungsrelevanz‘ unterschieden werden. Prof. Dr. Peter Schiwy, Rechtsanwalt und ehemaliger Intendant des NDR wies darauf hin, dass Paragraf 5 des Grundgesetzes ein Heiligtum für Rechtwissenschaftler sei. Der Paragraf 5 sei aber auch nicht das Problem, sondern die Interpretation, die er durch das Verfassungsgericht erfahren habe. Dies habe auch dazu geführt, was heute quäle. Die gesetzliche Auslegung machte auch Prof. Dr. Dieter Dörr, Direktor des Mainzer Medieninstituts (Universität Mainz), für die Probleme verantwortlich. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass auch die europäische Rechtsprechung einen „Riesenunterschied“ zwischen audiovisuellen Medien und der Presse vornehme: „Es kommt nicht auf die Technik an, sondern auf die Wirkweise, die breitenwirksame Suggestivkraft.“ Während der öffentlich-rechtliche Rundfunk vom Gesetzgeber auch in die Pflicht genommen werde, gelten beim privaten Rundfunk andere individuelle und unternehmerische Rechte. Daher sei an den öffentlich-rechtlichen Angeboten im Fernsehen unbedingt festzuhalten. „Im Pressebereich braucht man das nicht“, so Dörr. Dass die gesetzlichen Regelungen nicht den Entwicklungen angepasst sind, hob auch Dr. Jürgen Bräutigam, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, hervor. Allerdings: „Als Regulierer müssen wir auch irgendwie behutsam vorgehen. Unser oberstes Ziel ist es die Vielfalt zu sichern. Das rechtliche Instrumentarium muss mitentwickelt werden Schritt für Schritt.“
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Die Fachhochschule Köln ist die größte Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Deutschland. Mehr als 21.500 Studierende werden von rund 420 Professorinnen und Professoren unterrichtet. Das Angebot der elf Fakultäten und des ITT umfasst rund 70 Studiengänge, jeweils etwa die Hälfte in Ingenieurwissenschaften bzw. Geistes- und Gesellschaftswissenschaften: von Architektur über Elektrotechnik und Maschinenbau, Design, Restaurierung, Informationswissenschaft, Sprachen und Soziale Arbeit bis hin zu Wirtschaftsrecht und Medieninformatik sowie Angewandte Naturwissenschaften. Die Fachhochschule Köln ist Vollmitglied in der Vereinigung Europäischer Universitäten (EUA), sie gehört dem Fachhochschulverbund UAS 7 und der Innovationsallianz der nordrhein-westfälischen Hochschulen an. Die Hochschule ist zudem eine nach den europäischen Öko-Management-Richtlinien EMAS und ISO 14001 geprüfte und zertifizierte umweltorientierte Einrichtung und zertifiziert als familiengerechte Hochschule.