Erste Phase im städtebaulichen Wettbewerb um das IWZ abgeschlossen
Fachhochschule Köln begrüßt Resolution des Stadtrats
Im städtebaulichen-freiraumplanerischen Wettbewerb zum Neubau des Ingenieurwissen-schaftlichen Zentrums (IWZ) der Fachhochschule Köln am Standort Deutz wurde die erste Phase nun abgeschlossen: unter 37 Wettbewerbsbeiträgen hat das Preisgericht 15 Büros ausgewählt, die bis Ende November ihre Vorschläge weiter ausarbeiten sollen.
Der vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes (BLB NRW) in enger Abstimmung mit der Hochschule und der Stadt Köln initiierte Wettbewerb soll „die städtebaulichen Grundlagen für die Entwicklung des IWZ als zukunftsweisenden attraktiven Hochschulstandort“ erarbeiten, heißt es in der Auslobung. Ziel ist es u.a., den Hochschulcampus zu den angrenzenden Stadtteilen hin zu öffnen und zu integrieren.
Das Wettbewerbsverfahren nach RAW 2004 war eingeleitet worden, nachdem das NRW-Wissenschaftsministerium vor gut einem Jahr entschieden hat, das IWZ am Standort Deutz durch einen Teilneubau zu modernisieren. Vorgesehen sind im Rahmen der Modernisierung ein Abriss des Hochhauses und der Hallen sowie eine Bebauung angrenzender Flächen, die noch von den Abfallwirtschaftsbetrieben (AWB) und der Feuerwehr genutzt werden.
Die eingereichten Arbeiten wurden von den 20 Preisrichtern inbesondere nach der Qualität des städteräumlichen Gesamtkonzepts beurteilt. Hinzu kommen Kriterien wie Funktionalität und Gebrauchsqualität, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit. Auch die Vorschläge wie der sanierte so genannte Altbau und die erst zur Jahrtausendwende eröffnete Bibliothek in das Gesamtkonzept eingebunden werden können, spielten bei der Begutachtung eine Rolle. „An den nun ausgewählten Entwürfen wird sehr deutlich, wie grundlegend sich ein für eine Hochschule von heute gebautes ingenieurwissenschaftliches Zentrum von einem Baukonzept der siebziger Jahre unterscheidet“, zieht der Präsident der Fachhochschule Köln, Prof. Dr. Joachim Metzner, Bilanz.
Umso mehr bedrückt die Hochschulleitung, dass bei der Diskussion um die Denkmalwürdigkeit des Gebäudes die Anforderungen an einen modernen Lehr- und Forschungsbetrieb offenbar wenig Beachtung finden. Erst kürzlich hatte sie ihre Forderung nach einem Neubau unterstrichen (PM 43_2012). Ende Juni hat auch der Rat der Stadt Köln den Schulterschluss mit der Hochschule öffentlich bekundet. In einer einstimmig verabschiedeten Resolution spricht sich das Stadtparlament dafür aus, die im vergangenen Sommer getroffenen Beschlüsse umzusetzen: „Nur so kann gelingen, dass das IWZ ein lebendiger und integraler Bestandteil wird und und kein Fremdköper bleibt. Nur so kann das IWZ als wichtigster Wissenschaftsstandort im rechtsrheinischen Köln Impulse für die Entwicklung der genannten Stadtviertel, aber auch darüber hinaus geben“, heißt es darin. Einer denkmalschutzrechtlichen Unterschutzstellung des IWZ erteilen die Ratsmitglieder eine klare Absage: „Trotz der genannten Gründe hat das Rheinische Amt für Denkmalpflege die Denkmalwürdigkeit des IWZ bejaht. Sollte ungeachtet der in dieser Resolution dargestellten Aspekte dennoch eine Eintragung des Objektes in die DenkmalIiste erfolgen, wäre ein Abriss des Hauptgebäudes des IWZ nach § 9 Abs. 2 des Denkmalschutzgesetzes NRW möglich. Danach ist ein Abriss dann zulässig, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse dies verlangt. Der Rat der Stadt Köln ist der festen Überzeugung, dass hier ein weit überwiegendes öffentliches Interesse gegeben ist.“
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