Versorgung in sensiblen Bereichen muss individuell sein und die Lebensqualität der Patienten verbessern
Berlin, 15.2.2017 – Die Initiative Faktor Lebensqualität des BVMed zur Verbesserung der ableitenden Inkontinenz- und Stomaversorgung kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Heil- und Hilfsmittelversorgung. Für Patienten mit künstlichem Darmausgang (Stoma) oder mit Blasenfunktionsstörungen, die sich selbst katheterisieren, greift das Gesetz zu kurz. Die nach wie vor möglichen Ausschreibungen der Krankenkassen zur Organisation der Patientenversorgungen sind nicht das geeignete Mittel, um diesen Patienten eine individuelle Versorgung mit den benötigten Hilfsmitteln zu gewährleisten und die freie Wahl von Produkt und Leistungserbringer zu ermöglichen. Grund- und Begleiterkrankungen, die individuelle Lebenssituation und der spezifische Bedarf an Hilfsmitteln wird durch Ausschreibungen unzulässig vereinheitlicht. Die Initiative erwartet daher, dass der im Gesetzentwurf bislang nur vage Ausschluss von Ausschreibungen für spezifische Versorgungsbereiche verbindlich im Gesetz festgeschrieben wird, wie in einem aktuellen Änderungsantrag zum Gesetz formuliert.
Mit Ausschreibungen ist eine ausreichende Versorgung in sensiblen Bereichen nicht flächendeckend zu gewährleisten. Die betroffenen kranken und behinderten Menschen werden über Gebühr belastet und in ihrer Lebensqualität eingeschränkt. „Gute Versorgung erhält und verbessert die Lebensqualität der Patienten“, sagt Juliane Pohl, Leiterin Referat Homecare/Ambulante Versorgung des Bundesverbands Medizintechnologie e.V. (BVMed). „Noch während der Verhandlungen zum aktuellen Gesetzentwurf, der das Ziel hat, die Versorgung qualitativ zu verbessern, erleben wir, dass Ausschreibungen von Stoma- und Inkontinenzhilfsmitteln unter den alten Bedingungen von einigen Krankenkassen durchgeführt werden. Wir haben den Eindruck, dass die individuellen Bedürfnisse der Patienten gezielt unterlaufen werden“, so Pohl. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Maria Klein-Schmeink, hat deshalb auch den aktuellen Gesetzentwurf kritisiert und Nachbesserungen gefordert, damit Patienten mit Beschwerden in besonders sensiblen Bereichen angemessen mit Hilfsmitteln versorgt werden. Menschen mit künstlichem Darmausgang oder andere Patienten, die Hilfsmittel mit einem hohen Dienstleistungsanteil benötigten, dürften nicht durch Ausschreibungen mit ständig wechselnden Produkten oder leistungserbringern konfrontiert werden, so die Grünen-Sprecherin mit Bezug auf Ausschreibungen als Mittel zur Kostenreduktion. Die aktuell diskutierte Änderung am Gesetzentwurf zeigt konkret, dass Ausschreibungen für die Versorgung mit Hilfsmitteln in sensiblen Bereichen nicht der „Regelfall“ sein können. Diese Änderung befürwortet die Initiative Faktor Lebensqualität, da sie die Versorgung der betroffenen Menschen mit ihren Hilfsmitteln entsprechend ihrer Bedürfnisse ermöglicht.
Die Produkte für die ableitende Inkontinenz- und Stomaversorgung werden in intensiven Beratungen für die Bedürfnisse der Patienten ausgewählt und individuell angepasst. Da sich im Laufe der Zeit diese Bedürfnisse ändern, muss der Patient dauerhaft begleitet und seine Versorgung angepasst werden. Ausschreibungen, ein Kostensenkungsinstrument, sind unter anderem für diese speziellen Versorgungsbereiche nicht zweckmäßig. Für differenzierte Produktauswahl, sich ändernde Bedarfe sowie die notwendige Patientenberatung für einige Tausend Patienten je Kasse sollten geeignete Vertragsformen eingesetzt werden, die ausreichende Mengen und individuell geeignete Produkte garantieren. Anstatt die Versorgung von ca. 160.000 Stomaträgern und Katheternutzern durch Ausschreibungen einzuschränken und zu gefährden, plädieren die Initiatoren für Beitrittsverträge.
Eine zweckmäßige und wirtschaftliche Patientenversorgung muss sich immer zuerst an den individuellen Bedürfnissen der Menschen orientieren. In den besonders sensiblen Bereichen der ableitenden Inkontinenz- und Stomaversorgung können die Patienten mit den richtigen Hilfsmitteln ein weitgehend selbstbestimmtes aktives Leben trotz ihrer Krankheit und Behinderung führen. Das setzt auf den Einzelfall angepasste Lösungen voraus, die sich nicht standardisieren und pauschalisieren lassen. Diese Lösungen bieten die Hersteller moderner Produkte in enger Zusammenarbeit mit den regionalen Leistungserbringern, denen die Menschen vertrauen und auf deren Kompetenz sie setzen. Die Initiatoren plädieren daher für eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Krankenkassen zum Wohle der anvertrauten Patienten.
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