Fluchtbalkone der Gebäude 23.31 und 23.32 gesperrt
Baumaßnahmen an der HHU
15.03.2019 – Aufgrund von baulichen Schäden an den Fluchtbalkonen der Gebäude 23.31 und 23.32 müssen diese Balkone mit sofortiger Wirkung gesperrt werden. Für die Nutzer der Gebäude besteht keine Gefährdung. Um im Gefahrenfall schnell reagieren zu können, werden Brandwachen im gesamten Gebäudekomplex eingesetzt.
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW), der Eigentümer der Gebäude der HHU, hat die Universität kurzfristig informiert, dass im Zuge von Sanierungsmaßnahmen, die der BLB NRW an den Gebäuden 23.31 und 23.32 durchführt, bauliche Schäden an den Fluchtbalkonen dieser Gebäude festgestellt wurden. Eine Nutzung dieser Fluchtbalkone ist deshalb ab sofort untersagt.
Die Gebäude werden für die Anbringung von Hinweisen vom 15.03. 20:00 Uhr bis Montag, 18.03. um 6:00 Uhr gesperrt. Um ab dann die Gebäude nutzen und in einem Brandfall trotzdem die schnelle und sichere Entfluchtung der Gebäude zu gewährleisten, werden ab Montag auf allen Ebenen des Gebäudes Brandwachen eingesetzt. Diese sorgen für eine schnelle Erkennung von Gefahrensituationen und alarmieren die Nutzerinnen und Nutzer der Räume im Gefahrenfall.
Es hat zu keiner Zeit eine unmittelbare Gefahr für die Nutzerinnen und Nutzer der Gebäude bestanden. Vorbehaltlich der Zustimmung der Ordnungsbehörden können die Gebäude mit den genannten Maßnahmen weiter betrieben werden, bis die Schäden an den Fluchtbalkonen behoben sind.
Dr.rer.nat. Arne Claussen
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