c’t Fotografie rät Eltern zum sorgsamen Umgang

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Kinderfotos nur mit Augenmerk veröffentlichen

Hannover, 24. April 2017 – Zu Recht sind viele Eltern voller Stolz, wenn es um ihren Nachwuchs geht. Der erste Zahn, die wackeligen Gehversuche oder der Gang aufs Töpfchen: Viele Entwicklungsschritte der Kleinen werden heute schnell mit dem Smartphone festgehalten und umgehend auf Facebook und Co. gepostet. Doch was heute niedlich ist, kann morgen den Kindern peinlich sein und sogar Angriffsfläche für Mobbing bieten. Das Magazin c’t Fotografie rät in seiner aktuellen Ausgabe 3/17 zum verantwortungsvollen Umgang mit Kinderfotos.

Jeder Mensch hat unabhängig vom Alter das sogenannte Recht am eigenen Bild. Dies regeln die Paragrafen 22 und 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG). „Hieraus ergibt sich, dass jegliche Bildnisse einer Person grundsätzlich nur mit der Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen“, erläutert Joerg Heidrich, Justiziar bei Heise Medien. „Bei kleineren Kindern werden die Persönlichkeitsrechte ausschließlich von den sorgeberechtig­ten Eltern wahrgenommen.“ Wer also etwa Bilder von Säuglingen veröffentlichen möchte, muss neben den Nutzungsrechten an den Fotos auch noch explizit die Einwilligung der Eltern einholen. Hat dagegen nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, so kann es dem Gegenpart die Veröffentlichung von Bildern der Sprösslinge gänzlich verbieten.

Erreicht das Kind ein Alter, in dem ihm eine gewisse Einsichtsfähigkeit zuzurechnen ist, muss es zusätzlich zu den Eltern noch selbst seine Zustimmung erteilen. Nach Ansicht der Gerichte ist dies in der Regel ab der Vollendung des 14. Lebensjahres der Fall.

Unabhängig von den juristischen Regeln sollten sich Eltern immer bewusst machen, dass sich die Kinderbilder – einmal hochgeladen – im Netz verbreiten können. Insbesondere dann, wenn man es mit den Privatsphäre-Einstellungen nicht so genau nimmt und die Fotos für alle Nutzer eines sozialen Netzwerkes frei zugänglich sind. „Schnappschüsse aus Kinder­tagen möchte man auch als Erwachsener nicht unbedingt von sich im Netz entdecken. Daran sollte man sich immer erinnern, bevor man voller Stolz ein Kinderbild hochlädt“, sagt Jobst Kehrhahn, stellvertretender Chefredakteur von c’t Fotografie. Und der Verwandtschaft und Freunden kann man auch einen Schwung Kinderfotos über Dropbox oder andere sichere Cloud-Dienste schicken.

Hinweis für Redaktionen: Gerne stellen wir Ihnen den Artikel zur Rezension kostenfrei zur Verfügung.

Sylke Wilde
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Heise Medien
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