Nach dem letzten Logout: So bringt man Ordnung in den digitalen Nachlass
Hannover, 31. März 2017 – Längst gibt es im Testament mehr zu berücksichtigen als nur das Tafelsilber und Großmutters Schmuck. Wer seinen Nachlass regeln will, sollte Online-Accounts bei verschiedenen Diensten, E-Mail-Konten, das Handy oder auch den Zugang zum Computer den Erben zugänglich machen. Wie man sein digitales Vermächtnis regelt und Dateien für die Nachwelt sichert, erklärt das Computermagazin c’t in seiner aktuellen Ausgabe 8/17.
„Ein guter Anfang ist eine handschriftliche Liste aller Accounts, bei denen laufende Kosten auftreten sowie den Zugangsdaten“, sagt c’t-Redakteur Lutz Labs. Diese Liste sollte dann an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Bei Social-Media-Diensten muss man meist die Sterbeurkunde und einen Verwandtschaftsnachweis einreichen, damit der Account gelöscht wird. Für Facebook kann man allerdings selbst einen „Nachlassverwalter“ innerhalb des Netzwerks bestimmen, der das Profil posthum einfrieren kann.
Wer seinen Nachkommen ein digitales Bilder- und Film-Archiv hinterlassen will, sollte die Daten sorgfältig sortieren. „Insgesamt könnte so ein Archiv 200 bis 300 Fotos plus private Videofilme und Audiomitschnitte umfassen, die die wichtigsten Stationen des Lebens repräsentieren“, so Labs. Er empfiehlt darauf zu achten, alles in allgemein verfügbaren Standard-Formaten zu speichern. Dazu gehören PDF-Dateien, TIF-oder JPEG-Dateien bei Fotos, MPEG-2 bei Videos und WAV für Audio-Formate.
Schwieriger ist die Frage der Langzeitarchivierung bei digitalen Medien. Man kann sich nicht darauf verlassen, dass eine CD oder auch eine Festplatte in 50 Jahren noch läuft. „Ich empfehle, bei Festplatten alle fünf Jahre mal auf eine neue Platte umzukopieren, gleichzeitig aber auch auf einer M-Disk zu speichern, die bis zu 1000 Jahre halten soll“, empfiehlt Labs.
Das Wichtigste sei jedoch laut Labs, den Zugang zum meistgenutzten E-Mail-Account den Hinterbliebenen zu überlassen. „Wenn die Erben dort herankommen, können sie neue Passwörter von all den anderen Diensten anfordern, bei denen diese E-Mail-Adresse hinterlegt ist.“ So erhalten die Hinterbliebenen Zugang zu notwendigen Daten, auch wenn man gerade erst das eine oder andere Passwort geändert hat.
Hinweis für Redaktionen: Gerne stellen wir Ihnen die Artikelstrecke zur Rezension kostenfrei zur Verfügung.
Radio-O-Töne von c’t-Redakteur Lutz Labs stehen ab sofort für registrierte Hörfunkredakteure als MP3 unter www.radio.ct.de zum Download bereit.
Isabel Grünewald
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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