EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

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Hiermit werden die Aktionäre von MultiQ International AB (publ) zur Jahreshauptversammlung am Mittwoch, dem 7. Juni 2006, 17.00 Uhr in den Räumen der Anwaltskanzlei Advokatfirman Vinge, Östergatan 30 in Malmö, Schweden eingeladen.

ANMELDUNG USW.
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen zum einen mit Stichtag Mittwoch, dem 31. Mai 2006 als Aktionäre in dem von der Firma VPC AB geführten Aktienregister eingetragen sein und zum anderen ihre Teilnahme spätestens am Donnerstag, dem 1. Juni 2006, 16.00 Uhr, angemeldet haben.

Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt schriftlich bei MultiQ International AB (publ), Ridbanegatan 4, SE-213 77 Malmö, Schweden, per Fax: +46 40 14 35 01 oder per E-Mail: info@multiq.se. Bei der Anmeldung sind Name, Personenkennzahl oder HRB-Nr., Adresse, Telefonnummer, Aktienbesitz sowie gegebenenfalls die Anzahl der zur Hauptversammlung mit zunehmenden Begleiter (höchstens zwei) anzugeben. Falls ein Aktionär sich von einem Bevollmächtigten vertreten lassen will, sind die entsprechende Vollmacht und sonstigen Zulassungsdokumente der Anmeldung beizufügen.

Aktionäre, die ihre Aktien über einen Verwalter registriert haben, müssen diese zeitweilig unter eigenem Namen registrieren, um das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung zu erhalten. Diese Registrierung muss bis spätestens Mittwoch, dem 31. Mai 2006 erfolgt sei. Daher sollte der Aktionär den Verwalter rechtzeitig davon unterrichten.


ENTWURF DER TAGESORDNUNG
1. Eröffnung
2. Wahl des Versammlungsleiters der Hauptversammlung
3. Aufstellung und Bestätigung der Wahlliste
4. Beschluss der Tagesordnung
5. Wahl der Protokollprüfer
6. Prüfung der satzungsgemäßen Einberufung der Hauptversammlung
7. Vorlege des Jahresabschlusses und des Prüfberichts sowie des Konzernabschlusses und des Konzernprüfberichts
8. Bericht des Geschäftsführers
9. Beschlussfassung über die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz sowie der Konzerngewinn- und Verlustrechnung und der Konzernbilanz
10. Beschlussfassung über Verwendung des Jahresgewinns des Unternehmens gemäß der aufgestellten Bilanz
11. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats und des
Geschäftsführers
12. Beschlussfassung über die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und Nachfolgekandidaten
13. Festlegung der Vergütung für den Aufsichtsrat und die Wirtschaftsprüfer
14. Wahl des Aufsichtsrats
15. Beschlussfassung über den Wahlausschuss
16. Beschlussfassung über eine Änderung der Firmensatzung
17. Ermächtigung des Geschäftsführers zur Durchführung formeller Änderungen im Beschluss, die möglicherweise im Zusammenhang mit dessen Registrierung erforderlich werden.
18. Abschluss

VERWENDUNG DES JAHRESGEWINNS (PUNKT 10)
Der Aufsichtsrat schlägt vor für das Geschäftsjahr 2005 keine Dividende auszuschütten.

AUFSICHTSRAT (PUNKT 14)
Der Aufsichtsrat ist darüber unterrichtet worden, dass die Aktionäre ZetaDisplay AB, UBS Luxembourg S.A., Dexia, SHB Zürich, Bank de Luxembourg und Kaupthing Bank Luxembourg, die zusammen 6.174.000 Aktien, d.h. rund 25 % der Gesamtaktien und Stimmen im Unternehmens besitzen, vorgeschlagen haben, folgende fünf Personen als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen (sämtliche als Neuwahl): Lennart Pihl, Matthias Pall Imsland, Mats Johansson, Hans Skeppner und Rolf Eriksson.

Lennart Pihl, geboren 1950, ist Geschäftsführer der Ellpeco AB, ehemaliger Geschäftsführer der Bong Ljungdahl AB sowie Aufsichtsratsmitglied u.a. der ReadSoft AB und der Duroc AB. Matthias Pall Imsland, geboren 1974, ist bei der Fons Eignarhaldsfélag, einem internationalen Investmentunternehmen mit Sitz auf Island, tätig. Er ist Aufsichtsratsvorsitzender der Ticket AB sowie Aufsichtsratsmitglied u.a. bei Sparbanken SPH, Shell und Islands Universitet. Mats Johansson, geboren 1961, ist Geschäftsführer der ZetaDisplay AB und Aufsichtsratsmitglied u.a. bei Zenit Design Group AB und Bastec AB. Er war Mitgründer und bis 1997 Geschäftsführer der MultiQ International AB. Hans Skeppner, geboren 1957, war Geschäftsführer von Eldon Enclosures und hatte außerdem eine Reihe weiterer leitender Positionen innerhalb des Eldon Konzern inne. Rolf Eriksson, geboren 1952, ist Anwalt und verfügt über 25 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet des schwedischen und internationalen Geschäftsrechts. Er ist Aufsichtsratsvorsitzender der ZetaDisplay AB.

Angesichts der o.g. Vorschläge für den Aufsichtsrat hat der Wahlausschuss der Gesellschaft keinen weiteren Vorschlag für den Aufsichtsrat des Unternehmens vorgelegt.


WAHLAUSSCHUSS (PUNKT 15)

Der Wahlausschuss schlägt der Hauptversammlung vor, ebenso wie im vergangenen Jahr einen Wahlausschuss einzusetzen. Der Aufsichtsratsvorsitzende veranlasst im Oktober in Absprache mit den größeren Aktionären die Bildung des Wahlausschusses. Dieser soll aus drei Mitgliedern bestehen, von denen eines der Aufsichtsratsvorsitzende ist. Die Zusammensetzung des Wahlausschusses wird im Zwischenbericht des Unternehmens für das dritte Quartal bekannt gegeben. Aufgabe des Wahlausschusses ist es, auf der Hauptversammlung 2007 den neuen Aufsichtsrat zur Wahl vorzuschlagen sowie die Vergütung für den Aufsichtsrat und die Wirtschaftsprüfer. Wenn ein Mitglied den Wahlausschuss vor Beendigung seiner Arbeit verlässt, kann der Aufsichtsratsvorsitzende bei Bedarf einen Nachfolger vorschlagen.


ÄNDERUNG DER FIRMENSATZUNG (PUNKT 16)
Der Aufsichtsrat schlägt eine Änderung der Firmensatzung in einigen Punkten vor, in erster Linie, um eine bessere Übereinstimmung mit dem neuen schwedischen Aktiengesetz zu erreichen. Die Änderungen beziehen sich hauptsächlich darauf, die Angaben über den Nominalwert der Aktien (§ 5) durch die Angabe der niedrigsten und der höchsten Anzahl Aktien im Unternehmen (mindestens 11 Mio. Aktien und höchstens 44 Mio. Aktien) zu ersetzen. Ferner ist im neuen Gesetz vorgeschrieben, dass die Einladung zur Hauptversammlung (§ 8) durch eine Anzeige in den schwedischen Zeitungen Post- und Inrikes Tidningar sowie Dagens Industri zu erfolgen hat. Außerdem wird der Abstimmungsvorbehalt (jetziger § 11) angepasst.

Es wird ferner vorgeschlagen, dass die Festlegungen zur Amtszeit der gewählten Aufsichtsratsmitglieder und Wirtschaftsprüfer (§ 6) sowie bezüglich des Stimmrechts auf der Hauptversammlung (§ 10) aufgehoben werden, da sie die Hauptbestimmungen des Gesetzes lediglich wiederholen.

Es wird ebenfalls vorgeschlagen, die Beschreibung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens (§ 3) anzupassen, um die gegenwärtig betriebene Geschäftstätigkeit besser wiederzuspiegeln. Zukünftig soll es dazu heißen: „Das Unternehmen betreibt direkt oder indirekt durch Tochtergesellschaften die Entwicklung und den Vertrieb von Bildschirmlösungen und anderen Computer- und Multimediaprodukten, bietet dazugehörige Dienstleistungen an und betreibt damit im Zusammenhang stehende sonstige Tätigkeiten“.

Schließlich werden bestimmte redaktionelle Änderungen in der Firmensatzung vorgeschlagen.


DOKUMENTATION
Die Abschlüsse und der Bericht der Wirtschaftsprüfer sowie sonstige Dokumente zur Hauptversammlung liegen für die Aktionäre spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung in der Firmenzentrale in Malmö zur Einsicht bereit. Kopien der Dokumente werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt.

Malmö im Mai 2006

Der Aufsichtsrat der MultiQ International AB (publ)

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