Benefits: Grauzone zwischen Sachbezug und Geldleistung verringert – Arbeitgeber sollten handeln

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BREMEN | Die Experten der PensionCapital begrüßen das aktuelle Schreiben des Bundesfinanzministerium (BFM) zur Abgrenzung zwischen Geld- und Sachbezügen vom 13.04.2021 (IV C 5 -S 2334/19/10007).

Damit wird die Anzahl der Grauzonen im Bereich dieses Benefits verringert. Arbeitgeber erhalten mehr Klarheit, wie sie ihre Mitarbeitenden mit einem attraktiven Lohnbestandteil begeistern können. Allerdings besteht akuter Handlungsbedarf bei Unternehmen, die das Instrument bisher zur „Lohnoptimierung“ vor allem durch Entgeltumwandlung eingesetzt haben.

„Lohnoptimierung“ nicht mehr möglich

Rüdiger Zielke, Geschäftsführer der PensionCapital GmbH, betont: „Aktuelle Studien (u.a. Benefits-Studie 2020 der PensionCapital) zeigen, dass die Mehrheit der Unternehmen die 44-€-Sachbezugsgrenze als Angebot für die Mitarbeitenden nutzt. Bisher gab es viele offene Fragen durch die Kommunikation des BMF. Jetzt ist klar, dass diese Regelung nicht dazu dienen darf, sozialversicherungspflichtige Bezüge mit Sachbezügen zu ersetzen.“

Voraussetzungen für die Anwendung

Andreas Grüneberg, Steuerberater bei Grüneberg & Partner Partnerschaft mbB, erläutert die Möglichkeiten: „Das BMF bewertet damit auch Prepaid-Kreditkarten oder nachträgliche Erstattung von Waren oder Dienstleistungen für den Privatgebrauch als unzulässig. Dagegen sind unter bestimmten Voraussetzungen Gutschein-Systeme weiterhin möglich.“

Dazu zählen:

  • Gutscheine einer vom Arbeitgeber bestimmten zugelassenen Akzeptanzstelle
  • Gutscheine eines Unternehmens für seine eigenen Filialen
  • Zweckbestimmte Gutscheine (Fitness, Beauty, Bekleidung)
  • Begrenzte Gutscheine (City-Cards, Shopping-Malls, Multi-Gutscheine für eine begrenztes Angebot, usw.)

Anerkannt sind weiterhin - unter bestimmten Voraussetzungen - auch Beiträge für eine betriebliche Kranken- oder Unfallversicherung.

Betrieblichen Krankenversicherung wird profitieren

Zielke kann sich eine Veränderung der Nutzung der Sachbezugsregelung vorstellen: „Denkbar ist, dass das BMF-Schreiben für eine Verschiebung der Sachbezüge von den Gutscheinen hin zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV) sorgt. Insbesondere in unserer Studie wird deutlich, dass die bKV im Mittelstand und bei kleineren Arbeitgebern bisher wenig verbreitet ist, obwohl Wahrnehmung und Wertschätzung in der Belegschaft hoch sind.“

Vollständige Benefit-Studie kostenfrei auf Anfrage

Interessenten können die genannte Benefit-Studie per E-Mail an bremen@pensioncapital.de anfordern.

Pressekontakt:
Scheidtweiler PR | Nicolas Scheidtweiler
H-H-Meier-Allee 72 | 28213 Bremen
Tel. 0151. 275 06 385 |
presse@scheidtweiler-pr.de

PensionCapital ist ein inhabergeführtes Beratungshaus für betriebliche Altersversorgung und Benefits. Das Unternehmen steht für lösungsorientierte Beratung, nachhaltige Umsetzung und professionelle Verwaltung. Der Hauptsitz der PensionCapital befindet sich in Bremen. Infos unter www.pensioncapital.de.

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