COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz endet: Geschäftsführer betroffener Unternehmen handeln zu spät

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Bremen. Ab morgen, dem 1. Oktober 2020, führt Zahlungsunfähigkeit wieder zur Insolvenzantragspflicht. Damit gelten für diesen Antragsgrund wieder die „normalen“ Regeln. Trotz Kurzarbeitergeld und anderen Corona-Hilfen müssen Geschäftsführer ihre Haftungsrisiken und die Zukunft des Unternehmens im Blick haben.

André Dillinger, Experte für Restrukturierung und Sanierung, sieht derzeit eine große Gefahr: „Nach unserer Erfahrung verschließt der größte Teil der Geschäftsführer betroffener Unternehmen die Augen vor den aktuellen Folgen. Das Insolvenzaussetzungsgesetz hat genug Zeit gelassen, um früh das Stadium der Krise zu erkennen. Jetzt gilt es zu handeln, bevor es zu spät ist.“

Das Problem: Unternehmer reagieren zu zögerlich. Sie beginnen meist erst in der Liquiditätskrise gegenzusteuern. Dabei ist das die vorletzte Stufe auf dem Weg in die Insolvenz. „Oftmals kommt es zu einer Wahrnehmungsasymmetrie der Ist-Situation zwischen Management und Berater. Sechs von zehn Unternehmen besitzen unzureichende Kalkulationssysteme. Oft fehlen integrierte Finanzplanungen, die eine Aussicht auf Ergebnis, Liquidität und Kapitalentwicklung zulassen. Geschäftsführer haben dann nur eine subjektive Wahrnehmung, die sich aus der emotionalen Verbindung zum Unternehmen speist. Das führt zu einer unbegründeten Zuversicht mit allen Gefahren für Gesellschafter, Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten.“

André Dillinger sieht an dieser Stelle das externe Dienstleisternetzwerk in der Pflicht. Insbesondere die Firmenkundenberater der Banken sollten die Chancen einer Insolvenz und Sanierung im Blick haben: „Kreditinstitute sollten aus Eigeninteresse, Bestanderhalt und Partizipation an der wachsenden Unternehmensentwicklung, frühzeitig die Geschäftsführung aufklären und auf die notwendigen Präventivmaßnahmen hinweisen.“

Über André Dillinger:
André Dillinger ist Gründer und Geschäftsführer von Dillinger Witte & Partner. Direkt nach seiner Ausbildung gründete er ein Technologieunternehmen. Nach dem Verkauf stieg er als Geschäftsführer in eine mittelständische Unternehmensgruppe – mit unterschiedlichen Medienunternehmen und Eventagenturen – ein. Bereits seit 1998 ist er als Inhaber der Commendo Strategie Planung in der Unternehmensberatung tätig. Der Familienvater ist als Referent für unterschiedliche Fachthemen tätig. Er ist unter anderem Mitglied im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) und im Fachverband Sanierungsberatung und Insolvenzberatung organisiert.
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