Keine Informationspflicht bei Entgeltumwandlung

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Interessengeleitete Falschmeldungen zur betrieblichen Altersversorgung widerlegt

BREMEN, MÜNCHEN | Trotz des deutlichen Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom Januar diesen Jahres kommen wiederholt Falschmeldungen von Finanzdienstleistern oder sogar Anwälten auf. Diese behaupten, es gäbe eine Informationspflicht des Arbeitgebers bei der Entgeltumwandlung.

„Damit versuchen Finanzdienstleister schon seit 2002 den Arbeitgeber zu bewegen, die Mitarbeiter zu einem Verkaufsgespräch zu zwingen“, so Rüdiger Zielke, Geschäftsführender Gesellschafter der Pensioncapital.

Informationspflicht ist nur ein interessengesteuerter Vertriebs-Wunsch
„Jetzt erst Recht“ – so der Tenor dieser Werbeschriften. Spätestens mit dem BAG-Urteil sei eindeutig entschieden, dass es eine Informations-Verpflichtung des Arbeitgebers gäbe. Und zwar in der Form, dass er seinen Mitarbeitern Einzelgespräche vorschreiben müsse. Andernfalls könnten bei einer Pflichtverletzung Schadenersatzansprüche mit einer Rückwirkung von bis zu 30 Jahren geltend gemacht werden. „Die Anbieter hoffen dadurch, ihre eigenen Produkten direkt verkaufen zu können“, bewertet Rüdiger Zielke die Falschinformationen eindeutig.

Arbeitgeber sollten sich von derartigen Aussagen nicht verunsichern lassen. Hier möchten Produktverkäufer mit allen Mitteln ihre Produkte verkaufen. Davor sollten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter schützen. Denn bei einer solchen Beratungsqualität sind die Ansprüche der Mitarbeiter gegen den Arbeitgeber aufgrund von Falschberatungen vorprogrammiert.

BAG sieht keine Informationspflicht des Arbeitgebers
Das BAG hat in seinem Urteil (21.01.2014 - 3 AZR 807/11) bestätigt, dass es keine aus Gesetzen herzuleitende Informationspflicht des Arbeitgebers gibt. Damit stützt das Gericht die Auffassung der Pensioncapital GmbH. Das bundesweit tätige Beratungshaus für betriebliche Sozialleistungen warnt schont lange vor interessengesteuerten Falschmeldungen.

Warum man als Arbeitgeber trotzdem informieren sollte
Rüdiger Zielke betont jedoch auch die Vorteile der freiwilligen Mitarbeiterinformation: „Der Arbeitgeber sollte in seinem Interesse sein Versorgungswerk gegenüber den Mitarbeitern vermarkten. Unternehmen investieren viel Geld in das Employer Branding. Mit einem vernünftigen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung kann mit weniger Budget häufig mehr erreicht werden.“

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigt: Wesentlicher Erfolgstreiber für eine hohe Mitarbeiter-Akzeptanz ist eine aktive und seriöse Beratung der Mitarbeiter. Denn nur so erreicht man auch die Mitarbeiter, die sich sonst nicht mit Vorsorge beschäftigen.

„Für die Kommunikation gilt: Tue Gutes und rede darüber“ so Zielke weiter, „denn auch der Arbeitgeber profitiert von gut abgesicherten Mitarbeitern. Damit entsteht eine klassische win-win-Situation“.


PensionCapital ist ein inhabergeführtes Beratungshaus für betriebliche Sozialleistungen. Sie steht für individuelle, lösungsorientierte Beratung und nachhaltige Konzepte. Der Hauptsitz der PensionCapital befindet sich in Bremen. Darüber hinaus gibt es Niederlassungen in München und Hamburg. Insgesamt ist die PensionCapital in Deutschland und Österreich an sechs Standorten vertreten.

Pressekontakt:
Scheidtweiler PR | Nicolas Scheidtweiler
H.H. Meier-Allee 72 | 28213 Bremen
Tel. 0421. 168 891 87 | presse@scheidtweiler-pr.de

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Wiederholt behaupten Finanzdienstleister, dass eine Informationspflicht bei Entgeltumwandlung besteht.
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Das BAG hat in seinem Urteil (21.01.2014 - 3 AZR 807/11) bestätigt, dass es keine aus Gesetzen herzuleitende Informationspflicht des Arbeitgebers gibt.
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Finanzdienstleister versuchen schon seit 2002 Arbeitgeber zu bewegen, die Mitarbeiter zu einem Verkaufsgespräch zu zwingen.
Rüdiger Zielke, Geschäftsführender Gesellschafter PensionCapital GmbH