Outokumpu Nirosta und Outokumpu VDM legen Widerspruch gegen Ablehnungsbescheide zur Begrenzung der EEG-Umlage ein
OUTOKUMPU OYJ
PRESSEMITTEILUNG
06. August 2013 um 10.20 Uhr MEZ
Die Outokumpu Nirosta GmbH und die Outokumpu VDM GmbH haben innerhalb der vorgeschriebenen Ein-Monats-Frist am 5. August 2013 offiziell Widerspruch gegen die Ablehnungsbescheide zu den von den beiden Unternehmen gestellten Anträgen auf Begrenzung der EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) eingelegt. Aus Sicht der Unternehmen hat sich die Sachlage an den betroffenen Standorten gegenüber dem Vorjahr, in dem das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle das Vorliegen der Begrenzungsvoraussetzungen noch bestätigt hatte, in keiner Weise geändert.
„Wir bedauern die Entscheidung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sehr, die für unsere energieintensiven Produktionsstandorte einen erheblichen Nachteil im Vergleich zu internationalen Wettbewerbern, innerhalb und außerhalb der eigenen Unternehmensgruppe, bedeutet. Dies gilt sowohl für Outokumpu Nirosta als auch für Outokumpu VDM, denn beide Unternehmen konkurrieren mit Produzenten und Produktionsstandorten, die von deutlich besseren Rahmenbedingungen für energieintensive Industrien profitieren“, erklärt Dr. Philipp Voet van Vormizeele, Geschäftsführer der Outokumpu Stainless Holding GmbH.
Die Anträge der Outokumpu Nirosta und der Outokumpu VDM auf Begrenzung der EEG-Umlage nach §§ 40 ff. EEG für energieintensive Unternehmen wurden am 8. Juli 2013 abgelehnt. Die Ablehnungsbescheide betreffen die folgenden selbstständigen Unternehmensteile: Für die Outokumpu Nirosta handelt es sich um die zwei Elektrostahlwerke zur Herstellung von Edelstahl Rostfrei an den Standorten Krefeld und Bochum. Betroffen sind darüber hinaus zwei Standorte der Outokumpu VDM.
Allein die beiden Elektrostahlwerke von Outokumpu Nirosta in Krefeld und Bochum benötigen pro Jahr so viel Strom wie etwa 190.000 Privathaushalte mit zwei Personen. Das entspricht in etwa dem Verbrauch der Einwohner der Stadt Bochum.
Die Entscheidung zur Ablehnung ist aus Sicht beider Unternehmen nicht nachvollziehbar, da die Voraussetzungen für eine Begrenzung nach Maßgabe des § 41 EEG unverändert zum Vorjahr gegeben sind. Bei den Standorten von Outokumpu Nirosta in Krefeld und Bochum handelt es sich auch nach der Übernahme durch den finnischen Konzern Outokumpu Ende 2012 um selbstständige Unternehmensteile. Dies gilt ebenso für die betroffenen Standorte der Outokumpu VDM. Aufgrund der Übernahme durch den finnischen Konzern ist es lediglich zu einer Umfirmierung der beiden Unternehmen gekommen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird die Widersprüche gegen die Ablehnungsbescheide nun prüfen. Outokumpu Nirosta und Outokumpu VDM sind zuversichtlich, dass der endgültige Entscheid positiv ausfallen wird.
Für weitere Informationen:
Outokumpu Communications, Tel. +49 203 48807 221
Outokumpu Group
Outokumpu ist der weltweite Marktführer für Edelstahl und Hochleistungslegierungen. Wir erschaffen hochanspruchsvolle Materialen, die effizient, lange haltbar und recycelbar sind – für eine Welt, die ewig währt. Edelstahl, vor einem Jahrhundert entwickelt, ist das ideale Material um haltbare Lösungen für anspruchsvolle Anwendungen von Schneidwaren bis zu Brücken, von der Energiebranche bis zur Medizintechnik zu schaffen: Es ist zu 100% recycelbar, korrosionsbeständig, wartungsfrei, langlebig und hygienisch. Outokumpu beschäftigt mehr als 15.000 Mitarbeiter in über 40 Ländern. Der Unternehmenssitz ist in Espoo, Finnland. Outokumpu ist am NASDAQ OMX Helsinki notiert. www.outokumpu.com