Ergänzung des IVW-Regelleitfadens für ePaper um Flatrates ermöglicht Meldung der bei Readly gelesenen Ausgaben
Mit der Erweiterung des IVW-Regelleitfadens zu ePapern um den Punkt Besondere Angebotsformen ist es Verlagen ab sofort möglich, digitale Ausgaben, die die Nutzer kostenpflichtiger Flatrate-Angebote wie Readly gelesen haben, für das erste Quartal 2017 in der Verkauften Auflage zu zählen. Voraussetzung, um ein Exemplar in der Kategorie Einzelverkauf bzw. Sonstiger Verkauf zu berücksichtigen, ist, dass ein Nutzer für eine bestimmte Ausgabe mehr als 50% oder zwischen 50% und 10% des Copypreises ausgegeben hat. Hierbei ist neben der Quartalsmeldung auch das Heftmeldeverfahren möglich.
Mit dieser zukunftsweisenden Entscheidung erleichtert die IVW erneut Verlagen den Prozess, ihre Vertriebskanäle für die Zukunft neu auszurichten, nur Monate nach der Entscheidung, ePaper auch in der Kategorie Bordexemplare zuzulassen. Flatrate-Angebote, die ihre Nutzer bezahlt auf Magazininhalte zugreifen lassen, generieren nun neben stetig steigenden Vertriebserlösen auch Verkaufte Auflage und sind so nun für jeden Verlag umso mehr der digitale Vertriebsweg für die Zukunft.
Erfahrungen aus Schweden oder Großbritannien, wo die TS und ABC schon seit längerem die Auflagenmeldung von Flatrate-Exemplaren ermöglichen, zeigen, wie stark die Auflagen vieler Titel vom Vertrieb über Flatrates profitieren. Zuletzt hat auch die österreichische ÖAK die Meldung von über Flatrates verkauften Ausgaben zugelassen.
Die neuen Bestimmungen können auf der IVW-Webseite [Link: http://www.ivw.eu/print/nachrichten/ivw-dehnt-auflagenerhebung-von-epaper-ausgaben-auf-flatrate-angebote-aus] abgerufen werden.
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