Rechtsstreit um Clearingzahlungen 2010 zugunsten von Reclay beendet

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BGH weist Nichtzulassungsbeschwerden zurück

Köln, 12. März 2015. Die Auseinandersetzung um das Clearingverfahren des Jahres 2010 ist beendet. Die Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (DSD) sowie EKO-Punkt müssen die von der Reclay Vfw GmbH geltend gemachten Forderungen aus dem Mengen- und dem Nebenentgeltclearingvertrag 2010 zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Ende Februar 2015 entsprechende Nichtzulassungsbeschwerden beider Unternehmen abgewiesen. Zuvor war das Verfahren sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz vom Oberlandesgericht Köln zugunsten von Reclay entschieden worden. Mit dem Beschluss des BGH vom 24. Februar ist die Verfahrensserie nun abschließend geklärt. Gleichzeitig können damit auch die über 20 noch anhängigen gleichgelagerten Folgeverfahren kurzfristig zum Abschluss gebracht werden.

Sowohl DSD als auch EKO-Punkt hatten sich geweigert, die ihnen für 2010 zugewiesenen Anteile an den Nebenentgelten sowie dem Mengenclearing zu zahlen. Beide Wettbewerber wurden daraufhin von Reclay Vfw verklagt. „Wir begrüßen die Entscheidung des BGH und freuen uns, dass die Verfahren nun offiziell abgeschlossen sind. Die ausstehenden Zahlungen wurden von den Unternehmen bereits geleistet. Wir hoffen sehr, dass damit eines der letzten Kapitel der Uneinigkeiten in der Gemeinsamen Stelle beendet worden ist und nun auch in dieser Hinsicht Ruhe einkehrt“, so Raffael A. Fruscio, geschäftsführender Gesellschafter der Reclay Group.

Reclay-Kompromissvorschlag zur Umsetzung des LAGA-Beschlusses

Auch bei einem weiteren bislang noch kritischen Punkt scheint eine Annäherung in Sicht. So hat die Reclay Vfw GmbH einen Vorschlag zur Umsetzung des Beschlusses der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zum Thema Mengenabzüge in die Gemeinsame Stelle eingebracht. Der Ausschuss für Produktverantwortung der LAGA hatte im Januar beschlossen, dass pauschale Abzüge von den lizenzierungspflichtigen Verpackungsmengen unzulässig sind. Mehrere Modelle, unter anderem von BellandVision, wurden seitdem abgelehnt. „Aus unserer Sicht gingen alle bislang vorgelegten Vorschläge nicht weit genug und beinhalteten beispielsweise keine Transportverpackungen. Wir haben daher einige Punkte noch konkreter aufgegriffen, sodass der LAGA-Beschluss vollumfänglich umgesetzt werden kann. Gleichzeitig haben wir den Umsetzungszeitpunkt auf den 1. Januar 2016 verlegt, um damit einen aus unserer Sicht für alle Beteiligten akzeptablen und gesichtswahrenden Kompromiss anzubieten“, so Fruscio.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie auch auf unserer Website unter: https://www.reclay-group.com/de/de/presse/pressemitteilungen/rechtsstreit-um-clearingzahlungen-2010-zugunsten-von-reclay-beendet/

Kontakt

Dorothee Stamm
Leiterin Unternehmenskommunikation
Tel.: + 49 221 580098-343
Fax: + 49 221 580098-777
E-Mail: stamm(at)reclay-group.com

Über die Reclay Group

Die Reclay Group ist ein international operierender Dienstleister für Umwelt- und Entsorgungsmanagement. Mit ihren spezialisierten Tochterunternehmen ist die Unternehmensgruppe  in den Geschäftsfeldern Beratung, Lizenzierung und Wertstoffhandel aktiv. Weltweit betreuen 270 Mitarbeiter an 11 Standorten über 3.000 Unternehmen, Organisationen, Länder und Kommunen bei der Erfüllung ihrer Umweltziele. Die Reclay Group entwickelt innovative und individuelle Lösungen für effizientes Abfall-, Recycling- und Energiemanagement. Das Kerngeschäft der Unternehmensgruppe, die Verpackungslizenzierung, beinhaltet die Übernahme sämtlicher abfallwirtschaftlicher Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung. Der Bereich Wertstoffhandel steht für professionelles Stoffstrommanagement sowie den An- und Verkauf von Sekundärrohstoffen. Die Hauptgesellschafter der 2002 gegründeten Unternehmensgruppe sind Martin Schürmann und Raffael A. Fruscio. Im Geschäftsjahr 2013 erzielte die Reclay Group einen Umsatz von 180 Millionen Euro.

Reclay Holding GmbH - Sitz Herborn – Amtsgericht Wetzlar – HRB 5843
Geschäftsführer: Martin Schürmann, Raffael A. Fruscio, Dr. Fritz Flanderka

Vorsitzender des Beirates: Prof. Dr. Heinz Riesenhuber, Bundesminister a.D.

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