Aktuelle Arbeitnehmer-Umfrage: Mangelndes Risikobewusstsein und fehlende Kontrollen in Sachen Compliance
- In jedem 4. Unternehmen sorgt mangelnde Kontrolle zu lockerem Umgang mit Compliance-Vorgaben
- Jeder 4. Arbeitnehmer würde Geschenke von Geschäftspartnern bedenkenlos annehmen
- 25% der Befragten kann mit dem Begriff „Compliance“ nichts anfangen
Rheinbach, 04. März 2015 – Recommind, führender Anbieter von E-Discovery-Lösungen und intelligenter Suchmaschinentechnologie, befragte 1.000 deutsche Arbeitnehmer zu Compliance-Vorgaben ihres Arbeitgebers. Das Ergebnis zeigt eine deutliche Gefährdung deutscher Unternehmen durch Compliance-Verstöße, denn das Risikobewusstsein unter den Mitarbeitern ist längst nicht so ausgeprägt wie es sein sollte.
Mangelnde Kontrolle in jedem vierten Unternehmen
Lediglich 36 Prozent der Befragten gaben an, von bestehenden Compliance-Regeln im Unternehmen zu wissen und sich auch daran zu halten. Jeder vierte Arbeitnehmer gab zu, dass es zwar ein Regelwerk gäbe, sich aber aufgrund mangelnder Kontrollen ein eher lockerer Umgang mit bestehenden Vorschriften eingeschlichen habe. 17 Prozent gaben an, dass es in ihrem Unternehmen keine Compliance-Richtlinien gäbe; 23 Prozent konnten sich unter dem Begriff Compliance noch nicht einmal etwas vorstellen. Und das nicht nur, wie man vermuten könnte, bei kleinen Unternehmen: 53 Prozent derer, die mit dem Begriff „Compliance“ nichts verbinden, arbeiten in Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern; 24 Prozent sogar mit mehr als 5.000.
Im Gegenzug belegen die Zahlen aber auch, dass die Hälfte derer, die bestehende Compliance-Maßnahmen gewissenhaft befolgen, in Firmen mit über 5.000 Mitarbeitern arbeiten. „Hierin bestätigt sich die Vorreiterrolle von Großunternehmen. Mangelnde Aufklärung der Mitarbeiter gepaart mit fehlender Kontrolle der Compliance-Befolgung lassen dennoch eine deutliche Lücke zwischen Ideal und Realität klaffen“, erläutert Hartwig Laute, Geschäftsführer der Recommind GmbH. „Gerade im Hinblick auf den existenzbedrohenden Sog, in den von Compliance-Verstößen wie Wettbewerbsdelikte betroffene Großkonzerne kleinere Firmen mitziehen, wenn die Behörden ermitteln, sollte effektive Compliance keine Frage der Mitarbeiterzahl sein.“
Jeder Vierte würde Geschenke von Geschäftspartnern bedenkenlos annehmen
Die Arbeitnehmer wurden zudem hinsichtlich ihrer Sensibilität für mögliche Compliance-Verstöße getestet. Auf die Frage, ob die Annahme von Geschenken von Kunden, Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern am Arbeitsplatz zulässig sei, zeigte sich jeder vierte Befragte völlig bedenkenlos. Immerhin 20 Prozent sahen eine Schmerzgrenze bei einem Geschenkwert von 30 Euro. Zwar ist die Wertgrenze, die die Annahme von Geschenken von Bestechlichkeit unterscheidet, gesetzlich nicht eindeutig geregelt, doch fallen Präsente im Wert von 20 bis 30 Euro gemeinhin unter akzeptable Aufmerksamkeiten. Jeder Fünfte gab zu, in dieser Frage verunsichert zu sein und würde im Einzelfall seinen Vorgesetzen fragen. Handlungssicherheit seitens der Mitarbeiter durch klare Standards und Schulungen ist nicht ausreichend gegeben.
„Die aktuellen Ergebnisse zeigen deutlich: Neben Aufklärung und Schulung sind Kontrollsysteme eine Notwendigkeit, denn ohne sie werden die etablierten Standards teilweise wertlos“, warnt Hartwig Laute. „Eine aktuelle Befragung in Zusammenarbeit mit der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt zur Compliance-Readiness deutscher Unternehmen hat uns gezeigt, dass in jedem dritten Unternehmen das Thema Compliance Management auf halbem Weg stehen bleibt. Zwar werden Standards eingeführt und Schulungen gehalten, doch zu viele Organisationen verzichten auf die nötigen Kontrollen: Nur noch 69 Prozent überwachen die Einhaltung der verabschiedeten Compliance-Richtlinien durch regelmäßige Kontrollmaßnahmen und gerade mal 51 Prozent haben Prozesse festgelegt wie mit aufgedeckten Regelverstößen umzugehen ist.“
Weitere Informationen und Ergebnisse zu den aktuelle Befragungen sowie Best Practice-Beispiele finden Sie im Whitepaper „Compliance Readiness in deutschen Unternehmen“, das Sie auf Anfrage unter recommind@oseon.com erhalten.
Pressekontakt
Hella Schmidt
Oseon
Telefon: +49 (0)69-25 73 80 22-16
E-Mail: hella@oseon.com
Über Recommind
Recommind ist einer der weltweit führenden Anbieter von E-Discovery-Lösungen und intelligenter Suchmaschinentechnologie. Neben Behörden und Großkanzleien setzen vor allem im deutschsprachigen Raum auch Medien- und Pharmaunternehmen, Automobilkonzerne und -zulieferer, Versicherungsgesellschaften und Forschungsinstitute Produkte von Recommind ein. Recomminds Lösung für E-Discovery-Prozesse werden insbesondere in kartellrechtlichen Untersuchungen, Compliance-Checks, sowie internen Audits, Revisionen und Analysen eingesetzt. Seit der Gründung im Jahr 2000 findet die gesamte Kernentwicklung und Programmierung in der weltweit größten Niederlassung von Recommind in Rheinbach bei Bonn statt. Weitere Standorte sind London, New York, San Francisco, Boston und Sydney.