Neu bei Fast Lane: öffentlich geförderte IT-Qualifizierungsprogramme

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Zugelassener Weiterbildungsträger nach SGB III „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung“ (AZWV) Hamburg/Berlin 01. April 2010 – Der IT-Trainingsexperte Fast Lane ist zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Mit dieser Zertifizierung erfüllt das Unternehmen die Anforderungen der „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung“ (AZWV). So bietet Fast Lane ab sofort Weiterbildungsprogramme an, die für verschiedene öffentliche Förderprogramme zugelassen sind.

Die AZWV ist eine Verordnung der Bundesregierung gemäß dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) in Bezug auf Erfüllung aller Anforderungen der §§ 84-87 SGB. Ein wichtiger Aspekt ist hier die Verifizierung eines internen Kontrollsystems – ein AZWV-konformes Qualitätsmanagementsystem, das nachweist, dass geforderte Verfahren tatsächlich existieren und effektiv durchgeführt werden. Externe fachkundige Stellen (akkreditierte Zertifizierungsunternehmen) übernehmen hierfür die Konformitätsprüfung und das Zertifizierungsverfahren. Fast Lane hat bereits folgende Schulungen nach AZWV zertifizieren lassen: CCNA (Cisco Certified Network Associate) - CCNA Power Workshop (CCNAPW) CCNA Security (Cisco Certified Network Associate Security) - Interconnecting Cisco Network Devices Part 1 (ICND1) - Interconnecting Cisco Network Devices Part 2 (ICND2) - Implementing Cisco IOS Network Security (IINS) CCNP (Cisco Certified Network Professional) - Implementing Cisco IP Routing (ROUTE) - Implementing Cisco IP Switched Networks (SWITCH) - Troubleshooting and Maintaining Cisco IP Networks (TSHOOT) NCDA (NetApp Certified Data Management Administrator) - NCDA Power Workshop (NCDAPW) VCP (VMware Certified Professional) - VMware vSphere 4: Install, Configure, Manage (VICM) Diese Fast Lane-Kurse sind damit für die verschiedenen öffentlichen Qualifizierungsprogramme zugelassen. Hierzu zählt unter anderem die „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU-Programm). Dieses Programm wurde im Rahmen des Konjunkturpaketes II auf qualifizierte Arbeitnehmer, deren Berufabschluss und berufliche Qualifizierung mindestens vier Jahre zurückliegt, erweitert. In diesem Rahmen können auch die Kosten für die Weiterbildung qualifizierter Kurzarbeiter, abhängig von der Unternehmensgröße, mit bis zu 80 Prozent gefördert werden. Weitere Informationen zu den AZWV-zertifizierten Weiterbildungsprogrammen stehen unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.flane.de/azwv.

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