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Anhörung zur Reform der Arbeitsmarktinstrumente: Bildungsverbände fordern Nachbesserungen bei Gesetzentwurf

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Berlin, 4. September 2011 – Anlässlich der am 5. September stattfindenden Anhörung von Sachverständigen im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales fordern der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) und der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung e.V. (BBB) die Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzentwurf zur Reform der Arbeitsmarktinstrumente dringend nachzubessern. Nach Ansicht beider Verbände sollte die Bundesregierung angesichts des Fachkräftemangels zudem umgehend die geplanten Mittelkürzungen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) zurücknehmen.

Die geplante Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vollzieht sich vor dem Hintergrund massiver Mittelkürzungen. Laut Finanzentwicklungsübersicht der BA (FEBA) ist allein im Juli 2011 bei den Ausgaben für Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung von Arbeitslosen ein Rückgang von 48 Prozent festzustellen. Die Ausgaben für die Förderung beruflicher Weiterbildung sind um 38 Prozent gesunken. Kürzungen in diesem Umfang sind nicht mit dem Rückgang der Arbeitslosenzahlen zu begründen – dieser betrug im Vergleichszeitraum 16,5 Prozent. „Mit diesen dramatischen Einsparungen droht die aktive Arbeitsmarktpolitik als wesentlicher Bestandteil des Sozialstaates zu Grunde gespart zu werden“, erklärt Siegfried Schmauder, Vorsitzender des BBB. „Der Staat muss jetzt in Weiterbildung von Arbeitslosen investieren, damit der Fachkräftemangel begrenzt und das derzeit günstige wirtschaftliche Umfeld für die Integration von Erwerbslosen in den Arbeitsmarkt genutzt werden kann“, erklärt Werner Rose, Vorstandsmitglied des VDP.

Am Gesetzentwurf zur „Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ kritisieren VDP und BBB insbesondere die vorgesehene Regelung, nach der die BA bei bestimmten Umschulungen weiterhin nur zwei Drittel der Umschulungszeit finanziert. Hiervon sind besonders Umschulungen in Kranken- und Pflegeberufen betroffen, obwohl gerade hier ein enormer Fachkräftebedarf besteht. Nach Ansicht der Verbände ist daher eine vollumfängliche Förderung notwendig. „Mindestens muss der Gesetzgeber aber ermöglichen, dass das letzte Drittel der Umschulungszeit durch private Dritte finanziert werden kann, was bisher ausgeschlossen ist“, sagt Rose.

Weiter bewerten VDP und BBB kritisch, dass zukünftig die BA einer Zulassung von Weiterbildungsmaßnahmen zustimmen muss, deren Kosten über den bundesweiten durchschnittlichen Kostensätzen (BDKS) liegen. Schon jetzt werden Maßnahmen, die beispielsweise einen höheren Personaleinsatz erfordern und dadurch teurer sind, durch fachkundige Stellen auf Wirtschaftlichkeit hin überprüft. „Dürfen zukünftig die Bundesdurchschnittskostensätze faktisch nicht mehr überschritten werden, wird dies zu einer Preisspirale nach unten führen, die mit dem von der BA geforderten hohen Qualität in keiner Weise vereinbar ist“, erklärt Schmauder.

Kontakt:

Florian Becker
Pressesprecher

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) und der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung e.V. (BBB) vertreten die Interessen von Bildungsträgern, die bundesweit in den Bereichen Berufliche Bildung, Arbeitsmarktdienstleistungen und Erwachsenenbildung tätig sind.

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