Mittelkürzung bei freien Schulen in Brandenburg widerspricht Grundgesetz

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Berlin, 25. Oktober 2011 – Die Landesregierung von Brandenburg plant die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft um bis zu 37 Prozent zu kürzen. Nach Ansicht der Landesregierung erhielten freie Schulen in Brandenburg im Bundesländer-Vergleich eine überdurchschnittlich hohe Förderung, die zurückgefahren werden solle. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) sieht durch die Kürzungspläne die freien Schulen als Institution in Brandenburg gefährdet und weist nachdrücklich darauf hin, dass Brandenburg schon jetzt weit davon entfernt ist, freie Schulen überdurchschnittlich zu finanzieren.

Die Landesregierung hat sich in der jüngeren Vergangenheit unter anderem auf eine Studie von Helmut E. Klein vom Institut der Deutschen Wirtschaft Köln (IW) bezogen. Hiernach sei die Lücke zwischen geleisteter Finanzhilfe für Schüler freier Schulen und Schüler staatlicher Einrichtungen mit rund 1.800 Euro je Privatschüler im Ländervergleich am geringsten. In einer aktuellen Stellungnahme relativiert Klein diese Interpretation deutlich: Die Finanzhilfe für freie allgemeinbildende Schulen in Brandenburg erscheine nur deshalb so hoch, weil die Berechnung auch Ausgaben für freie Förderschulen berücksichtigt habe. Bereinige man die Rechnung um den sogenannten „Förderschuleffekt“ vergrößere sich die Finanzierungslücke auf  fast 3.400 Euro.

„Brandenburg ist weit davon entfernt, im Ländervergleich einen vorderen Platz bei der Privatschulfinanzierung zu belegen“, erklärt Michael Büchler, Präsident des VDP. „Durch die Klarstellung des Instituts der Deutschen Wirtschaft wird die dramatische Dimension der geplanten Finanzhilfekürzung noch deutlicher.“ Die freien Schulträger in Brandenburg weisen schon länger darauf hin, dass das Land die grundgesetzlich geschützte Institution Privatschule durch ihre Politik in Frage stellt und in ihrem Bestand gefährdet. „Es wird höchste Zeit, dass die Landesregierung beim Umgang mit Schulen in freier Trägerschaft wieder einen vom Grundgesetz gedeckten Weg beschreitet“ so Büchler weiter. Der VDP fordert daher die Landesregierung auf, die Kürzungspläne umgehend zurück zu nehmen. Freie Schulen benötigen eine stabile, angemessene Finanzierungsgrundlage. Dies sichert ein vielfältiges Bildungsangebot und fördert die Qualitätsentwicklung, von der alle Schüler in Brandenburg profitieren.

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Florian Becker
Pressesprecher

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. vertritt freie Bildungseinrichtungen im allgemein bildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Zusammen mit den beiden konfessionellen Privatschulverbänden, dem Bund der freien Waldorfschulen und der Vereinigung Deutscher Landerziehungsheime bildet der VDP die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen.

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