Der Spagat zwischen Kundendaten & Privacy
Mit den richtigen Daten zum besseren Unternehmen: Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in 2018 wird das Sammeln von personenbezogenen Daten für Unternehmen deutlich beeinflussen. Viacryp ermöglicht Ihrem Unternehmen, zuverlässig und legal die richtigen Daten zu analysieren.
Ob Privatunternehmen, gemeinnützige Organisation oder staatliche Einrichtung, das Gewinnen von wichtigen und zum Teil personenbezogenen Daten ist unerlässlich für das Verbessern von Marketingprozessen oder öffentlichen Diensten. Ebenso können personenbezogene Daten auch zur Vorbeugung von Betrugsfällen in der Finanzbranche genutzt werden. Doch wie können Unternehmen selbst dafür sorgen, dass dies rechtmäßig geschieht und Kunden sowie Privatpersonen geschützt werden?
Die Problematik beginnt oftmals bei dem Bewusstsein für Privacy sowie dem Speichern von Daten. Bislang konnte jeder EU-Mitgliedsstaat selbst über seine Datenschutzrichtlinien bestimmen. Für amerikanische Unternehmen galten hierfür bisher andere Richtlinien, doch ab 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung europaweit und auch für ursprünglich ausländische Firmen in der EU gelten. Dies soll unter anderem Betrugsfällen vorbeugen.
Pseudonymisierung: Denn nicht das “wer”, sondern das “was” zählt
Obwohl bereits seit 1995 mittels der EU-Datenschutzrichtlinie der Schutz personenbezogener Daten, mit denen die Identität einer Person zugeordnet werden kann, festgelegt wurde, verstoßen Unternehmen oftmals unwissend gegen diese Richtlinien. So können Unternehmen auch bei wohlwollenden Intentionen in rechtliche Fallen tappen, wenn beispielsweise mehr als die für einen bestimmten Zweck benötigten Daten ausgetauscht werden oder schlichtweg vergessen wird, mit anderen Firmen ausgetauschte Daten zu löschen. Laut einer Studie von Dimensional Research 2015 gaben befragte Unternehmen an, dass 82 Prozent ihrer Arbeitnehmer Datenschutzrichtlinien nicht befolgen würden. Unter der neuen Datenschutz-Grundverordnung wäre dies somit strafbar. Bei Datenschutzverstößen drohen Unternehmen künftig Bußgelder in Höhe von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes, wodurch größere Firmen auch ein hohes Risiko eingehen.
Wie sich Unternehmen vor Datenschutzverstößen schützen können
Um sich vorbeugend vor Datenschutzverstößen abzusichern, können bei einem Datenaustausch zwischen zwei unterschiedlichen Parteien einige technische sowie organisatorische Maßnahmen ergriffen werden. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen müssen den Grundsätzen des Datenschutzes durch Technik (data protection by design) und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (data protection by default) entsprechen. Sobald berechtigtes Interesse an personenbezogenen Daten für Analysezwecke besteht, verpflichten sich die verantwortlichen Parteien dazu, beim Pseudonymisieren von Daten die vorhandene Technik im Verhältnis zum Kostenaufwand maximal zu verwenden (Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität). So kann beispielsweise eine unabhängige dritte Partei (TTP) alle benötigten Daten pseudonymisieren. Das Datenschutz-Unternehmen Viacryp übernimmt dies, schützt somit ihre Daten und beugt dem Gesetzesverstoß vor: Die von Ihrem Unternehmen gesammelten Daten werden pseudonymisiert und anschließend wird dafür gesorgt, dass niemand mehr Zugriff auf die originalen Daten besitzt. Damit lassen sich alle relevanten Daten sammeln und analysieren, ohne dass Rückschlüsse auf Einzelpersonen gemacht werden können.
Das niederländische Unternehmen Viacryp besitzt bereits langjährige Erfahrung im Bereich der Pseudonymisierung und bietet so bereits erfolgreich SaaS-Lösungen für große Finanzdienstleister, öffentliche Dienste und diverse Unternehmen an.
Die Datenschutz-Experten bieten Ihre Dienstleistungen jetzt auch in Deutschland an und helfen Unternehmen dabei, personenbezogene Daten für Analysezwecke legal, zuverlässig sowie effizient zu nutzen.
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