Frau Nahles, bitte lassen Sie die Finger davon!

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Bundesregierung plant Betriebsrente als Pflichtmodell

BREMEN MÜNCHEN | Wenn es nach der neuen Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles geht, soll 2014 „das Jahr der Rente“ werden. Laut Koalitionsvertrag will die Große Koalition „die betriebliche Altersversorgung stärken.“ Eine Idee ist ein so genanntes Opting-out-Modell. Das heißt, ein Mitarbeiter wird dazu verpflichtet, eine betriebliche Altersversorgung per se abzuschließen – möchte er dies nicht, muss er sie aktiv abwählen. Hier wird auf positive Erfahrungen in anderen Ländern verwiesen.

Keine einheitliche Regelung in Deutschland

Dr. Matthias Falk, geschäftsführender Gesellschafter der PensionCapital GmbH Bremen, kritisiert diese Vorschläge: „Es wird übersehen, dass es „die“ betriebliche Vorsorge in Deutschland gar nicht gibt. Fünf unterschiedliche Durchführungswege, verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, zig Gestaltungsoptionen – nur in wenigen Ländern kann die betriebliche Vorsorge so passgenau auf Unternehmen zugeschnitten werden wie hier. Eine staatlich verordnete Betriebsrente würde viele Chancen nehmen und zu einer standardisierten per Kapitaldeckung finanzierten zweiten staatlichen Rente mit ähnlichen Problemen führen.“ Daher empfiehlt sich ein unvoreingenommener Blick in die Nachbarländer, nach einigen Jahren Laufzeit zeigen auch diese oft in den 90er Jahren eingeführten Systeme ihre Schwächen.

Umsetzung wirft Probleme in der Beratung auf

„Bei der betrieblichen Altersversorgung haftet der Arbeitgeber für die Erfüllung der zugesagten Leistungen. Die freie Auswahl der Partner für eine attraktive Betriebsrente ist aus unseren Erfahrungen sehr wichtig, um die individuellen Bedürfnisse der Unternehmen zu erfüllen. Bei einer gesetzlich verordneten Betriebsrente sind Haftungsfallen und Verwaltungsmehraufwand vorprogrammiert“, sieht Martin Sauter, geschäftsführender Gesellschafter der PensionCapital GmbH München erhebliche Probleme in der Umsetzung: Aus Sicht der PensionCapital GmbH muss ein Arbeitgeber selber entscheiden können, welchem Anbieter er das Vertrauen entgegenbringt oder auch wieder entziehen möchte. Statistiken belegen zudem, dass sich der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung seit 2002 bewährt und zu einer Verbreitung der betrieblichen Vorsorge geführt hat. Eine gesetzliche Regelung ist daher nicht notwendig.

Weitere Informationen unter www.pensioncapital.de.

Pressekontakt:

Scheidtweiler PR | Nicolas Scheidtweiler
H.-H.-Meier-Allee 72 | 28213 Bremen
Tel. 0421. 168 891 87 | info@scheidtweiler-pr.de

PensionCapital ist ein inhabergeführtes Beratungshaus für betriebliche Sozialleistungen. Sie steht für individuelle, lösungsorientierte Beratung und nachhaltige Konzepte. Der Hauptsitz der PensionCapital befindet sich in Bremen, darüber hinaus gibt es Niederlassungen in Düsseldorf und München. Insgesamt ist die PensionCapital Gruppe in Deutschland und Österreich an sechs Standorten vertreten.

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Laut Koalitionsvertrag will die Große Koalition „die betriebliche Altersversorgung stärken.“
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Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung hat sich bewährt und zu einer Verbreitung der betrieblichen Vorsorge geführt.
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Eine gesetzliche Regelung ist nicht notwendig.
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Zitate

Eine staatlich verordnete Betriebsrente würde viele Chancen nehmen und zu einer standardisierten per Kapitaldeckung finanzierten zweiten staatlichen Rente mit ähnlichen Problemen führen.“
Dr. Matthias Falk, geschäftsführender Gesellschafter PensionCapital GmbH
Bei einer gesetzlich verordneten Betriebsrente sind Haftungsfallen und Verwaltungsmehraufwand vorprogrammiert
Martin Sauter, geschäftsführender Gesellschafter der PensionCapital GmbH