Aufzugsbetreiber zu mehr Sicherheit verpflichtet
Neue Betriebssicherheitsverordnung ermöglicht verkürzte Prüffristen / Haushahn Kunden sind mit 'Prüfung komfort' für neue Anforderungen gerüstetStuttgart – Am 1. Juni 2015 tritt die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Das hat Auswirkungen auf alle Aufzüge in Deutschland, mit denen auch Personen transportiert werden. Kurz gesagt: Die Anforderungen steigen. So kann zukünftig die Frist für die wiederkehrende Prüfung von den Zugelassenen Überwachungsstellen verkürzt werden, wenn der Zustand der Anlage das notwendig macht. Zudem werden bei der Prüfung auch alle