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Bundesnetzagentur lehnt Wasserstoffprojekte im NEP 2020-2030 ab. FNB Gas: „Mit dieser Entscheidung wird das Wasserstoffnetz zum Flickenteppich“

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Die Bundesnetzagentur hat in Ihrem „Änderungsverlangen“ vom 19.03.2021 zum Netzentwicklungsplan (NEP) Gas 2020-2030 alle Maßnahmen zur Umstellung auf Wasserstoff und zum Neubau von Wasserstoffinfrastruktur abgelehnt. Vor dem Hintergrund des vorliegenden Gesetzesentwurfes zur Übergangsregulierung von H2-Netzen fordert der FNB Gas Vorstandsvorsitzende Dr. Thomas Gößmann: „Die Entscheidung der BNetzA bestätigt unsere Befürchtungen: Die Übergangsregulierung macht das Wasserstoffnetz zum Flickenteppich. Das darf nicht zum Dauerzustand werden. Nur eine integrierte Netzplanung garantiert den Aufbau eines überregionalen Wasserstoffnetzes als Rückgrat für eine wettbewerbliche Wasserstoffwirtschaft.“

Die FNB erkennen dennoch im „Änderungsverlangen“ das Bestreben der BNetzA, Brücken zu bauen, um mit der Umstellung erster Erdgasleitungen auf Wasserstoff beginnen zu können. Dazu gehört, dass die zur Umstellung auf Wasserstoff erforderlichen, verstärkenden Maßnahmen zum Neubau von Erdgasinfrastruktur im NEP Gas 2020-2030 enthalten bleiben. Nach Inkrafttreten der EnWG-Novelle sollte so eine Umsetzung der vorgesehenen „ad hoc Bedarfsgerechtigkeitsprüfung“ für Wasserstoffinfrastruktur möglich sein. Realisiert werden können damit zumindest Einzelprojekte.

Was jedoch erschwert wird, ist der zügige Aufbau eines überregionalen Netzes für die Entwicklung eines wettbewerbsfähigen Wasserstoffmarktes, wie das von den FNB im NEP-Entwurf vorgeschlagene, bedarfsgerecht geplante H2-Startnetz 2030. „Wir sehen zusätzlichen Mehraufwand für alle Beteiligten und befürchten Verzögerungen und Risiken für die Nutzer und die Betreiber des zukünftigen Wasserstoffnetzes.“ sagt Inga Posch, FNB Gas Geschäftsführerin.

Die FNB führen ihre noch bis zum 16. April laufende Marktabfrage für Wasserstoff und Grüngasprojekte im Rahmen der Erstellung des Szenariorahmens für den neuen NEP Gas 2022-2032 weiter. „Wir bitten die Marktteilnehmer sich weiterhin aktiv daran zu beteiligen!“ unterstreicht Posch.

Die FNB bleiben überzeugt, dass der Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur im Wesentlichen durch die Umstellung von Erdgasleitungen auf Wasserstoff erfolgen muss. Die wechselseitigen Abhängigkeiten sind komplex und erfordern eine integrierte Planung „Eine volkswirtschaftlich sinnvolle Umstellung von Leitungen für den Wasserstofftransport aus dem bestehenden Erdgasnetz funktioniert nur bei einer integrierten Betrachtung. Deutschland verpasst hier nicht nur eine große Chance, sondern gerät auch im europäischen Vergleich zunehmend ins Hintertreffen. Nachbarländer, wie die Niederlande, die den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft mit Nachdruck angehen, verschaffen sich deutliche Wettbewerbsvorteile. Wir appellieren daher noch einmal an die Politik, spätestens im Anschluss an die Übergangsregulierung eine integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff einzuführen.“ so Gößmann abschließend.

Pressekontakt:

Inga Posch

Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V.

 Georgenstraße 2310117 Berlin

Tel: +49 (30) 9210 2350

Fax: +49 (30) 9210 23543

Email: info@fnb-gas.de

www.fnb-gas.de

Die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas) mit Sitz in Berlin ist der 2012 gegründete Zusammenschluss der deutschen Fernleitungsnetzbetreiber, also der großen überregionalen und grenzüberschreitenden Gastransportunternehmen. Ein inhaltlicher Schwerpunkt der Vereinigung ist der Netzentwicklungsplan Gas, der seit 2012 durch die Fernleitungsnetzbetreiber erstellt wird. Zudem vertritt die Vereinigung ihre Mitglieder auch als Ansprechpartner gegenüber Politik, Medien und Öffentlichkeit.

Mitglieder der Vereinigung sind die Unternehmen bayernets GmbH, Ferngas Netzgesellschaft mbH, Fluxys TENP GmbH, GASCADE Gastransport GmbH, Gastransport Nord GmbH, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, GRTgaz Deutschland GmbH, Nowega GmbH, ONTRAS Gastransport GmbH, Open Grid Europe GmbH, terranets bw GmbH und Thyssengas GmbH. Sie betreiben zusammen ein rund 40.000 Kilometer langes Leitungsnetz.

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Die Entscheidung der BNetzA bestätigt unsere Befürchtungen: Die Übergangsregulierung macht das Wasserstoffnetz zum Flickenteppich. Das darf nicht zum Dauerzustand werden. Nur eine integrierte Netzplanung garantiert den Aufbau eines überregionalen Wasserstoffnetzes als Rückgrat für eine wettbewerbliche Wasserstoffwirtschaft.
Dr. Thomas Gößmann, Vorstandsvorsitzender FNB Gas