Bildrecht im Blitzlichtgewitter
Fünf außergewöhnliche Fälle von Streitigkeiten rund um Fotos von Stars und Sternchen
Berlin, 23. Oktober 2017: Jedem Menschen steht das Recht am eigenen Bild zu, doch je bekannter die Person ist, umso weniger scheint dies andere zu kümmern. Vor Eingriffen in das Recht am eigenen Bild ist niemand gefeit. Ebenso gilt aber auch das Urheberrecht für jeden - egal wie prominent eine Person ist. Und so verwundert es auch nicht, dass es nicht wenige Fälle gibt, in denen sich Gerichte über Bild- und Urheberrechte entscheiden mussten, in die Prominente involviert sind. Copytrack stellt hier fünf solcher Fälle von unrechtmäßiger Bildnutzung vor, die durch ihre Geschichte oder auch Dreistigkeit hervorstechen.
1. Fall Kachelmann: 395 000 Euro wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte
Der Springer Verlag muss dem Wettermoderator Jörg Kachelmann eine Entschädigung in Höhe von 395 000 Euro zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Köln. Grund hierfür ist, dass der Verlag gegen Kachelmanns Persönlichkeitsrechte verstoßen habe, während gegen diesen ein Verfahren wegen angeblicher Vergewaltigung seiner ehemaligen Geliebten lief. Der Wetterexperte hatte sich einer Kampagne von Schmähkritik und der Preisgabe von Details aus seinem Intimleben an die Öffentlichkeit ausgesetzt gesehen. So waren persönliche SMS, E-Mails und auch Fotos wie vom Hofgang Kachelmanns in der Justizvollzugsanstalt von den Medien publiziert worden. Dies habe zur Verletzung des informellen Selbstbestimmungsrechts des Wetterexperten und seines Rechts am eigenen Bild geführt. Das Landgericht Köln hatte zunächst eine Entschädigung von 635 000 Euro zugesprochen - die bislang höchste Summe in einem solchen Verfahren. Der Springer Verlag ging jedoch in Berufung und konnte eine Reduzierung der Summe erreichen.
2. Phantombild ähnelt Rapper Bushido: Anzeige wegen Verleumdung und Verfolgung Unschuldiger
Nach einem Raubüberfall erstellt die Polizei in Stade ein Phantombild der Täter. Auf dem einen der Phantombilder erkennt sich der Berliner Rapper Bushido wieder. Nachdem Medien auf die Ähnlichkeit zwischen dem Fahndungsfoto und dem Bild des Musiker hinwiesen, räumt das verantwortliche Landeskriminalamt ein, dass der Zeichner des Phantombildes ein Foto von Bushido als Vorlage verwendet hatte. Es folgte eine Anzeige gegen “unbekannt” wegen Verleumdung und Verfolgung Unschuldiger. Ist tatsächlich ein Foto des Musikers als Vorlage für das Phantombild verwendet worden, kann eine Persönlichkeitsverletzung mit strafrechtlicher Relevanz vorliegen. Wie LTO schreibt, ist zudem eine Strafanzeige nach dem Kunsturhebergesetz möglich, also wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Demnach dürfen keine Bildnisse gegen die berechtigten Interessen oder gegen den Willen des Abgebildeten veröffentlicht werden.
3. Khloe Kardashian angeklagt wegen Bilderklau von Paparazzi-Foto
Es ist bekannt, dass Paparazzi durchaus den Ruf haben, sich über Recht und Grenzen hinwegzusetzen. Anders liegt es aber in diesem Fall, wo Paparazzi nicht Angeklagter, sondern Kläger wegen unrechtmäßigen Handelns sind: Das IT-Girl Khloe Kardashian postete ein Foto von sich bei Instagram, das allerdings ein Paparazzi geschossen hatte. Dafür soll sie Schadensersatz zahlen, da sie das Bild ohne Erlaubnis verwendet hatte. ‚Xposure Photos‘ drückte kein Auge zu, zumal Kardashian das Bild ohne die dazugehörenden Copyright-Informationen gepostet hatte. Problematisch war ihr Handeln auch, weil eine Publikation die Fotostrecke rund um das gepostete Bild rechtmäßig erworben und kurz vor Kardashians Post publiziert hatte. Durch die Veröffentlichung des Fotos über den Instagram-Account des IT-Girls und die damit vollzogene Übermittlung an ihre 67 Millionen Follower sank dessen Marktwert augenblicklich und eine Veröffentlichung für Magazine und Verlage wurde wertlos und weitere Verkäufe der Bildserie aussichtslos. Die Rede ist von einem Schadensersatz von 150 000 Dollar, den Kardashian nun begleichen soll.
4. Obama-“Hope”-Poster: Happy End im Bildrecht-Streit
Gegenstand dieses Rechtsstreits das weltbekannte “Hope”-Plakat, auf dem Barack Obama zu sehen ist. Dieses wurde von Shepard Fairey gestaltet, der sich aufgrund dessen bald in einem Urheberrechtsstreit mit der Nachrichtenagentur Associated Press (AP) befand. Die Agentur beanspruchte die Rechte des dem Poster zugrunde liegende Bildes für sich. Einer ihrer Fotografen habe es aufgenommen. AP wandte sich an den Anwalt des Künstlers mit dem Ziel einer rechtlichen Einigung. Doch Fairey verklagte AP. Er wollte bestätigt bekommen, dass er im Rahmen des Fair-Use-Prinzips des US Copyrights und damit nicht rechtswidrig gehandelt habe. Nach einem nervenaufreibenden Verfahren kam es am Ende zu einem Vergleich zwischen dem Künstler und der Presseagentur. Zuvor hätte Fairey den Prozess beinahe verloren - jedoch nicht weil das Gericht seine Frage zugunsten der AP entschied, sondern weil er vor Gericht gelogen und Beweismaterial vernichtet hatte. Unter anderem hatte er geleugnet, das Bild der AP verwendet zu haben. Für sein Handeln entschuldigte er sich später.
Mit dem Vergleich verpflichtete sich der Künstler, keine Bilder der AP ohne Lizenz zu nutzen. Die Rechte an dem Hope-Plakat wollten sich beide Parteien zukünftig teilen. Auch kam es zu einer finanziellen Einigung. Die Geschichte wendet sich sogar noch zum Guten, da beide Parteien nun eine gemeinsame Posterserie auf Basis von AP-Fotos gestalten wollen.
5. Sieg im Bildrechtstreit für Bundestrainer Jogi Löw
Wegen unzulässiger Bildberichterstattung in elf Fällen muss die Funke-Mediengruppe dem Bundestrainer der deutschen Fussballnationalmannschaft Jogi Löw eine Entschädigung von 220 000 Euro zahlen. Dies entschied das Landgericht Köln. Die Mediengruppe hatte Löw nach der Europameisterschaft 2016 dreimal auf den Titelseiten von Klatsch-Zeitschriften abgebildet. Zudem hatte sie in elf Fällen über ihn im Urlaub berichtet und über Liebesbeziehungen zu unterschiedlichen Damen spekuliert - darunter auch zu der Patentochter des Bundestrainers. Die von dem Gericht festgesetzte Entschädigungssumme liegt um 100 000 Euro höher als die, die Löw selber gefordert hatte. Das Gericht rechtfertigte dies mit der Häufigkeit der bebilderten Berichterstattung sowie den starken Vermutungen über das Liebesleben Löws, wodurch erheblich in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Trainers eingegriffen worden sei. Löw hatte sich im Urlaub bewusst den Medien entzogen. Dem Gericht zufolge habe die Mediengruppe bedingt vorsätzlich gehandelt habe. Sie habe gewusst, dass die Spekulationen unzutreffend, rechtswidrig und unzulässig waren. Die Funke-Mediengruppe legte Berufung ein.
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