Copytrack: Der an die Wand gemalte Teufel verblasst!
Erste Klarheit für Juristen und journalistisch tätige Fotografen: Das Kunsturhebergesetz hat neben der DSGVO weiterhin BestandBerlin, 29.06.2018: Das Kunsturhebergesetz findet auch nach Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Anwendung. Dies beschloss als erstes deutsches Gericht das Oberlandesgericht Köln (Az. 15 W 27/18 vom 18.06.2018). Damit ist für journalistisch tätige Fotografen eine erste Sicherheit nach dem Wirksamwerden der Verordnung geschaffen. Das Bildrechtportal Copytrack begrüßt diese Entscheidung. Bei betroffenen Kunden sei nun eine deutliche