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Woher nehmen, wenn nicht stehlen? Tipps für den richtigen Umgang mit Produktfotos im Onlineshop

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Berlin, 22. März 2018: Es ist so einfach und jeder hat es schon einmal gemacht: Alte Technik, enge Jeans oder gut erhaltene Möbel über Onlineshops wie eBay-Kleinanzeigen verkaufen. Und wie man weiß, sind aussagekräftige Produktfotos für einen erfolgreichen Verkauf unerlässlich – beim Handeln über fremde Vertriebsportale sowie über die eigene Website. Wer nicht selbst zur Kamera greift und seine Ware fotografiert, begibt sich auf die Suche nach geeigneten Produktfotos. Die sind im Internet schnell gefunden. Doch ebenso flink schleichen sich Fehler bei ihrer Verwendung ein. Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen und Schadensersatzforderung kann für den oft überraschten Händler die Folge sein.

Das Bildrechtportal Copytrack spricht täglich mit Händlern, die sich ihrer Urheberrechtsverletzungen nicht bewusst waren und die das Copytrack-Team fragen: Welche Bilder dürfen wir verwenden, ohne unrechtmäßig zu handeln? Was müssen wir beachten? Tipps für den Umgang mit Bildmaterial aus den wohl gängigsten Fremdquellen hat Copytrack hier für alle Onlinehändler zusammengetragen, damit sie nicht unfreiwillig Bilderklau begehen.

1. Gesucht und gefunden: Bilder bei Google und Co.

Über Suchmaschinen gefundenes Bildmaterial zu verwenden, ist vielleicht die sicherste Art, ungewollt Bilder zu stehlen. Die Fotos sind zwar frei zugänglich, dürfen jedoch in den allermeisten Fällen nicht einfach so verwendet werden. Es gilt die eiserne Regel, dass jedes (und sei es noch so ein schlechtes) Foto urheberrechtlich geschützt ist. Ohne Klärung der Nutzungsbedingungen und ohne die ausdrückliche Zustimmung des Bildurhebers oder Rechteinhabers darf kein Foto für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Also der Bildquelle nachgehen, Urheber bzw. Bildbesitzer kontaktieren und Lizenz klären!

2. Stockfotos: Sicher verkaufen mit gekauften Bildern

Bilddatenbanken wie Fotolia bieten eine große Auswahl hochwertiger Fotografien. Doch auch bei deren Verwendung ist Vorsicht geboten. Die Nutzungsbedingung jedes einzelnen Bildes muss studiert werden. Denn nicht jede Lizenz schließt Nutzungsrechte für kommerzielle Zwecke ein. Neben den Kosten für das Foto drohen dem überraschten Shopbesitzer schnell zusätzliche Kosten in Form von Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüchen, wenn die Lizenzbestimmungen nicht eingehalten werden. Doch wer sich genau an die Lizenzbestimmungen hält und kein individuelles aber hochwertiges Bild sucht, ist mit Stockfotos sicherlich gut beraten.

3. Verlockend aber eine verbotene Frucht: Kopieren beim Hersteller

Eigene Fotos herzustellen, mag überflüssig erscheinen, wenn vom Produkthersteller bereits perfekte Aufnahmen für Verpackung oder Werbemittel vorliegen. Für den eigenen Onlinehandel dürfen sie deshalb noch lange nicht verwendet werden. Produktfotos der Hersteller sind nicht automatisch zur freien Nutzung oder für Werbezwecke freigegeben. Dasselbe gilt auch für die Produktbeschreibungen des Herstellers oder eines Wettbewerbers. Text und Bild unterliegen in der Regel dem Schutz des Urheberrechts. Wenn ein Händler Herstellerbilder übernehmen will, sollte er die Nutzung vorher unbedingt anfragen und sich zusichern lassen, dass der Hersteller berechtigt ist, die Bilder an Dritte weiterzugeben. Andernfalls drohen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

4. Mitgegangen gleich mitgefangen? Nutzung von Amazon-Bildern

Eine weitere Möglichkeit, schnell und bequem Waren zu verkaufen, bietet der Amazon-Marketplace. Hier können sich Händler u.a. an bestehende, bebilderte Angebote der gleichen Ware von Amazon selbst oder von anderen Anbietern anhängen. Das heißt Amazon ordnet den Angeboten automatisch passende Produktfotos zu. Copytrack weist jedoch darauf hin, dass hier eine gewisse Rechtsunsicherheit darüber besteht, wer für mögliche urheberrechtswidrige Nutzungen der zu den Angeboten gehörenden Produktbilder verantwortlich gemacht werden kann: Einige Gerichte halten Amazon für den Täter, andere machen den Händler, der die Dienstleistungen von Amazon nutzt und sich an andere Angebote anhängt, für den richtigen Verantwortlichen. Ein höchstrichterliches Urteil, das die Frage möglicherweise endgültig klärt, steht noch aus. So bequem die Möglichkeit des Gebrauchs fremder Angebote also auch erscheint – die Nutzungsrechte der Bilder sollten von jedem individuell geprüft werden.

Kontakt COPYTRACK:
Andrea Feustel, Oranienburger Strasse 4, 10178 Berlin
andrea.feustel@copytrack.com, Tel: +49 - 30 - 809.332.961, Fax: +49 - 30 - 809.332.999

Über Copytrack:
Copytrack (www.copytrack.com) wurde 2015 von Marcus Schmitt gegründet und beschäftigt heute rund 25 Mitarbeiter aus den Bereichen Legal, IT, Kundenservice und Finance. Der Service des kostenfreien Portals richtet sich u.a. an Fotografen, Verlage, Bildagenturen und E-Commerce-Anbieter. Copytrack spürt Urheberrechtsverstöße weltweit online auf. Der Service umfasst eine risikofreie Durchsuchung des Internets nach von den Nutzern hochgeladenen Bilddateien mit einer Treffergenauigkeit von 98 Prozent. Die Kunden von Copytrack definieren ohne Lizenz genutzte Bilder und bestimmen selbst die Höhe nachträglicher Gebühren gestützt durch einen automatischen Lizenzrechner im Portal. Copytrack übernimmt in voller Verantwortung eine außergerichtliche Lösung in 140 Ländern sowie eine gerichtliche Lösung in den urheberrechtlich relevanten Gebieten. Bei erfolgreicher Nachlizenzierung erhält der Rechteinhaber 70 Prozent der vereinbarten Summe.

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