Urlaubsbilder – aber sicher! 5 Tipps was wo und wann nicht fotografiert werden sollte!
Berlin, 24.07.2017: Es ist Reisezeit. Und zum Reisen gehört es, jede Menge Fotos zu machen. Vom Erlebten und Gesehenen. Für eigene Erinnerungen, zum Illustrieren von Erzählungen und natürlich auch, um Bilder im Netz hochzuladen und um sie kommerziell zu nutzen. Vor allem hierfür sind viele Reisende auf der Suche nach dem perfekten Reise- oder Urlaubsbild. Aber Vorsicht - andere Länder, andere Sitten. Schnell kann es nach dem Urlaub für die reisenden Fotografen, bei unerlaubter Nutzung der Fotos, zu Ärger kommen. Copytrack hat hier die 5 wichtigsten Tipps zusammengetragen, worauf beim Fotografieren unterwegs zu achten ist.
1. Tipp „Nur bedingt: Fotos von Personen“
Egal ob man Fotos von Personen am Strand von Italien, vor Sehenswürdigkeiten in Japan oder Märkten von Ureinwohnern in Südamerika knipst - laut Kunsturhebergesetz hat jeder das Recht, darüber zu bestimmen, ob er selbst abgelichtet wird und ob das Foto veröffentlicht werden darf. In Europa sind alle Menschen zudem durch die Europäischen Menschenrechtskonventionen vor Eingriffen in ihrer Privatsphäre geschützt. Demnach sind keine Fotos gestattet, auf denen Personen in der Öffentlichkeit erkennbar in einer herabwürdigenden oder sehr privaten Situation abgebildet werden. Der Begriff "Öffentlichkeit" wird jedoch unterschiedlich ausgelegt. Grundsätzlich sollte man also immer um Erlaubnis bitten, bevor man einen Urlaubsschnappschuss schießt - und zwar weltweit.
2. Tipp „Achtung beim Ablichten von Kindern“
Besonders vorsichtig sollte sein, wer Minderjährige fotografieren möchte. Es bedarf stets des Einverständnisses der Eltern, will man ein Kind ablichten, das Foto verbreiten oder sogar kommerziell nutzen. Und auch das Mädchen oder der Junge selbst muss gefragt werden. Dies gilt, wenn er oder sie älter als sieben Jahre ist und den entsprechenden Entwicklungsstand aufweist. Ein Gericht in Großbritannien entschied, dass ein Kind, das nicht in die Veröffentlichung der Fotografie eingewilligt hat, selbst dann in seiner Privatsphäre verletzt ist, wenn seine Eltern bei der Erstellung der Fotografie anwesend waren.
3. Tipp „Vorsicht: Nicht jede Sehenswürdigkeit darf abgelichtet werden“
Wer meint, überall fröhlich herum knipsen zu dürfen, sollte sich genau informieren, von welcher Sehenswürdigkeit Fotos verboten sind. Der Eiffelturm darf beispielsweise nicht abgelichtet werden, wenn er beleuchtet ist. Die Lichtinstallation ist nämlich urheberrechtlich geschützt. Wer es doch tut, riskiert eine Geldstrafe. Auch andere Länder haben teils sehr spezielle Vorschriften. In vielen Museen wie dem Van-Gogh-Museum in Amsterdam sind Fotos verboten. Dadurch sollen die Exponate vor Blitzlichtgewitter geschützt werden. Auch in der Sixtinischen Kapelle und dem Petersdom im Vatikan herrscht ein striktes Fotoverbot. Wiederum in anderen Ländern darf in Kasernen oder in anderen Militäranlagen nicht geknipst werden und in Russland sind Bilder von Bahnhöfen oder Flughäfen Tabu. Das Auswärtige Amt gibt hilfreiche Tipps zu einzelnen Reiseländern - ein Blick hierauf vor der Abreise ist empfehlenswert.
4. Tipp „Bildverbot im Islam“
Auch bei einer Reise in ein islamisches Land sollte man sich vorab gut informieren, denn der Islam verbietet die bildliche Darstellung von Menschen und Tieren. Die Auslegung des Bildverbots unterscheidet sich jedoch in den einzelnen Ländern und Regionen stark, so reicht dieses von der grundsätzlichen Ablehnung bis zur eingeschränkten Genehmigung. Auch wenn das islamische Bildverbot nicht überall mehr eine große Rolle spielt, sollte man es aber im Hinterkopf behalten und sicherheitshalber um Erlaubnis fragen, bevor man fotografiert. Vor allem in abgelegenen und religiös stärker geprägten Orten beachten nämlich viele Moslems nach wie vor das Bildverbot. Zusätzlich zu beachten: Es ist in arabischen Ländern nicht erlaubt, Fotos von den Palästen der Herrscherfamilie sowie der Herrscherfamilie selber zu machen.
5. Tipp „Achtung bei Fotos vom Urlaubsschmaus“
Der fangfrische Fisch ist appetitlich angerichtet, der Cocktail ist ein wahres Kunstwerk, die Tortillas sehen verführerisch aus. Da ist es schon verlockend, schnell ein Foto in soziale Netzwerke hochzuladen, um die Zuhausgebliebenen neidisch zu machen. Doch das kann tatsächlich Ärger geben! Erstens weil es verboten ist, Essen zu fotografieren, wenn es aufwändig gestaltet ist. Das liegt daran, dass der Koch dann Urheber eines kleinen Kunstwerkes ist. Fotos und ihre Veröffentlichung sind ausschließlich mit seiner Genehmigung erlaubt. Und Zweitens weil es laut Hausordnung eines Restaurants verboten sein kann zu fotografieren. Die Kamera sollte in diesem Fall also besser in der Tasche bleiben.
Download-Link „Titelbild“
https://www.copytrack.com/wp-content/uploads/2017/07/Header_Urlaubsbilder-1-1024x480.jpg
Kontakt COPYTRACK:
Carola Briese, Oranienburger Strasse 4, 10178 Berlin
Carola.Briese@Copytrack.com, Tel: +49 - 30 - 809.332.961, Fax: +49 - 30 - 809.332.999
Über Copytrack:
Copytrack (www.copytrack.com) wurde 2015 von Marcus Schmitt gegründet und beschäftigt heute rund 25 Mitarbeiter aus den Bereich Legal, IT, Kundenservice und Finance. Der Service richtet sich u.a. an Fotografen, Verlage, Bildagenturen und E-Commerce-Anbieter. Er umfasst eine risikofreie Durchsuchung des weltweiten Internets nach von den Nutzern bei Copytrack hochgeladenen Foto- und Grafikdaten mit einer Treffergenauigkeit von 98 Prozent. Die Kunden definieren ohne Lizenz genutzte Bilder und bestimmen selbst die Höhe nachträglicher Gebühren gestützt durch einen automatischen Lizenzrechner auf dem Portal. Copytrack übernimmt in voller Verantwortung eine außergerichtliche Lösung in 140 Ländern sowie eine gerichtliche Lösung in den urheberrechtlich relevanten Gebieten. Nur bei erfolgreicher Nachlizenzierung erhält der Rechteinhaber bis zu 70 Prozent der vereinbarten Summe. Die reine Suchfunktion ist kostenfrei.
Tags: