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Deutsches Gericht entscheidet, dass SUNHILL Technologies PAYWAY´S Patent für beschränktes Parken verletzt. Weiterer juristischer Sieg für EasyPark

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Das Bezirksgericht Düsseldorf hat zum 13. Juni 2013 entschieden, dass die Sunhill Technologies GmbH, mit ihrem Service “SMS & EXIT“ das Patent EP 1 312 049 für beschränktes Parken verletzt. Obwohl Sunhill die Entscheidung noch anfechten kann, muss der Service in Deutschland mit sofortiger Wirkung abgeschaltet werden, sollte keine Lizenz erteilt werden.

„EasyPark legt seit langer Zeit großen Wert auf F&E um Innovationen voranzutreiben. Ein Teil dieser Strategie ist die Investition in Patente, um unser geistiges Eigentum zu schützen und wir begrüßen natürlich, dass das Gericht die Patentverletzung anerkennt. Nun erwarten wir Sunhill Technologies Reaktion und hoffen auf einen konstruktiven Dialog, um eine geeignete und sinnvolle Lösung zu finden“ so Johan Birgersson, CEO EasyPark Group  

PayWay OY, ein Tochterunternehmen der EasyPark Group, besitzt ein aus neun Patentfamilien bestehendes Patentportfolio welches Methoden und Funktionen aus den Bereichen Handyparken und Parkraumkontrolle umfasst. Die Patente gelten in vielen europäischen Ländern und einige auch in den USA. Die EasyPark Gruppe ist europäischer Marktführer im Bereich digitaler Parkraumlösungen, wie Handyparken und digitaler Sondergenehmigungen.

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