Bundestag sichert die Verbandmittel-Versorgung auf hohem Niveau. Fast eine Million Patienten mit chronischen Wunden auch in Zukunft optimal versorgt.

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23.3.2017 BerlinMit der aktuellen Gesetzesänderung zur Wundversorgung im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) sichert der Bundestag auch die Verbandmittel-Versorgung von über 900.000 Menschen mit schweren chronischen Wunden. Ziel des Gesetzes ist Rechtssicherheit für alle Beteiligten und die Sicherung der Patientenansprüche auf eine medizinisch notwendige, phasengerechte, individuelle Versorgung mit Verbandmitteln. Dafür hat der Gesetzgeber eine Definition für Verbandmittel geschaffen, die die meisten etablierten Verbandmittel einschließt, die heute in der tagtäglichen Patientenversorgung eingesetzt werden.

Das Fehlen einer Verbandmittel-Definition führte in den letzten Jahren zu wiederkehrenden Konflikten zwischen den Kostenträgern und den Herstellern über die Erstattung spezieller Wundauflagen. Der Gesetzgeber sichert damit auch die Erstattung für Wundverbände zur hydroaktiven Wundbehandlung. Verbandmittel können zusätzlich zu ihrer bedeckenden und aufsaugenden Wirkung weitere Funktionen zur Unterstützung der Wundheilung haben.

„Damit alle an der Versorgung Beteiligten schnell und ausführlich über die gesetzliche Neuregelung informiert sind und eine etwaige Verunsicherung über die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit verhindert wird, informiert der Bundesverband Medizintechnologie und seine Mitgliedsunternehmen intensiv die Fachöffentlichkeit und Patienten, so Daniela Piossek, Referatsleiterin ambulanter Gesundheitsmarkt im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Veränderungen der Rahmenbedingungen erzeugen häufig Verunsicherungen insbesondere bei den Verordnern. Dies könnte direkte Auswirkungen auf die notwendige Versorgung der Patienten zum Beispiel mit chronischen Wunden führen. Das gilt es aus Sicht des BVMed zu verhindern. „Die Definition für Verbandmittel bildet den aktuellen Versorgungsstandard ab und verhindert qualitative Einbußen für die individuell notwendigen Behandlungsstrategien der Vertragsärzte. Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, d.h. in Richtung einer besseren Versorgung von Menschen mit chronischen und schwer heilenden Wunden.“, wie Daniela Piossek betont.

Der BVMed unterstützt die gesetzliche Regelung, da Konflikte über die Erstattungsfähigkeit zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern zukünftig deutlich reduziert sein dürften und die Patienten weiterhin eine moderne, phasengerechte Verbandmittelversorgung ohne erweiterte Leistungsausschlüsse erhalten werden. Das heißt, die ca. 900.000 chronischen Wundpatienten erhalten weiterhin die Produkte, die für ihre individuelle Behandlung medizinisch notwendig sind. Aufzahlungen aus der eigenen Tasche, wie sie den Betroffenen aus dem Hilfsmittelbereich leidvoll bekannt sind, werden damit verhindert.  Die Hersteller von Verbandmitteln unterstützen die gesetzliche Klarstellung. Sie gewinnen klare Rahmenbedingungen, unter denen sie langfristig Produkte entwickeln und zur Verfügung stellen können.

Die Verbandmittelversorgung ist ein wichtiger Teil des Gesundheitssystems und unverzichtbar für eine gute und erfolgreiche Patientenbetreuung. Dass dafür nun klare Regeln gelten, muss im Interesse aller Beteiligten sein. 

Initiative für moderne und phasengerechte Wundversorgung im BVMed

http://www.info-wundversorgung.de

c/o Fischoeder Kommunikationsberater

Christof Fischoeder

cf@christof-fischoeder.de

030-28044697

Kadettenweg 6

12205 Berlin

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Fast eine Million Patienten mit chronischen Wunden auch in Zukunft optimal versorgt.
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900.000 chronische Wundpatienten weiter gut versorgt - Verbandmittel bleiben erstattungsfähig
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