Bundestag sichert die Verbandmittel-Versorgung auf hohem Niveau. Fast eine Million Patienten mit chronischen Wunden auch in Zukunft optimal versorgt.
23.3.2017 Berlin – Mit der aktuellen Gesetzesänderung zur Wundversorgung im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) sichert der Bundestag auch die Verbandmittel-Versorgung von über 900.000 Menschen mit schweren chronischen Wunden. Ziel des Gesetzes ist Rechtssicherheit für alle Beteiligten und die Sicherung der Patientenansprüche auf eine medizinisch notwendige, phasengerechte, individuelle Versorgung mit Verbandmitteln. Dafür hat der Gesetzgeber eine Definition für Verbandmittel geschaffen, die die meisten etablierten Verbandmittel einschließt, die heute in der tagtäglichen