Deutschlandreisende mussten 2015 mehr als 196 000 Stunden an Flughäfen warten
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Flightright fasst die wichtigsten Flugereignisse aus 2015 zusammen
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Fluggesellschaften sträuben sicher weiterhin gegen Entschädigungszahlungen
- Zahlreiche Urteile stärken Passagierrechte
Potsdam, 12. Januar 2016 - Pilotenstreiks, ungeheure Verspätungen, Stärkung der Passagierrechte - zu Beginn des neuen Jahres hat flightright die Ereignisse aus der deutschen Flugbranche von 2015 noch einmal Revue passieren lassen. Dazu haben die Rechtsexperten des Verbraucherportals für Fluggastrechte verschiedene Airlines auf Verspätungen, Annullierungen sowie ihr Verhalten im Rahmen der EU-Fluggastrechte-Verordnung analysiert. Zusammen mit den wichtigsten Urteilen im Bereich Passagierrechte, kuriosen Flugfakten und flightright-Erfolgen ist so eine umfassende Infografik rund um das Thema Fliegen 2015 entstanden.
Besonders im Gedächtnis geblieben sind die Streiks von Piloten und Flugbegleitern, die zu zahlreichen Flugannullierungen führten und an den Nerven vieler Reisender zehrten. Betroffen waren vor allem Lufthansa-Passagiere: An insgesamt 14 Tagen wurden Flüge der Airline bestreikt. Trotzdem hat sich die Anzahl der Annullierungen und großen Verspätungen im Vergleich zum Vorjahr leicht verringert.* Swiss und Air France weisen prozentual die wenigsten Verspätungen auf, easyJet und Vueling mit 0,53 Prozent und 0,75 Prozent dagegen die meisten. Insgesamt mussten Passagiere, die im letzten Jahr von oder nach Deutschland geflogen sind, mehr als 196 000 Stunden Wartezeit in Kauf nehmen - das entspricht etwas mehr als 22 Jahren. Viele dieser verspäteten und annulierten Flüge fielen unter die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und berechtigten betroffene Flugreisende daher zu einer Entschädigungszahlung durch die Airline.
Fluggesellschaften lassen es noch immer auf eine Klage ankommen
Doch selbst nach 11 Jahren bestehender Fluggastrechte-Verordnung halten sich einige Fluglinien noch immer nicht an das EU-Recht und ignorieren die Ansprüche ihrer Passagiere oder verweigern sie gar. Erst wenn sich die Flugreisenden an einen professionellen Rechtsdienstleister wie flightright wenden, zeigen sie eine Reaktion. Vor allem Vueling und Ryanair lassen Zahlungsaufforderungen jedoch sehr oft verstreichen. Gegen diese und andere Fluggesellschaften musste flightright daher fast immer gerichtlich vorgehen, um die Entschädigungen seiner Kunden zu erstreiten. Davor schreckt das Verbraucherportal jedoch nicht zurück, denn flightright gewinnt 98% aller Fälle, die vor Gericht entschieden werden müssen. Andererseits gibt es jedoch auch Airlines, die den Zahlungsaufforderung in angemessener Zeit nachkommen, wie etwa Condor und Germanwings.
Gerichte stärken weiterhin Passagierrechte
Im Gegensatz zu dem Verhalten der Airlines zeichnet sich auf Verbraucherschutzebene ein ganz klarer Trend ab: Viele positive Fluggastrechte-Urteile zeugen von einem verbraucherfreundlichen Trend bei den gerichtlichen Instanzen in Deutschland und Europa. So geht etwa aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor, dass Passagieren auch dann eine Entschädigung zusteht, wenn ihr Flug kurzfristig um einige Stunden vorverlegt wird. Aus diesem Grund sieht Jonas Swarzenski, Leiter der Rechtsabteilung von flightright, dem neuen Jahr optimistisch entgegen: “Mit diesen Entscheidungen haben sich die Gerichte klar auf die Seite der Fluggäste gestellt. Hoffen wir, dass das Jahr 2016 so positiv weiter geht. Es wäre wegweisend, wenn die noch ausstehende EuGH-Entscheidung über die Frage des Gerichtsstandes bei mehrteiligen Flügen (Az. X ZR 2/15) ebenfalls zugunsten der Passagiere ausgehen würde. Dann könnten deutsche Flugreisende auch gegen ausländische Airlines noch öfter in Deutschland klagen und ihr Recht einfordern.” Doch gerade weil viele Airlines es auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen, ist es für Flugreisende schwierig, ihre Entschädigung geltend zu machen. Denn dies bedeutet für sie einen hohen Zeitaufwand und mitunter ein finanzielles Risiko. Professionelle Rechtsdienstleister wie flightright übernehmen dieses Risiko für ihre Kunden und können mit langjähriger Expertise geltendes Recht durchsetzen.
Auch aus unternehmerischer Sicht war 2015 ein erfolgreiches Jahr für das Verbraucherportal: Bis Ende des Jahres hat flightright bereits mehr als 50 Millionen Euro an Flugreisende aus der ganzen Welt durchsetzen können. Geschäftsführer Marek Janetzke freut sich sehr über dieses Ergebnis: “2015 war ein voller Erfolg für flightright: Wir haben unser 5-jähriges Bestehen gefeiert, konnten unsere Marktführerposition ausbauen und haben international expandiert. Ein besonderes Highlight aus dem letzten Jahr: Wir konnten in einem einzelnen Fall 26 400 Euro Entschädigung an die betroffenen Passagiere auszahlen!”
Die komplette Infografik finden Sie hier.
* Alle Angaben beziehen sich auf den Zeitraum 1.1.2015 bis 15.12.2015. Betrachtet wurden Flüge ausgewählter Airlines mit Startflughafen in Deutschland. “Großen Verspätungen” meinen Flüge mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden, die nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung ggfs. zu einer Entschädigung berechtigt.
Flightright (www.flightright.de), das Verbraucherportal für Fluggastrechte, startete im Frühjahr 2010. Passagiere haben die Möglichkeit, Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge direkt über das Portal von flightright einzufordern. Flightright beruft sich auf die EU-Verordnung 261/2004. Diese spricht Betroffenen von Flugausfällen und Verspätungen eine Wiedergutmachung durch die Fluggesellschaft zu. Weitere Informationen auf http://www.flightright.de
Medienkontakt:
Julia Roitsch | 49(0)331/981 690 44 | julia.roitsch@flightright.de
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