„Die wenigsten Geschäftsreisenden wissen, dass ihnen als unmittelbar Betroffenen diese Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro zusteht und nicht ihrem Arbeitgeber - auch wenn dieser das Ticket gezahlt hatte.“
„Und das gilt auch für alle dienstreisenden Beamte, wie das Bundesministerium des Innern seine Behörden in einem Schreiben bereits 2014 informierte.“
“Mit diesen Entscheidungen haben sich die Gerichte klar auf die Seite der Fluggäste gestellt. Hoffen wir, dass das Jahr 2016 so positiv weiter geht. Es wäre wegweisend, wenn die noch ausstehende EuGH-Entscheidung über die Frage des Gerichtsstandes bei mehrteiligen Flügen (Az. X ZR 2/15) ebenfalls zugunsten der Passagiere ausgehen würde. Dann könnten deutsche Flugreisende auch gegen ausländische Airlines noch öfter in Deutschland klagen und ihr Recht einfordern.”
“2015 war ein voller Erfolg für flightright: Wir haben unser 5-jähriges Bestehen gefeiert, konnten unsere Marktführerposition ausbauen und haben international expandiert. Ein besonderes Highlight aus dem letzten Jahr: Wir konnten in einem einzelnen Fall 26 400 Euro Entschädigung an die betroffenen Passagiere auszahlen!”
Wie stark das ins Gewicht fällt, wird in unseren Umfrageergebnissen mehr als deutlich.
Diese Aussage widerspricht massiv dem, was man immer wieder von den Airlines hört, nämlich dass sie ihre Kunden aktiv über ihre Recht informieren.
Wir sehen hier ganz deutlich, dass sich die Fluggesellschaften durchaus noch mehr um das Wohlbefinden ihrer Kunden kümmern sollten. Vor allem, wenn sie wollen, dass die Kunden auch in Zukunft wieder mit ihnen fliegen.
„Schlussendlich darf der Passagier fast sicher sein, von Ryanair nie etwas Positives zu seinen Fluggastrechten zu hören.”
„Wir wollten Ryanair die Chance geben, sich zu den noch offenen Entschädigungsverfahren sowie ihrer Haltung zur Fluggastrechte-Verordnung zu äußern. Die Airline reagierte jedoch nicht auf das Schreiben, das an mehrere führende Mitarbeiter versendet wurde.”
„Die geplante Expansion wird im Punkt Fluggastrechte zu Lasten der Verbraucher ausgehen. Ryanair zählt definitiv zu den zahlungsresistentesten Airlines, mit denen wir zu tun haben. Ryanair kommt praktisch keiner Zahlungsaufforderung freiwillig nach und zahlt mehrheitlich erst nach Klageerhebung. Die fehlende Reaktion auf unser Schreiben zeigt uns wieder einmal deutlich, wie wenig Ryanair an den Verbrauchern gelegen ist.“
„Schließlich müssten sie ja inzwischen wissen, dass wir nicht locker lassen und genau wissen, was wir vor Gericht bringen.“
„Der EuGH hat mit seiner heutigen Entscheidung ein eindeutig positives Zeichen für die Fluggastrechte gesetzt und die Verbraucherrechte weiter gestärkt.“
„Die Rechtslage ist nun eindeutiger, sodass Fluggesellschaften weniger Spielraum haben, sich vor der Verantwortung der Ausgleichsleitungen zu drücken. Von allen entschädigungsberechtigten Passagieren standen die Ansprüche von 809 000 vom Urteil betroffenen Fluggästen auf dem Spiel.”
„Dies ist ein großer Schritt in puncto Fluggastrechte in Deutschland. Sollte der EuGH zugunsten der Verbraucher entscheiden, wäre das Urteil wegweisend für die Betroffenen und würde diesen die Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche erleichtern, auch dann, wenn nur der im Ausland gestartete Anschlussflug von der Verspätung bzw. Annullierung betroffen war und die beiden Flüge von unterschiedlichen Airlines durchgeführt wurden.“
„Damit würde ein neues Rechtsfundament für mehrteilige Flüge geschaffen. Fluggesellschaften könnten sich dann nicht mehr im Ausland verstecken und darauf spekulieren, dass deutsche Fluggäste eine möglicherweise kostenintensive Klage im Ausland vermeiden wollen.”
„Dieses Negativ-Urteil des Landgerichts ist ein Rückschritt in puncto Verbraucherschutz in Deutschland.“
„Wir hoffen, dass durch die Prüfung des BGH das Urteil aufgehoben wird.”
„Um berechtigte Entschädigungsleistungen nicht zu zahlen, sind Fluggesellschaften alle Mittel und Taktiken recht.“
„Selbstverständlich ist den Airlines mit Sitz im Ausland dabei bewusst, dass eine richterliche Entscheidung in Deutschland in vielen Konstellationen für die Fluggäste nicht erfolgversprechend ist.“
Der Sommer ist die Hauptreisezeit des Jahres. Sobald ein Flugzeug eine signifikante Verspätung hat, wirkt sich das bei dem großen Flugvolumen im Sommer in kürzester Zeit auf den restlichen Flugverkehr am Flughafen aus. Es kann schnell zu Chaos kommen, da die Start- und Landeslots eng getaktet sind.
Flugreisende sollten auch in den kommenden Wochen weiterhin mit Verzögerungen im Flugverkehr rechnen. Besonders bei Reisen mit Kindern kann das Warten am Flughafen mitunter anstrengend sein. Wer seine Rechte kennt, kann gelassener mit der Flugverspätung oder Annullierung umgehen.
„Wir begegnen immer wieder einer großen Verunsicherung der Betroffenen. Nach wie vor wissen die wenigsten Flugpassagiere, was ihnen laut Fluggastrechte-Verordnung zusteht.“
„Seit über eineinhalb Jahren verhandelt der Rat nun schon die Revision der Fluggastrechte“
„Heute haben die Passagiere Anrecht auf Entschädigungszahlungen ab einer Verspätung von 3 Stunden. Dem aktuellen Vorschlag der lettischen Ratspräsidentschaft zufolge, sollen Passagiere teilweise erst ab einer Verspätung von 12 Stunden entschädigt werden.“
„Die Airlines brauchen gar nichts mehr zu zahlen, wenn als Grund der Verspätung ein sogenannter ‚sicherheitsrelevanter Defekt‘ angegeben wird. Die Fluggesellschaften können quasi alles zu einem solchen Tatbestand erklären. Ein Passagier kann faktisch nie das Gegenteil beweisen“
Vor allem zwei geplante Regelungen killen die Fluggastrechte, wenn sie so kommen. Zukünftig sollen Entschädigungen bei Verspätungen erst nach 5, 9 oder gar 12 Stunden gezahlt werden. Das ist schon schlecht genug. Aber die Airlines brauchen gar nichts mehr zu zahlen, wenn ein sogenannter ‘sicherheitsrelevanter Defekt’ zur Verspätung geführt hat. Das ist absurd, weil die Fluggesellschaften alles zu einem solchen Defekt erklären können. Ein Passagier kann faktisch nie das Gegenteil beweisen.
Pro verkauftes Ticket sind das 88 Cent, die die Airlines heute zahlen müssen. Das kann doch für Verbraucherschutz nicht zu viel sein!
In vielen Fällen müssen Fluggesellschaften ihren Kunden bis zu 100 Prozent ihres Ticketpreises zurückzahlen. Das gilt selbst für nicht stornierbare Tickets und nicht erstattbare Tarife – auch wenn einige Airlines dies mit ihren AGB auszuschließen versuchen.
Zum einen kennen die Wenigsten ihr Recht. Zum anderen ist es quasi unmöglich, die Ansprüche im Alleingang (vollumfänglich) geltend zu machen.
Mit solchen Taktiken gelingt es Fluggesellschaften, Betroffene hinzuhalten und Zahlungen zu verzögern und sogar ganz zu umgehen. Der Aufwand ist den Passagieren zu hoch und so lassen sie sich eine Rückerstattung von bis zu mehreren 100 Euro entgehen.
Kurze Erholungstrips rund um das Osterwochenende sind sehr beliebt. Umso ärgerlicher ist es, wenn es zu Flugverspätungen oder gar -ausfällen kommt. Dass Reisenden in solchen Fällen bis zu 600 Euro zustehen können, wissen die Wenigsten – und das sowohl beim individuell gebuchten Flug als auch bei der Pauschalreise.
Neben diesen Spartipps sollten Flugreisende bestens über ihre Fluggastrechte Bescheid wissen. Auch von den am cleversten Reisenden wissen die wenigsten, dass ihnen bis zu 600 Euro zustehen, wenn ihr Flug stark verspätet war oder annulliert wurde. Das kann den Ärger der Warterei wieder wettmachen und gleichzeitig das Startkapital für die nächste Reise bilden.
Wir sind sehr stolz auf das, was wir allein in den letzten Jahren erreicht haben. Aber wir setzen alles daran, um noch mehr Reisenden bei Flugverspätungen oder -annullierungen auch in Zukunft schnell und effektiv zu ihrem Recht zu verhelfen.
Es gibt immer noch Millionen Kunden in Europa, die bei Flugverspätungen aktuell hilflos sind – weil sie nichts von ihrem Recht wissen oder sich der Gang zum Anwalt nicht lohnt. Das ist unser Potenzial.
Wir bringen Verbraucher, die unfair behandelt werden, auf Augenhöhe mit großen Unternehmen. Die enorm hohen Weiterempfehlungsraten bestätigen uns sehr in unserem Tun. Zudem haben wir gemerkt, dass auch in anderen Rechtsbereichen ein großer Bedarf der Verbraucher besteht, ihr Recht bei kleinen Forderungen einfach und bequem durchzusetzen.
Passagiere mussten diesen Sommer viele Verspätungen hinnehmen. Das ist insbesondere in der Urlaubs- und Reisezeit sehr ärgerlich.
Viele Urlauber mussten stundenlang im Sicherheitsbereich warten. Viele unserer Kunden wurden spärlich informiert und wussten häufig gar nicht, dass sie Anspruch auf Entschädigung haben. Die Airlines lassen sie darüber auch im Unklaren. Sie haben nach ihrem Urlaub bis zu drei Jahre Zeit, um ihre rechtmäßige Entschädigung geltend zu machen. Diese kann dann wunderbar in die nächste Reise investiert werden.
Wir begrüßen die Entscheidung des EuGH im Sinne aller Flugreisenden sehr. Das Gericht hat hiermit eindeutig Stellung für Flugreisende bezogen.
Schließlich versuchen viele Fluggesellschaften durch eine eigene Auslegung von Landezeiten, die Verspätungszeiten ihrer Flieger zu minimieren und so ihrer Pflicht von Entschädigungszahlung zu entkommen.
Tatsächlich ist nun aber erforderlich, dass diese neu definierte „tatsächliche Ankunftszeit“ auch durch eine neutrale Instanz gemessen werden kann. Ansonsten wird es vermutlich bei den Passagieren liegen, auf die Uhr zuschauen, wenn sich die Türen öffnen.
Diese Reisenden können auch bis drei Jahre nach dem Flug noch problemlos prüfen, ob sie Ansprüche auf bis zu 600 Euro haben. Sie haben nichts zu verlieren, bekommen aber mit großer Wahrscheinlichkeit ihren Urlaubsfrust wieder gut gemacht.
Betroffene Reisende teilen dem Reiseveranstalter am besten schriftlich mit, dass sie mit den geänderten Zeiten nicht einverstanden sind. Passagiere sollten anführen, dass sie eine Preisminderung sowie Erstattung von Mehrkosten und Schadensersatz in Rechnung stellen werden, sollten sie nicht doch zu den ursprünglichen Zeiten reisen können.
Unserem Kunden ging es persönlich nicht um die Höhe der Entschädigung, sondern lediglich um die Durchsetzung seines Rechtsanspruchs gegenüber der Fluggesellschaft.
Vielen unserer Kunden geht es weniger um das Geld, dass wir für sie erwirken. Sie wollen eine Bestätigung, dass Ihnen Unrecht widerfuhr.
Verbraucher wollen das Gefühl haben, letztlich doch fair behandelt zu werden.
Viele Airlines begegnen ihren eigenen Kunden mit großer Arroganz und ohne jede Kundenfreundlichkeit. Dieses Verhalten ist häufig der Auslöser, dass sich Passagiere an flightright wenden.
Die Airlines wollen in jedem Fall für eine optimale Auslastung ihrer Flieger sorgen und gehen das Risiko ein, einzelne Kunden, nicht wie geplant befördern zu können.
Schließlich ist der Airline nicht vorzuwerfen, dass die Grenzpolizei und der Zoll gewissenhaft ihrer Arbeit nachkommen
Die wenigsten Flugreisenden sind darüber informiert, dass der Anspruch in Deutschland bis zu drei Jahre nach dem verspäteten Abflug besteht.
Die hohe Anzahl der Teilnehmer sowie die telefonischen und schriftlichen Reaktionen unserer Kunden bestätigten uns darin, dass ein Bedürfnis der betroffenen Verbraucher besteht, ihren Standpunkt konkret äußern zu können.