BGH entscheidet am Dienstag über die Rechte von Fluggästen

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  • Bundesgerichtshof prüft Urteil über den Gerichtsstand bei Klagen

  • Zahlungsverweigerung der Airlines zwingt Deutsche zur Klage

  • Ohne professionelle Hilfe haben Deutsche im Ausland selten Erfolg

Potsdam, 17. August 2015: Am morgigen Dienstag, den 18. August 2015, prüft der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart bezüglich einer Klage eines deutschen Flugreisenden auf Entschädigungszahlung durch eine finnische Airline. Der Kläger wollte in Deutschland Klage gegen die finnische Airline einreichen. Das Landgericht entschied, dass deutsche Gerichte im vorliegenden Fall nicht zuständig seien. Die Verspätung bei dem mehrteiligen Flug sei erst auf der zweiten Teilstrecke außerhalb von Deutschland aufgetreten. „Dieses Negativ-Urteil des Landgerichts ist ein Rückschritt in puncto Verbraucherschutz in Deutschland“, weiß Dr. Jan-Eike Andresen vom Fluggastrechteportal flightright. „Wir hoffen, dass durch die Prüfung des BGH das Urteil aufgehoben wird.”

Durch die aktuelle Rechtslage können deutsche Flugreisende ohne professionelle Hilfe ihre Ansprüche im Ausland oft nicht durchsetzen. Momentan verzichten viele Passagiere auch trotz berechtigter Ansprüche auf die Ihnen zustehenden Entschädigungsleistungen, weil sie gezwungen wären, im Ausland zu klagen. Eine BGH-Entscheidung zugunsten des Fluggastes wäre daher wegweisend.

„Um berechtigte Entschädigungsleistungen nicht zu zahlen, sind Fluggesellschaften alle Mittel und Taktiken recht“, sagt Dr. Jan-Eike Andresen. Oft bleibt Passagieren am Ende nichts anderes übrig, als vor Gericht zu gehen. „Selbstverständlich ist den Airlines mit Sitz im Ausland dabei bewusst, dass eine richterliche Entscheidung in Deutschland in vielen Konstellationen für die Fluggäste nicht erfolgversprechend ist“, ergänzt der Jurist. Andresen ist bei flightright zuständig für die europaweite Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen im Rahmen der Fluggastrechte-Verordnung – in Zusammenarbeit mit vielen Partneranwälten vor Ort. Ohne professionelle Hilfe hätten viele Passagiere aufgrund des Gerichtsstands im Ausland keine Chance.

In der vom BGH zu bewertenden Klage (X ZR 2/15) ging es konkret um einen zweiteiligen Flug von Stuttgart über Paris nach Helsinki. Beide Flüge wurden zusammen über Air France gebucht. Die erste Teilstrecke wurde auch von dieser ausgeführt und verlief planmäßig. Die zweite Strecke Paris-Helsinki übernahm Finnair. Hier landete das Flugzeug mit einer Verspätung von über drei Stunden, was betroffene Passagiere gemäß Fluggastrechte-Verordnung zu einer Entschädigungszahlung von 400 Euro berechtigt. Da die Airline aber offensichtlich nicht von sich aus zahlte, hatte der jetzt Revision einlegende Passagier zunächst über das Amtsgericht Klage erhoben und zum Landgericht Berufung eingelegt. Beide Gerichte hatten sich auf Start- und Landeflughafen der zweiten Teilstrecke sowie auf den Sitz der Airline bezogen und auf eine fehlende Zuständigkeit deutscher Gerichte verwiesen.

Flightright (www.flightright.de), das Verbraucherportal für Fluggastrechte, startete im Frühjahr 2010. Passagiere haben die Möglichkeit, Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge direkt über das Portal von flightright einzufordern. Flightright beruft sich auf die EU-Verordnung 261/2004. Diese spricht Betroffenen von Flugausfällen und Verspätungen eine Wiedergutmachung durch die Fluggesellschaft zu. Weitere Informationen auf http://www.flightright.de

Medienkontakt:
Julia Roitsch | 0331/981 690 44 | julia.roitsch@flightright.de
Rudolf-Breitscheid-Straße 162 | 14482 Potsdam

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Zitate

„Dieses Negativ-Urteil des Landgerichts ist ein Rückschritt in puncto Verbraucherschutz in Deutschland.“
Dr. Jan-Eike Andresen, Head of Legal Europe & New Ventures bei flightright
„Wir hoffen, dass durch die Prüfung des BGH das Urteil aufgehoben wird.”
Dr. Jan-Eike Andresen, Head of Legal Europe & New Ventures bei flightright
„Um berechtigte Entschädigungsleistungen nicht zu zahlen, sind Fluggesellschaften alle Mittel und Taktiken recht.“
Dr. Jan-Eike Andresen, Head of Legal Europe & New Ventures bei flightright
„Selbstverständlich ist den Airlines mit Sitz im Ausland dabei bewusst, dass eine richterliche Entscheidung in Deutschland in vielen Konstellationen für die Fluggäste nicht erfolgversprechend ist.“
Dr. Jan-Eike Andresen, Head of Legal Europe & New Ventures bei flightright