flightright informiert: Durch die Hartnäckigkeit eines einzelnen Fluggastes könnten bald alle europäischen Verbraucher leichter zu ihrem Recht kommen
· Bald könnte in vielen zusätzlichen Konstellationen eine Durchsetzung der Ansprüche auch vor deutschen Gerichten gegen ausländische Airlines möglich sein · BGH sieht deutschen Gerichtsstand, entgegen der Entscheidung des Landgerichtes und legt die Frage dem EuGH zur abschließenden Beurteilung vor · Bisher konnten deutsche Verbraucher ihre Ansprüche im Ausland nur schwer durchzusetzenPotsdam, 18. August 2015 – In der heutigen Sitzung des Bundesgerichtshofes (BGH) wurde erneut das Thema EU-Fluggastrechte (Verordnung (EG) 261/2004) verhandelt und eine Entscheidung des Landgerichtes