Umfrage unter Flugreisenden zeigt: Geplante Überarbeitung der Fluggastrechte entgegen Verbraucherinteresse
- Passagiere sind für eine Entschädigung ab zwei Stunden Verspätung und gegen geplante Hochsetzung entschädigungsloser Wartezeit
- Vorschlag, Passagiere fünf Stunden auf Rollbahn festhalten zu können, würde bei 80 Prozent die Entscheidung zu fliegen negativ beeinflussen
- Fluggäste sind für eine Entschädigung gekoppelt an die Verspätungszeit
- Flightright stellt die zentralen Ergebnisse einer Kundenumfrage vor
Potsdam, 14. November 2013 – Die deutliche Mehrzahl der Flugreisenden lehnt geplante Änderungen der Fluggastrechte-Verordnung ab. Das ist das Ergebnis einer Kundenumfrage unter rund 3400 Passagieren. Diese startete flightright, das Portal für Fluggastrechte, anlässlich der geplanten Überarbeitung der EU-weit geltenden Fluggastrechte-Verordnung. flightright wollte wissen, was Flugreisende über ihre bestehenden Rechte wissen und vor allem wie sie zu entscheidenden Änderungsplänen stehen. Die zentralen Erkenntnisse der Umfrage sind, dass Kunden des Portals wesentliche Elemente des von der EU-Kommission vorgelegten Revisionsvorschlages mehrheitlich ablehnen. Über das bestehende Recht sind sie gut informiert.
Obwohl Fluggäste von der geplanten Überarbeitung der EU-Verordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) entscheidend betroffen sind, hatten sie bisher kaum die Möglichkeit, sich zu den Änderungsvorschlägen aus Brüssel konkret zu äußern. Flightright wollte das ändern und startete eine Umfrage unter seinen Kunden. Mittels eines Fragebogens ermittelte das Potsdamer Unternehmen den Kenntnisstand hinsichtlich der aktuell geltenden Verordnung sowie die Einstellung zu den geplanten Änderungen im Kernbereich der Fluggastrechte. Marek Janetzke, Geschäftsführer von flightright, war von dem Ergebnis überwältigt: Rund 3400 Kunden haben den Fragebogen beantwortet, was einer Beteiligungsquote von über 45 Prozent der befragten Personen entspricht. „Die hohe Anzahl der Teilnehmer sowie die telefonischen und schriftlichen Reaktionen unserer Kunden bestätigten uns darin, dass ein Bedürfnis der betroffenen Verbraucher besteht, ihren Standpunkt konkret äußern zu können“, so Janetzke.
Revision der EU-Verordnung: Erfragte Änderungspläne werden mehrheitlich abgelehnt
Ein Fragenkomplex fokussierte die geplanten Gesetzesänderungen. „Die Ergebnisse dieser Fragen sind eindeutig und sollten in Brüssel und Straßburg zur Kenntnis genommen werden. Aus Sicht der Fluggäste sollte die Verordnung eher verschärft anstatt verwässert werden“, erklärt Janetzke. Nur zwei Prozent wären mit der Hochsetzung der entschädigungslosen Verspätungszeit von drei auf streckenabhängige fünf, neun oder zwölf Stunden einverstanden. 92 Prozent hingegen halten die geplante Absenkung des Schutzniveaus für nicht angemessen.
Eindeutig ist auch das Umfrageergebnis zum Kommissionsvorschlag, dass Fluggesellschaften ihre Kunden zukünftig bis zu fünf Stunden im Flugzeug auf der Rollbahn festhalten können, falls sich der Start verzögert. Sollte dieser Punkt tatsächlich in der neuen Verordnung verankert werden, würde dies bei 80 Prozent der Befragten die Entscheidung, überhaupt zu fliegen, negativ beeinträchtigen. „Ob das wirklich der Fall wäre und weniger Personen fliegen würden, ist damit natürlich noch nicht gesagt. Das Votum des betroffenen Personenkreises ist jedoch eindeutig: Der im Kern sinnvolle Regelungsansatz geht in der konkret geplanten Ausgestaltung am Gerechtigkeitsempfinden der Verbraucher vorbei“, kommentiert Janetzke.
Noch deutlicher ist die Einschätzung der Fluggäste hinsichtlich der folgenden beiden Fragen: Flightright wollte wissen, wie Passagiere dazu stehen, dass die Betreuungspflicht der Airlines bei am Flughafen gestrandeten Fluggästen (etwa im Fall einer Aschewolke) auf maximal drei Tage begrenzt werden soll. Bislang gab es insoweit keine zeitlichen Einschränkungen. Zudem wollte flightright eine Einschätzung zu dem Kommissionsvorschlag erhalten, dass Airlines sich zukünftig durch Bonusmeilen oder Gutscheine von der gesetzlichen Bargeld-Entschädigung entbinden können sollen. Mindestens 92 Prozent empfanden diese beiden Vorschläge der Kommission als unzumutbar.
Was würden Fluggäste fair finden?
Vor den Fragen zu den geplanten Änderungen hatte flightright im ersten Fragenteil nach dem Wissen hinsichtlich der aktuellen Fluggastrechte-VO gefragt. Flightright stieß hier, wie nicht anders erwartet, auf einen hohen Kenntnisstand darüber, wann in der Regel Entschädigungsanspruch besteht. Schließlich waren die Kunden des Portals bereits einmal mit Fluggastrechten in Berührung gekommen. „Die Bedeutung der geplanten Änderungen können sie daher auch informiert beurteilen“, so Janetzke. Die Kunden erhielten auch die Möglichkeit, frei anzugeben, wie viele Stunden Verspätung am Zielflughafen sie maximal akzeptieren, ohne eine Entschädigungszahlung zu erhalten. Im Durchschnitt zieht die Mehrheit der Fluggäste die Grenze bei zwei Stunden und damit unter der aktuell geltenden Verspätungsschwelle von drei Stunden. 19 Prozent sehen ihre persönliche „Schmerzgrenze“ bei drei Stunden. Ebenso viele sind für einen Entschädigungsanspruch bereits nach einer Stunde, wie es etwa bei Bahnreisen der Fall ist. Eine erst nach fünf oder mehr Stunden fällige Entschädigungspflicht befürworten lediglich zwei Prozent.
Keine Kopplung der Entschädigungssummen an den Ticketpreis
In der Umfrage wurde auch danach gefragt, woran sich die Höhe der Entschädigungssumme richten sollte. 81 Prozent der befragten Fluggäste waren der Auffassung, dass die Länge der Verspätung der entscheidende Faktor sein sollte. Zehn Prozent plädierten für eine Bindung an den Ticketpreis und acht Prozent für eine an die Entfernung der Flugstrecke gekoppelte Entschädigungssumme.
Grafiken in hoher Auflösung stehen im Pressebereich auf www.flightright.de zur Verfügung.
Diese Pressemitteilung konzentriert sich auf die zentralen Erkenntnisse der Umfrage. Weiteres Datenmaterial zu der Umfrage sowie zu flightright, den Entschädigungsansprüchen von Passagieren sind ebenfalls dort bereitgestellt.
Über flightright: flightright (www.flightright.de), das Verbraucherportal für Fluggastrechte, startete im Frühjahr 2010. Passagiere haben die Möglichkeit, Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge direkt über das Portal von flightright einzufordern. flightright beruft sich auf die EU-Verordnung 261/2004. Diese spricht Betroffenen von Flugausfällen und Verspätungen eine Wiedergutmachung durch die Fluggesellschaft zu. Bis heute konnte Flightright bereits 300 000 Passagieren helfen. Weitere Informationen auf http://www.flightright.de
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