Entspannter reisen – wie auch ein Kurztrip mit dem Flugzeug zum vollen Genuss wird

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  • Portal für Fluggastrechte gibt Tipps für einen effektiven Kurzurlaub
  • Vom Flug bis zum Reiseprogramm: Fünf Empfehlungen, wie auch wenige Tage zur maximalen Erholung genutzt werden können

Potsdam, 04. April 2013 – Kaum sind die Osterfeiertage vorüber, wartet das Frühjahr mit zahlreichen Feiertagen und langen Wochenenden auf, die sich wunderbar für einen Kurztrip in die Ferne anbieten. Doch besonders bei kurzen Reisen droht die Gefahr, dass bei aller Organisation und den Reisezeiten die Erholung zu kurz kommt. Flightright (www.flightright.de), das Portal für Fluggastrechte, hat hier ein paar Tipps zusammengestellt, wie sich auch kurze Reisen effektiv, und doch nachhaltig erholsam gestalten lassen.

  1. Sinnvolle Flugzeiten wählen – Ziele in der Ferne lassen sich am schnellsten und zeitsparendsten mit dem Flugzeug ansteuern. Neben dem Flugpreis spielen selbstverständlich auch die Flugzeiten eine große Rolle, um das verlängerte Wochenende in vollen Zügen genießen zu können. Das Buchen zu früher Hin- und zu später Rückflüge zahlt sich jedoch nicht immer aus. Häufig bringt ein zu zeitiger Flug mit sich, dass der Reisende völlig übermüdet in einer fremden Stadt steht. Zudem ist ein Check-In in vielen Hotels erst am späten Vormittag möglich. Das bedeutet, dass sehr früh Fliegende zwar ihr Gepäck in der gewählten Unterkunft abladen können, sich vor dem Programmstart aber nicht auf ihrem Zimmer erfrischen oder gar kurz ausruhen können. Mit einem sehr späten Rückflug wiederum lässt sich der Urlaubstag zwar optimal ausnutzen, doch findet sich der Reisende meistens am nächsten Tag wenig erholt und erschöpft am Arbeitsplatz wieder.

  2. Günstige Lage des Hotels bedenken – Neben der An- und Abreise ist die Unterkunft der zweite maßgebliche Faktor, der im Voraus einer Kurzreise geplant werden sollte. Wer bei der Planung keine Hotelempfehlungen auf den Weg mitbekommt, kann z.B. die zahlreichen Möglichkeiten des Internets in Anspruch nehmen. Bei der Nutzung von Seiten wie www.hotelfinder.de oder www.hotel.de empfiehlt es sich nicht nur, auf den Zimmerpreis, sondern auch auf eine günstige Lage zu achten. Dies muss jedoch nicht zwangsläufig bedeuten, dass das gewählte Hotel im Zentrum liegt. Vielmehr sollte es auch vom Flughafen aus unkompliziert zu erreichen sein. So kann besonders bei einem Kurztrip Zeit gespart werden.

  3. Mit Genuss in andere Kulturen eintauchen – In andere Sitten und Kulturen einzutauchen – dazu gehört auch der Verzehr fremder Speisen. Ortsfremde drohen schnell, in überteuerten Touristenfallen zu landen, die auf ihren Speisekarten häufig alles andere als landesübliche Kost anbieten. Bei der Wahl eines Restaurants oder Imbisses empfiehlt es sich, die touristischen Zentren zu meiden. Zudem sollte der Reisende, bevor er eine Wahl trifft, nicht nur einen Blick auf die Speisekarte werfen, sondern vor allem darauf achten, dass sich Einheimische unter den Gästen befinden. Diese sind der sicherste Garant für Qualität und ein gutes Preis-Leistungsverhältnis.

  4. Weniger ist manchmal mehr – Eine Stadtführung, zwei Museumsbesuche, ausgiebiges Shopping – eine fremde Stadt bietet viele, manchmal zu viele Gestaltungsmöglichkeiten für eine Wochenendreise. Für den Fall, dass man zu zweit oder in einer Gruppe reist, sollten die einzelnen Erwartungen an den Kurztrip vor der Reise besprochen werden. Auf diese Weise lassen sich Enttäuschungen vermeiden und sinnvolle Tagespläne vorab festlegen. Wichtig ist jedoch, das Programm nicht zu straff zu gestalten. So bleibt Zeit zum Entspannen und Raum für spontane Planänderungen.

  5. Entspannt bleiben bei Flugproblemen – Mit Blick auf ein wunderschönes und erholsames Wochenende wird der Rückflug angetreten. Doch schnell kann der Ärger groß sein, wenn der Flug sich verspätet oder sogar gestrichen wird. Entspannt bleiben kann derjenige, der über seine Rechte als Fluggast gut informiert ist. Wenn das Flugzeug mit mehr als einer dreistündigen Verspätung startet oder gar annulliert wird, können Reisende laut Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 im Nachhinein Geld von der Airline zurückfordern. „Die meisten Fluggesellschaften zahlen Entschädigungsansprüche allerdings nur widerwillig“, weiß Marcus Schmitt, Geschäftsführer von flightright. „Langwierige und für den Einzelnen komplizierte Gerichtsverfahren sind der Regelfall“, so Schmitt weiter. Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Fluggesellschaften bietet flightright, das Portal für Fluggastrechte. Flightright prüft für die Passagiere deren Entschädigungsansprüche und setzte diese – wenn nötig – auch vor Gericht durch. „Die Erfolgsquote von flightright liegt hier bei über 95 Prozent“, gibt Schmitt bekannt. Ein Kostenrisiko besteht für die Kunden des Portals nicht. Lediglich im Erfolgsfall erhält das Unternehmen eine prozentuale Beteiligung in Höhe von 25 Prozent der Entschädigungssumme zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ob ein Anspruch besteht, können Reisende direkt über den Entschädigungsrechner auf www.flightright.de kostenfrei prüfen.

Weitere Informationen zu flightright und zu den Fluggastrechten laut EU-Verordnung unter www.flightright.de.

Über flightright: flightright (www.flightright.de), das Verbraucherportal für Fluggastrechte, startete im Frühjahr 2010. Passagiere haben die Möglichkeit, Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge direkt über das Portal von flightright einzufordern. flightright beruft sich auf die EU-Verordnung 261/2004. Diese spricht Betroffenen von Flugausfällen und Verspätungen eine Wiedergutmachung durch die Fluggesellschaft zu. Weitere Informationen auf http://www.flightright.de

Medienkontakt:
Andrea Feustel | 49.331.981.690.44 | andrea.feustel@flightright.de
Rudolf-Breitscheid-Straße 162 | 14482 Potsdam

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Die meisten Fluggesellschaften zahlen Entschädigungsansprüche allerdings nur widerwillig. Langwierige und für den Einzelnen komplizierte Gerichtsverfahren sind der Regelfall.
Marcus Schmitt, Geschäftsführer von flightright
Die Erfolgsquote von flightright liegt hier bei über 95 Prozent.
Marcus Schmitt, Geschäftsführer von flightright