Entspanntes Fliegen mit Kindern: Wie die nächste Familienreise zum Kinderspiel wird
- Nützliche Tipps von flightright zur Reisevorbereitung
- Familienfreundliche Flughäfen und Unterkünfte
- Was tun, wenn man mit der Familie am Flughafen feststeckt?
Potsdam, 14.04.2015 – Flugreisen mit Kindern können für alle Beteiligten zu einer echten Belastung werden. Die Kinder haben im Flieger keinen Platz zum Austoben, der wechselnde Luftdruck macht ihnen zu schaffen und mitreisende Passagiere sind leicht vom erhöhten Lärmpegel genervt. Laut einer Umfrage der Reisesuchmaschine Skyscanner (2010) sprachen sich 54 Prozent der kinderlosen Befragten dafür aus, dass Familien mit Babys oder Kleinkindern in einem gesonderten Bereich im Flugzeug sitzen sollten. 17 Prozent plädierten sogar für ein Angebot von Flügen nur für Erwachsene.
Eltern sollten sich jedoch nicht von dieser Umfrage entmutigen oder sich gar vom Fliegen abhalten lassen. Das Fluggastrechteportal flightright hat einige Tipps und Tricks zusammengestellt, mit denen sich die nächste Reise mit den Kleinen möglichst stressfrei gestalten lässt.
Richtig buchen – Eltern sollten bei der Buchung darauf achten, dass die Flugzeiten – wenn möglich – mit dem Schlafrhythmus des Kindes übereinstimmen. Die erste Sitzreihe des Fliegers bietet etwas mehr Beinfreiheit sowie oft die Möglichkeit, ein Babybett zu befestigen. Da diese Plätze jedoch sehr begehrt sind, sollten Eltern sich so früh wie möglich um deren Reservierung kümmern.
Clever packen – Auch wenn sie keinen eigenen Sitzplatz beanspruchen, haben Babys und Kinder bei vielen Fluggesellschaften oft die gleichen oder ähnliche Freigepäckmengen wie Erwachsene. Hierein kann ausreichend Spielzeug oder Wechselkleidung gepackt werden. Für den Fall, dass sich die Wartezeit am Flughafen verlängert, das aufgegebene Gepäck verspätet am Zielort ankommt oder gar ganz verloren geht, sollte das Wichtigste ins Handgepäck gepackt werden. Auf keinen Fall sollte man Lieblingsspielzeug, Kopfhörer fürs Bordkino oder kleine Snacks und Getränke vergessen, um die Kids bei Laune zu halten; aber auch Feuchttücher sind bewährte Helfer in der Not. Für den Druckausgleich der Kleinen schaffen Schnuller, Fläschchen oder gegebenenfalls auch Nasentropfen Abhilfe.
Familienfreundliche Flughäfen – Um das Warten auf den Abflug für Familien angenehmer zu gestalten, bieten einige deutsche Flughäfen, wie etwa Hamburg und München, Spielecken, kindgerecht eingerichtete Waschräume oder Restaurants mit Kindermenüs und -nahrung an. In einer weiteren Umfrage von Skyscanner (2012) kam heraus, dass die wichtigsten Kriterien für einen familienfreundlichen Flughafen für Eltern viele Sitzgelegenheiten sowie kurze Wege sind. Unter den deutschen Flughäfen schnitt der Münchner Flughafen am besten ab, gefolgt von Dresden und Hamburg. Der Flughafen Frankfurt landete nur auf Platz acht. Es besteht jedoch weiterhin Nachholbedarf in Bezug auf die Kinderfreundlichkeit an Flughäfen. Das gilt zum Beispiel für Gepäckwägen mit Kindersitz. Denn mit Handgepäck, Kinderwagen und Kind an der Hand ist es recht mühsam, die teils langen Wege im Flughafen zurückzulegen.
Familienhotels und wo gelärmt werden darf – Vermehrt führen Hotels Beinamen wie „Familienhotel“, „familienfreundlich“ oder „kinderorientiert“. Welche Qualitätsansprüche sich hinter diesen Siegeln und Bezeichnungen verbergen ist für Hotelgäste jedoch oft schwer zu durchschauen. In Deutschland vergeben beispielsweise der TÜV-Nord oder der Deutschen Tourismusverband e.V. Zertifikate, die Hotels und andere Unterkünfte als familienfreundlich ausweisen. Um sicher zu gehen, dass alles den eigenen Vorstellungen entspricht, ist es ratsam, direkt bei der gewählten Unterkunft die für einen relevanten Kriterien zu erfragen.
Und falls sich einmal ein Gast über spielende Kinder aufregt, besteht kein Grund zur Panik. Auch in „normalen“ Hotels oder solchen mit einem Mindestalter ab 18 Jahren muss eventueller Kinderlärm toleriert werden. Das Amtsgericht Hannover wies eine Klage wegen Reisepreisminderung aufgrund von Kinderlärm in einem türkischen Hotel ab (Urteil v. 11.07.2014, Az. 558 C 2900/14). Ein Urlauber beschwerte sich nach seiner Reise beim Reiseveranstalter über lärmende Kinder und forderte die Erstattung der Reisekosten. Er wurde jedoch bereits vor Reisebeginn darüber informiert, dass nicht zu 100 Prozent garantiert werden könne, dass sich keine Kinder im Hotel oder am Strand aufhalten werden, obwohl das Mindestalter 18 Jahre beträgt. Das Gericht urteilte, dass eine vom Veranstalter freiwillig geleistete Preisminderung von 10 Prozent völlig ausreichend und dem potentiellen Mangel angemessen sei, da Urlauber Kinderlärm als „sozialadäquat“ hinnehmen müssten (im Unterschied zu Baulärm beispielsweise).
Im Falle einer Flugverspätung – Warten mit Kindern kann anstrengend sein. Zeitvertreibende Spielecken mögen da helfen. Tröstlich ist es zu wissen, dass Flugreisenden bei Flugverspätung und -annullierung eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person zustehen kann – auch den Jüngsten. Das Amtsgericht Düsseldorf entschied am 30.6.2011 (Az. 40 C 1745/11), dass auch Babys und Kleinkinder nach EU Verordnung 261/2004 Fluggäste seien und sie somit Anspruch auf Entschädigung haben. Dabei ist nicht relevant, ob sie einen eigenen Sitzplatz in Anspruch genommen haben, sondern dass ein Flugpreis für sie entrichtet wurde (LG Stuttgart, Urteil v. 7.11.2012, Az. 13 S 95/12) – die Höhe des Flugpreises spielt ebenfalls keine Rolle. Reist der Nachwuchs jedoch kostenlos, so steht ihm keine Entschädigung zu (BGH Urteil v. 17.3.2015, Az. X ZR 35/14).
Wenn die Reise ausfällt – Gerade mit Kindern muss man immer darauf gefasst sein, seine Pläne auch einmal gänzlich zu ändern. Krankheiten und Unpässlichkeiten führen vor allem im Kleinkindalter dazu, dass eine private oder aber auch berufliche Reise kurzfristig abgesagt werden muss. Eine Entlastung ist es dann zu wissen, dass es möglich ist, auch bei einer Ticketstornierung oder aber einem ohne Stornierung nicht angetretenem Flug bis zu 100 Prozent des Ticketpreises zurückzufordern. Betroffene können hierzu den neuen unkomplizierten Service von flightright unter www.flightright.de/flugticket-erstattung in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen zu flightright und den Entschädigungsansprüchen von Passagieren unter: www.flightright.de.
Über flightright: flightright (www.flightright.de), das Verbraucherportal für Fluggastrechte, startete im Frühjahr 2010. Passagiere haben die Möglichkeit, Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge direkt über das Portal von flightright einzufordern. flightright beruft sich auf die EU-Verordnung 261/2004. Diese spricht Betroffenen von Flugausfällen und Verspätungen eine Wiedergutmachung durch die Fluggesellschaft zu. Weitere Informationen auf http://www.flightright.de.
Abdruck frei – Beleg erbeten an
Medienkontakt: Andrea Feustel | flightright GmbH |
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