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Flug verspätet oder gestrichen? – Österreicher haben jährlich einen Anspruch auf rund 75 Millionen Euro Schadensersatz

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  • Pro Jahr haben 2 690 Flüge in Österreich erhebliche Verspätungen oder werden annulliert
  • Über www.flightright.at können Passagiere bis zu 600 Euro Schadensersatz erhalten

Potsdam, 5. September 2013 – Rund 335 000 Linien- und Urlaubsflieger mit 23,5 Millionen Passagieren starten und landen jährlich in Österreich. Den Ermittlungen von flightright (www.flightright.at) zufolge sind von diesen Flügen jährlich 2 690 stark verspätet oder werden gestrichen. Die betroffenen Urlauber und Geschäftsreisenden haben Anspruch auf Entschädigung durch die Fluggesellschaften.

Laut Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union (EuGH 261/2004) steht Passagieren, deren Flüge eine Verspätung von mindestens drei Stunden haben oder sogar annulliert wurden, Schadensersatz durch die verantwortliche Airline zu. Gemäß einer Auswertung der komplexen Datenbanken von flightright trifft dies in Österreich auf etwa 188 000 Fluggäste zu. In ganz Europa sind 8,8 Millionen Passagiere betroffen. Theoretisch beläuft sich das Forderungsvolumen aller österreichischen Reisenden auf rund 75 Millionen Euro. Je nach Flugstrecke beträgt der Entschädigungsanspruch pro Fluggast 250 – 600 Euro. Die Ansprüche können in Österreich rückwirkend bis zu drei Jahre nach dem Reisedatum geltend gemacht werden.

„Doch nur wenige Anspruchsberechtigte wissen tatsächlich von ihrem Recht und machen davon Gebrauch“, bekundet Marcus Schmitt, Geschäftsführer von flightright. Das Verbraucherportal hat seinen Sitz in Deutschland, wo auch das Kerngeschäft des Unternehmens liegt. Auch mehreren Tausend österreichischen Fluggästen konnten Schmitt und sein Team zu ihrem Recht verhelfen. Die Nachfrage nach der beratenden und juristischen Unterstützung von flightright aus Österreich wächst beständig.

Der Bedarf nach professioneller Unterstützung im Bereich Fluggastrechte ist groß. „Für diejenigen, die versuchen im Alleingang ihre Ansprüche geltend zu machen, ist es häufig ein zäher und erfolgloser Weg“, erklärt Schmitt. Zahlreiche Fluggesellschaften weisen trotz klarer Rechtslage berechtigte Entschädigungsanfragen zurück. 80 Prozent der Fälle werden von vornherein abgelehnt. „Die Airlines zielen darauf ab, die Verbraucher abzuschrecken. Standardisierte Ablehnungsschreiben sollen bewirken, dass der Passagier nicht weiter auf seine Rechte pocht.“ Anspruchsberechtigt sind Passagiere vor allem bei Verspätungen und Annullierungen, die auf technische Defekte zurückzuführen sind. Wenn unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen oder Streiks für die Unregelmäßigkeiten im Flugablauf verantwortlich sind, ist die betroffene Airline in der Regel zu keiner Zahlung verpflichtet.

flightright hat sich darauf spezialisiert, europaweit die Ansprüche von Fluggästen zu prüfen und – wenn nötig – auch vor Gericht durchzusetzen. Für einen für den Verbraucher unkomplizierten und schnellstmöglichen Ablauf kann das Unternehmen auf ein hoch komplexes IT-System, eine langjährige Erfahrung sowie die reiserechtliche Spezialisierung seiner Mitarbeiter und internationale Partnerkanzleien zurückgreifen.

Für die Fluggäste besteht hierbei keinerlei Kostenrisiko. flightright behält lediglich bei positivem Abschluss eine Provision von 25 Prozent der erstrittenen Entschädigungssumme ein. Für die österreichischen Kunden entfällt die zusätzliche Zahlung der deutschen Umsatzsteuer. Seit 2010 haben mehr als 80.000 verärgerte Fluggäste den Entschädigungsrechner des Fluggastrechteportals genutzt und ihre Ansprüche schnell und unkompliziert auf Schadensersatz geprüft. In rund 95 Prozent aller Fälle, die vor Gericht kommen, kann flightright Erfolge für seine Kunden verzeichnen.

Weitere Informationen zu flightright und den Entschädigungsansprüchen von Passagieren
unter: www.flightright.de.

Über flightright: flightright (www.flightright.de), das Verbraucherportal für Fluggastrechte, startete im Frühjahr 2010. Passagiere haben die Möglichkeit, Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge direkt über das Portal von flightright einzufordern. flightright beruft sich auf die EU-Verordnung 261/2004. Diese spricht Betroffenen von Flugausfällen und Verspätungen eine Wiedergutmachung durch die Fluggesellschaft zu. Weitere Informationen auf http://www.flightright.de

Medienkontakt:
Andrea Feustel | 49.331.981.690.44 | andrea.feustel@flightright.de
Rudolf-Breitscheid-Straße 162 | 14482 Potsdam

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Zitate

Für diejenigen, die versuchen im Alleingang ihre Ansprüche geltend zu machen, ist es häufig ein zäher und erfolgloser Weg.
Marcus Schmitt, Geschäftsführer von flightright
Die Airlines zielen darauf ab, die Verbraucher abzuschrecken. Standardisierte Ablehnungsschreiben sollen bewirken, dass der Passagier nicht weiter auf seine Rechte pocht.
Marcus Schmitt, Geschäftsführer von flightright