Gegendarstellung zur Berichterstattung in der aktuellen SPIEGEL-Ausgabe „Mehr Rechte für Passagiere“
Verbraucherportal flightright macht auf verkehrte Darstellung der SPIEGEL-Redaktion aufmerksam und befürchtet, dass die Rechte der Passagiere in Brüssel auf der Strecke bleiben
Potsdam, 04. Februar 2014 – In der aktuellen Ausgabe berichtet „DER SPIEGEL“ (Ausgabe 6/2014) im Vorfeld der morgigen Sitzung des Europäischen Parlamentes unter der Überschrift „Mehr Rechte für Passagiere“ über die angeblich geplante Stärkung der Passagierrechte durch das Europäische Parlament. Der Bericht verkehrt die tatsächliche Situation um die Veränderung der derzeit geltenden Fluggastrechte-Verordnung leider ins völlige Gegenteil. Für den Juristen und Mitgründer des Fluggastrechte-Portals flightright ist die Tatsache, der völlig verzerrten Darstellung in einem renommierten Magazin wie dem SPIEGEL, trauriger Beleg dafür, dass die Airline-Lobby von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt einen Sieg in Brüssel einfährt.
Dr. Philipp Kadelbach zur SPIEGEL-Veröffentlichung: „Der SPIEGEL berichtet, dass es nach derzeitiger Rechtslage auf der Langstrecke über 6000 km ab einer Verspätung von 12 Stunden eine Entschädigung geben würde und diese Schwelle nun vom Europäischen Parlament auf 7 Stunden herabgesetzt werden soll. Tatsächlich haben Passagiere nach heute geltender Rechtslage ab 3 Stunden und nicht erst ab 12 Stunden einen Anspruch. Die Airline-Industrie arbeitet massiv daran, die Rechte der Verbraucher zurückzudrehen. Die Kommission hat 12 statt 3 Stunden vorgeschlagen, das Parlament sieht nun einen Kompromiss bei 7 Stunden. Fakt ist aber, es geht hier um eine Verschlechterung der Rechte und nicht um eine Verbesserung. Nach unseren Berechnungen gehen künftig über 70 % aller Fluggäste leer aus. Die eine Sache ist, wenn die Politik eine Verschlechterung der Fluggastrechte verabschiedet. Eine ganz andere Sache ist, wenn die Airline-Lobby es schafft, dass dann auch noch als Stärkung der Verbraucherrechte zu verkaufen. Es ist uns völlig unverständlich, wie dem SPIEGEL so ein Lapsus durchrutschen konnte.“ Diese Berichterstattung verwundert Kadelbach umso mehr, als dass der SPIEGEL in früheren Artikeln (s.u.) bereits hervorgehoben hatte, dass eine Verschlechterung der Fluggastrechte droht.
Die bisherigen Etappen der geplanten Überarbeitung der Fluggastrechte: Die EU-Kommission schlug vor, entschädigungslose Wartezeit von derzeit 3 auf 5, 9 bzw. streckenabhängig 12 Stunden hochzusetzen. Der zuständige Ausschuss des EU- Parlamentes strebt nun einen Kompromiss-Vorschlag an (Hochsetzung auf 3, 5 bzw. 7 Stunden). „Dem Kommissionsvorschlag gegenübergestellt wäre dies selbstverständlich die mildere Verschlechterung für Fluggäste“, so Dr. Philipp Kadelbach, Jurist und Gründer von flightright. „Doch im Vergleich zu der Ist-Situation würden immer noch Tausende Fluggäste zukünftig leerausgehen.“
Dieser Einschätzung schließt sich auch der europäische Fahrgastdachverband European Passengers' Federation (EPF) an. Und auch Otmar Lell vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) stellt klar: „Konsequent wäre es, wenn alle Fluggäste bei mehr als 3 Stunden Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung haben – unabhängig von der Flugdistanz“. Sonst gehen die geplanten Neuregelungen der Fluggastrechte in Europa zu Lasten der Passagiere. Berichterstattungen wie die des SPIEGEL spielen der Lobby jedoch nur noch mehr in die Hände und führen dazu, dass die zuständigen Gremien in Brüssel die Rechte der in Europa reisenden Fluggäste zugunsten der Airlines stark beschneiden.
Flightright hat sich darauf spezialisiert, Entschädigungsansprüche von Fluggästen umzusetzen. Bereits über 400 000 Passagieren konnte das Portal helfen. Um Verbrauchern im Entscheidungsprozess einer neuen Fluggastrechteverordnung eine Stimme zu geben, hat Kadelbach eine Petition ins Leben gerufen, die bereits über 5500 Personen unterzeichnet haben. Weitere Informationen zu flightright und der Petition unter: www.flightright.de bzw. www.flightright.de/petition.
Ältere SPIEGEL-Artikel, die sich auf die richtigen Daten stützen und in den Änderungsvorschlägen eine Verschlechterung erkennen:
Über flightright: flightright (www.flightright.de), das Verbraucherportal für Fluggastrechte, startete im Frühjahr 2010. Passagiere haben die Möglichkeit, Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge direkt über das Portal von flightright einzufordern. flightright beruft sich auf die EU-Verordnung 261/2004. Diese spricht Betroffenen von Flugausfällen und Verspätungen eine Wiedergutmachung durch die Fluggesellschaft zu. Weitere Informationen auf http://www.flightright.de
Medienkontakt: Andrea Feustel | +49.331.981.690.44 | andrea.feustel@flightright.de
Über flightright: Flightright (www.flightright.de), das Verbraucherportal für Fluggastrechte, startete im Frühjahr 2010. Passagiere haben die Möglichkeit, Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge direkt über das Portal von flightright einzufordern. Bis heute konnte flightright bereits 400 000 Passagieren helfen. Flightright beruft sich auf die EU-Verordnung 261/2004. Diese spricht Betroffenen von Flugausfällen und Verspätungen eine Wiedergutmachung durch die Fluggesellschaft zu. Weitere Informationen auf http://www.flightright.de
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