Wenn der Geschäftstermin platzt: Wie Unternehmen Entschädigung bei Flugausfällen erhalten

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  • Flightright setzt mit maßgeschneidertem System Entschädigungszahlung für Unternehmen durch
  • Bis zu 600 Euro Entschädigungsanspruch bei Problemen mit der Geschäftsreise

Potsdam, 13. März 2013 – Rund 12,2 Milliarden Euro zahlen deutsche Unternehmen jährlich für Geschäftsreisen ihrer Mitarbeiter mit dem Flugzeug. (Quelle: VDR-Geschäftsreiseanalyse 2012) Diese Ausgaben sollen sich rentieren. Was aber ist, wenn die Geschäftsreise mit dem Flieger nicht wie geplant stattfindet, da der Flug gestrichen wurde, stark verspätet oder überbucht war?

Flightright (www.flightright.de), das Onlineportal für Fluggastrechte, hat sich darauf spezialisiert, nicht nur für privat Reisende, sondern auch für Unternehmen und ihre Mitarbeiter die Entschädigungsansprüche durchzusetzen, die ihnen laut EU-Recht bei Flugannullierung, -verspätung und -überbuchung zustehen. Marcus Schmitt, Geschäftsführer der flightright GmbH, weiß, dass der Bedarf nach professioneller und unkomplizierter Unterstützung in diesem Bereich groß ist: „Meistens mangelt es an zeitlichen und personellen Ressourcen, aber auch an dem juristischen Know-how in den Unternehmen, um die Ansprüche gegenüber den Fluggesellschaften durchzusetzen.“ Dabei fällt beispielsweise ein Flugausfall bei beruflichen Terminen häufig besonders ins Gewicht. Geschäftspartner können durch eine Verspätung oder einen Terminausfall verärgert sein. „Im schlimmsten Fall kommt es zu Verlusten durch Geschäftsausfälle“, so Schmitt weiter.

Das Potsdamer Startup ist bereits für mehrere Firmen aktiv. Flightright entwickelte für diese jeweils maßgeschneiderte Systeme, mittels derer es für Unternehmen im Massenverfahren alle vergangenen Geschäftsflüge ihrer reisenden Mitarbeiter auf Entschädigungspotential überprüft. Basierend auf den Auswertungen des IT-Systems und der Einschätzung der Rechtsabteilung des Onlineportals übermittelt das Team dem Unternehmen oder wahlweise den betroffenen Mitarbeitern Anzahl und mögliches Entschädigungsvolumen auf aggregierter Basis. Auf Grundlage einer einmaligen Rahmenvereinbarung setzt das Portal die Entschädigungsansprüche der Geschäftsreisenden gegenüber den Fluggesellschaften durch – wenn erforderlich auch vor Gericht. Die Abwicklung erfolgt unter strikter Beachtung der Datenschutzrichtlinien sowohl der Unternehmen als auch von flightright.

Für die Kunden des Portals besteht keinerlei Kostenrisiko und nur ein minimaler Aufwand, der sich rentiert: Das Verbraucherportal hat ermittelt, dass rund 100.000 Flugbuchungen ca. 800 Fälle mit Entschädigungsanspruch ergeben. Bei einer durchschnittlichen Entschädigungssumme von 400 Euro ergibt sich daraus ein Anspruch von 320.000 Euro für das Unternehmen bzw. die reisenden Mitarbeiter. „Grundsätzlich steht der Anspruch dem Reisenden zu. Doch Unternehmen können sich die Ansprüche der Mitarbeiter auch abtreten lassen“, erläutert Rechtsexperte und flightright-Mitbegründer Dr. Philipp Kadelbach und fährt fort: „Eine entsprechende Abtretungserklärung kann relativ einfach in die Regeln für Geschäftsreisen bzw. den jeweiligen Reiseantrag übernommen werden.“

Je nach der Größe der Distanz beträgt der Entschädigungsanspruch pro Fluggast 250-600 Euro. Die Ansprüche können in Deutschland rückwirkend bis zu drei Jahre nach dem Reisedatum geltend gemacht werden.

„Doch ohne die Erfahrung und die reiserechtliche Spezialisierung ist die Durchsetzung der Ansprüche oft schwierig. Die Mehrzahl aller Fälle wird grundsätzlich von den Fluggesellschaften abgelehnt“, weiß Kadelbach. Das Portal hat nicht nur eine eigene Rechtsabteilung, sondern kooperiert mit namhaften Reiserechtsspezialisten europaweit, u.a. Prof. Dr. Ronald Schmid, Mitbegründer der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. und Herausgeber der Zeitschrift „Reiserecht aktuell“. Im Fall einer erwirkten Entschädigungszahlung erhält flightright eine Provision von 25 Prozent zzgl. Umsatzsteuer. Prozesskostenrisiken bestehen dabei nicht.

Weitere Informationen zu flightright und den Entschädigungsansprüchen von Passagieren
unter: www.flightright.de.

Über flightright: flightright (www.flightright.de), das Verbraucherportal für Fluggastrechte, startete im Frühjahr 2010. Passagiere haben die Möglichkeit, Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge direkt über das Portal von flightright einzufordern. flightright beruft sich auf die EU-Verordnung 261/2004. Diese spricht Betroffenen von Flugausfällen und Verspätungen eine Wiedergutmachung durch die Fluggesellschaft zu. Weitere Informationen auf http://www.flightright.de

Medienkontakt:
Andrea Feustel | 49.331.981.690.44 | andrea.feustel@flightright.de
Rudolf-Breitscheid-Straße 162 | 14482 Potsdam

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Meistens mangelt es an zeitlichen und personellen Ressourcen, aber auch an dem juristischen Know-how in den Unternehmen, um die Ansprüche gegenüber den Fluggesellschaften durchzusetzen.
Marcus Schmitt, Geschäftsführer von flightright
Im schlimmsten Fall kommt es zu Verlusten durch Geschäftsausfälle.
Marcus Schmitt, Geschäftsführer von flightright
Grundsätzlich steht der Anspruch dem Reisenden zu. Doch Unternehmen können sich die Ansprüche der Mitarbeiter auch abtreten lassen.
Dr. Philipp Kadelbach, Rechtsexperte und Mitbegründer von flightright
Eine entsprechende Abtretungserklärung kann relativ einfach in die Regeln für Geschäftsreisen bzw. den jeweiligen Reiseantrag übernommen werden.
Dr. Philipp Kadelbach, Rechtsexperte und Mitbegründer von flightright
Doch ohne die Erfahrung und die reiserechtliche Spezialisierung ist die Durchsetzung der Ansprüche oft schwierig. Die Mehrzahl aller Fälle wird grundsätzlich von den Fluggesellschaften abgelehnt.
Dr. Philipp Kadelbach, Rechtsexperte und Mitbegründer von flightright