Was tun, wenn der BG-Beitragsbescheid Fragen aufwirft?

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Beitrags-Check von BG Coaching: Häufig können Firmen Beiträge zurückerstattet bekommen / Premiere für digitales Verfahren

Jedes Jahr Ende April finden Firmen ihn in ihrem Briefkasten: den Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft (BG). Der Bescheid gilt stets für das abgelaufene Kalenderjahr und die meisten Betriebe zahlen den fälligen Betrag ohne Prüfung. Schließlich, so steht es im Bescheid, ist der Beitrag an die BG ja auch schon zum 15. Mai fällig. „Deswegen, vor allem aber aufgrund fehlender Ressourcen erleben wir immer wieder, dass der Bescheid gar nicht geprüft wird“, erzählt Tim Stromberg, geschäftsführender Gesellschafter der BG Coaching GmbH. „Das ist auch völlig verständlich. Denn gerade Mittelständler und Inhaber von Handwerksbetrieben müssen sich auf ihren Geschäftsbetrieb konzentrieren.“ Leider lassen viele Firmen deshalb eine Chance ungenutzt. Denn in einem fehlerhaften BG-Bescheid können enorme Einsparpotentiale stecken. Zudem ist besonders dieses Jahr eine Prüfung zu empfehlen, da 2019 die Meldung des Lohnnachweises zum ersten Mal nur noch digital möglich war.

Foto: BG Coach Tim Stromberg bietet den schnellen, kompetenten und unkomplizierten Beitrags-Check für Unternehmen

Verschiedene Gründe für fehlerhaften Bescheid

Für einen nicht korrekt ausgestellten Bescheid der Berufsgenossenschaft kann es vielfältige Gründe geben. Zunächst gilt es zu überprüfen, ob die Berufsgenossenschaft, die den Bescheid ausgestellt hat, überhaupt noch zuständig ist. Durch Veränderungen in der Firmenstruktur oder auch eine von Beginn an falsche Veranlagung kann es passieren, dass Firmen nicht Mitglied der eigentlich zuständigen BG sind. Dadurch kann es zu Änderungen in der Beitragssituation und damit zu erheblichen Einsparungen kommen. Auch kann es zum Beispiel vorkommen, dass die Gefahrtarifstellenzuordnungen der Mitarbeiter nicht korrekt sind. Denn oftmals wird es versäumt, die Veranlagung zu ändern, wenn ein Mitarbeiter im Laufe seines Berufslebens die Position im Betrieb wechselt. Gerade wenn ein Steuerbüro die Meldung zur BG übernimmt, werden in einigen Steuerbüros Jahr für Jahr die Zuordnungen des Vorjahres übernommen, obwohl Mitarbeiter des Unternehmens nun neue Aufgaben im Betrieb haben.

Ebenso gibt es zahlreiche Lohnarten, die falsch geschlüsselt sein können – zum Beispiel solche, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, aber trotzdem der Unfallversicherung gemeldet werden müssen. Solche Lohnarten sind zwar selten, führen aber dennoch oft zu Fehlmeldungen. Nicht zuletzt können weitere Formfehler im Bescheid vorkommen, die für den Laien nur schwer zu identifizieren sind.

„Bei all diesen Beispielen kommen wir ins Spiel. BG Coaching bietet den schnellen, kompetenten und unkomplizierten Beitrags-Check für Unternehmen“, erklärt Stromberg. „Wir kümmern uns um die Überprüfung und leiten gegebenenfalls auch die Rückerstattung von Beiträgen in die Wege und begleiten das Unternehmen bis Hin zur Einsparung“

Erstmals nur digitale Meldung des Lohnnachweis

Durch eine Neuerung empfiehlt sich der Check des Beitragsbescheids in diesem Jahr ganz besonders: Nachdem die Lohnnachweismeldung bislang per Post durch die Unternehmen an die BG geschickt werden musste, wurde das Verfahren ab 2017 schrittweise auf die digitale Meldung umgestellt. Dieses Jahr war die Meldung zum ersten Mal nur noch online möglich. Der Abruf der Stammdaten erfolgt jetzt unmittelbar vor Abgabe des Lohnnachweises, eine gesonderte Abfrage ist nicht mehr nötig. Die Unternehmen können für die Meldung auf Entgeltabrechnungsprogramme oder die elektronische Ausfüllhilfe zurückgreifen. Die Analyse des BG Coachs fällt klar aus: „Die digitale Meldung bringt durchaus Vorteile mit sich. Zum Start in diesem Jahr ist es jedoch umso wichtiger, einmal prüfen zu lassen, ob dabei alles richtig abgelaufen ist!“

Rückerstattung durch schnellen Einspruch

Nachdem durch eine gründliche Prüfung des Bescheids von BG Coaching Einsparpotential aufgedeckt werden konnte, machen sich die BG-Einsparexperten daran, die Rückerstattung in die Wege zu leiten. Einem Beitragsbescheid kann binnen eines Monats förmlich widersprochen werden. Der Widerspruch muss dabei schriftlich eingelegt werden, eine Begründung ist jedoch zunächst nicht notwendig. „Wir empfehlen allen Betrieben, sich bei Zweifeln am Bescheid direkt nach der Zustellung an uns zu wenden“, betont BG Coach Stromberg. „Doch auch nachdem die Frist bereits abgelaufen ist, können Beiträge noch zurückerstattet werden – bis zu fünf Jahre rückwirkend.“


Über BG Coaching

Die BG Coaching GmbH hilft mittelständischen Unternehmen, besonders Handwerksbetrieben, ihre Beiträge zur Berufsgenossenschaft wirtschaftlich sinnvoll und nachhaltig zu reduzieren. Die Beratungsagentur aus Osnabrück kann dabei langjährige Prüferfahrung im Bereich der Berufsgenossenschaften vorweisen. Sowohl aus Unternehmersicht, als auch aus BG-Beitragsprüfersicht. Anfang 2018 hat sich das Unternehmen mit Tim Stromberg als geschäftsführendem Gesellschafter neu aufgestellt und bietet eine umfangreiche BG-Beitragsberatung sowohl für bestehende Betriebe als auch für Gründer. BG Coaching arbeitet dabei nach dem Win-win-Prinzip: Vergütung nur nach Erfolg.  


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