Was tun, wenn der BG-Beitragsbescheid Fragen aufwirft?
Beitrags-Check von BG Coaching: Häufig können Firmen Beiträge zurückerstattet bekommen / Premiere für digitales VerfahrenJedes Jahr Ende April finden Firmen ihn in ihrem Briefkasten: den Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft (BG). Der Bescheid gilt stets für das abgelaufene Kalenderjahr und die meisten Betriebe zahlen den fälligen Betrag ohne Prüfung. Schließlich, so steht es im Bescheid, ist der Beitrag an die BG ja auch schon zum 15. Mai fällig. „Deswegen, vor allem aber aufgrund fehlender Ressourcen erleben wir immer wieder, dass der Bescheid gar nicht geprüft wird“, erzählt Tim