Bei Lügen im Lebenslauf droht frühes Aus
Studie: Am häufigsten schwindeln Bewerber bei der Berufserfahrung
Wien, 9. Januar 2018 – Bewerber, die ihre Sprachkenntnisse aufbauschen, bei ihren Ausbildungen lügen oder beim bisherigen Gehalt übertreiben, kommen meist nicht weit, zeigt eine aktuelle Studie: Etwa zwei Drittel (63 %) der befragten Manager schließen Bewerber aus, nachdem sie mit falschen Angaben ertappt werden. An der Arbeitsmarktstudie, die der auf Fach- und Führungskräfte spezialisierte Personaldienstleister initiiert hat, nahmen über 2.400 Personalverantwortliche in Europa teil.
„Natürlich wollen sich Bewerber mit einem perfekten Lebenslauf bestmöglich vermarkten. Dabei sollten sie aber unbedingt ehrlich bleiben, sonst schaden sie sich über kurz oder lang nur selbst. Erstens decken Personaler Ungereimtheiten im Vorstellungsgespräch relativ schnell auf. Zweitens wird nur derjenige im Job langfristig glücklich, der zu sich selbst, zu Vorgesetzten und Kollegen ehrlich ist“, weiß Robert Szvetecz, Country Manager bei Robert Half in Wien. „Drittens kann theoretisch sogar Jahre nach der Bewerbung die Kündigung drohen, wenn die Einstellung auf Lügen basierte.“
Mehr als jeder Zehnte mogelt beim früheren Gehalt
Worüber im Lebenslauf gelogen wird, ist vielfältig: Am häufigsten fliegen Bewerber wegen falscher Angaben zur Berufserfahrung (52 %) auf. Auf Platz 2 folgen Unwahrheiten über Fachkenntnisse (44 %), auf dem dritten Platz landen Falschangaben zur Ausbildung und erworbenen Qualifikationen (39 %).
Interessant ist außerdem: Selbst beim früheren Gehalt bleiben Bewerber nicht immer ehrlich. Mehr als jeder siebte Studienteilnehmer (13 %) gibt an, schon einmal Kandidaten wegen falscher Gehaltsangaben in früheren Jobs aussortiert zu haben.
„Es ist durchaus legitim, wenn ein Bewerber ein höheres als sein bisheriges Gehalt fordert. Jedoch muss er seinen Verdienstwunsch gut begründen und sich am marktüblichen Gehaltsniveau orientieren. Dazu gibt es genügend frei verfügbare Quellen im Internet. Die kostenlose Gehaltsübersicht von Robert Half beispielsweise listet die Löhne für Berufe im Finanz- und Rechnungswesen nach Berufserfahrung auf und dient somit als wichtige Richtschnur für die eigene Gehaltsvorstellung“, empfiehlt Szvetecz.
„In welchen Bereichen ihres Lebenslaufs haben Bewerber schon falsche oder übertriebene Informationen angegeben?“ | |
Berufserfahrung | 52 % |
Fachkenntnisse | 44 % |
Ausbildung/Abschlüsse/Qualifikationen | 39 % |
Fremdsprachenkenntnisse | 34 % |
Aufgabenbereiche früherer Positionen | 28 % |
Führungskompetenz | 25 % |
Praktika | 16 % |
Projektmanagementfähigkeiten | 15 % |
Früheres Gehalt | 13 % |
Quelle: Robert Half, Arbeitsmarktstudie 2017, Befragte: 1.514 Personalmanager in Europa
Die eigenen Qualitäten aufzuplustern und falsche Angaben zu machen, ist für viele Bewerber verlockend. Robert Szvetecz nennt die Gründe, weshalb Bewerber immer bei der Wahrheit bleiben sollten – und wann es eine Ausnahme gibt:
1. Personaler sind geschult, Angaben im Lebenslauf zu prüfen
Personaler wissen genau, wie sie Ungereimtheiten im Lebenslauf oder Vorstellungsgespräch aufdecken. Bei Zweifeln an Ihren Angaben haken sie nach. Beliebt sind im Vorstellungsgespräch etwa Fragen zu Nebensächlich-keiten, mit denen Sie nicht gerechnet haben. Denn die Verantwortlichen wissen: Wer lügt, der hat seine Antworten zwar genauestens geplant – kann aber unmöglich alle Details bedacht haben.
2. Falsche Angaben bei der Bewerbung können zur Kündigung führen
Häufig ist beim Vorstellungsgespräch nicht nur der Personaler, sondern auch Ihr zukünftiger Vorgesetzter mit dabei. Stellt sich in der Praxis heraus, dass Sie durch Unwahrheiten getäuscht haben, riskieren Sie die fristlose Kündigung. Auch lange nach Ende der Probezeit hat Ihr Arbeitgeber das Recht, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Schlimmstenfalls verlieren Sie Ihren Arbeitsplatz und müssen Schadensersatz zahlen.
3. Lügen bei unzulässigen Fragen ist kein Vergehen
Manche Fragen dürfen Arbeitgeber nicht stellen. Dennoch sollten Sie auf unzulässige Fragen, wie etwa nach der Familienplanung, nicht lügen. Erklären Sie lieber ruhig und sachlich, dass Ihnen diese Frage zu privat ist und Sie diese deshalb nicht beantworten möchten. Generell Tabu sind mit einzelnen Ausnahmen private und intime Fragen beispielsweise zu:
- Lebenspartner und Heiratsabsichten
- Kinderwunsch, Schwangerschaft und Familienplanung
- Konfession und Religion
- Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeit
- Gesundheitlichen Situation
4. Keine Sorge vor Lücken im Lebenslauf
Viele Arbeitnehmer mit häufigen Berufswechseln oder Unterbrechungen im Lebenslauf durch Karenzzeiten sorgen sich, schon im Vorhinein aussortiert zu werden und modifizieren ihren Lebenslauf daher. Das können Bewerber vermeiden, indem sie sich von professionellen Personalvermittlungen unterstützen lassen, die den passenden Job nicht nur auf fachlicher, sondern auch auf persönlicher Ebene vermitteln.
Über die Arbeitsmarktstudie:
Die von Robert Half entwickelte Arbeitsmarktstudie wird jährlich erhoben. Die Befragung wurde im Januar 2017 von einem internationalen, unabhängigen Meinungsforschungsinstitut unter 2.409 Managern in Europa durchgeführt. Weitere Ergebnisse der Studie senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
Hinweis an die Redaktion:
Für Pressegespräche steht Ihnen Robert Szvetecz, Country Manager bei Robert Half in Wien, gerne zur Verfügung. Zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie bitte Alenka Mladina, Tel. +49 (0)89 5454 260 18 oder alenka.mladina@roberthalf.de bzw. Gabriela Mair, Tel. +43 (0)1 4085794 oder g.mair@procomm.biz.
Die Pressemitteilung können Sie unter www.roberthalf.at/presse abrufen. Dort finden Sie auch Informationen zu früheren Studien.
Über Robert Half:
Robert Half ist ein weltweit tätiger, spezialisierter Personaldienstleister für Fach- und Führungskräfte im Finanz- und Rechnungswesen sowie in IT Berufen. www.roberthalf.at/ueber-uns
Pressekontakt:
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