Stiftung Warentest „Testsieger“: Auszeichnung für in Südtirol entwickelten Trekkingschuh
Robust, stabil, bequem sollen Trekkingstiefel sein, querfeldein und auf unwegsamem Gelände Halt und Schutz bieten, die Füße trocken halten. Die Stiftung Warentest hat 15 Stiefel geprüft und die Ergebnisse vor Kurzem im „test“ Magazin veröffentlicht. Als Testsieger ging ein Schuh der Marke Kaikkialla hervor, der in Südtirol von SPORTLER Mitarbeitern mitentwickelt wurde.
Im Test überzeugte der Kaikkialla Schuh „Inari“ mit guten Noten und wurde Testsieger. Das Gesamturteil lautete: „Moderner, angenehm zu tragender Lederschuh, der den Fuß auf unwegsamem Gelände und befestigten Wegen schützt, stützt und trocken hält.“
Was viele vielleicht nicht wissen: der Kaikkialla Schuh wurde in Bozen entwickelt. Allen voran durch Renato Lorenzi von der Firma Sport Alliance und SPORTLER Mitarbeiter Heiner Oberrauch Junior.
„Wir freuen uns natürlich sehr über diese gute Bewertung. Es ist eine große Genugtuung und ein Ansporn für uns weiterhin gute Produkte zu entwickeln, zur Zufriedenheit unserer Kunden“, sagt Heiner Oberrauch Junior von der SPORTLER AG, der sich als europäischer Koordinator der „Euro Family“ für die Produktentwicklung von Kaikkialla verantwortlich zeichnet.
Sport Alliance und Euro Family sind zwei von der SPORTLER AG mitbegründete Gesellschaften mit Sitz in Bozen, in denen Familienunternehmen auf europäischer Ebene eng zusammenarbeiten und von denen hochtechnische Qualitätsprodukte in Südtirol entwickelt werden.
Pressemitteilung (Word Dokument): 2013-09 PM SPORTLER Gute Noten für Kaikkialla Bergschuh
Foto (Jpeg): kaikkialla inari 3001346 100495
Für Rückfragen, weitere Informationen und Interviews stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit sportlichen Grüßen
Thomas Haberer
Marketing, Kommunikation und PR
SPORTLER AG
Enrico Fermi Str.14
I-39100 Bozen
T 39 0471 208 130
Thomas.H@sportler.com
www.sportler.com
MwSt. Nr. 01481590212
Handelsreg. Bozen, Nr. 10027720159
v.e. Gesellschaftskap. € 2.200.000,00.-
Tochtergesellschaft der Firmengruppe "Obfinim AG", deren Leitung und Koordinierung in Sinne des Art. 2497 des ZGB unterliegt.
Tags: