Notfälle im Gebirge können für die Betroffenen teuer werden

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(Zürich/Innsbruck, den 24.07.2013) Bergwanderer und Kletterer sollten vorsorgen, wollen sie nicht einem ungeahnten Kostenrisiko gegenübersehen. Denn bei jeder Tour besteht die Gefahr, sich zu verletzen und nicht mehr selbstständig absteigen zu können. „Muss die Bergrettung zu Hilfe gerufen werden, erfolgt zwar eine Erstversorgung durch den Notarzt vor Ort“, schildert Dr. Hubert Tramposch von der Anwaltskanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck. „Doch dann wird der Verletzte in der Regel zur weiteren Versorgung in eine Klinik gebracht. Und das geschieht in den Bergen meist per Hubschrauber.“

Bis zu 3.500 € kostet in Österreich alleine die Hubschrauberbergung – weitere Kosten für die Behandlung durch Notarzt und Klinik kommen hinzu. „Wer dieses Risiko nicht mit einer privaten Urlaubskrankenversicherung abgesichert hat, kann auf erheblichen Kosten sitzenbleiben“, warnt Tramposch, der sich vor allem mit verkehrs- und haftungsrechtlichen Fragen beschäftigt. Denn von den Kosten einer Hubschrauberbergung übernimmt die österreichische Sozialversicherung nur maximal

950 €. Den Rest muss, soweit er nicht vorgesorgt hat, der Gerettete zahlen.

Für die ärztliche Behandlung tragen die deutschen gesetzlichen Krankenkassen zwar die Kosten, wenn der Patient dem behandelnden Arzt einen Auslandskrankenversicherungsschein oder eine Europäische Krankenversicherungskarte vorgelegt hat. „Die Kassen erstatten allerdings üblicherweise nur Leistungen und Honorare, die sie auch in Deutschland übernehmen würden“, stellt Tramposch klar, dessen Kanzlei Mitglied in der internationalen Beratungsallianz Geneva Group International (GGI) ist. Die Differenz zu den österreichischen Tarifen geht zu Lasten des Patienten.

Ist die erste Anlaufstelle für die Behandlung eines Notfalls ein Wahlarzt oder eine Privatklinik, muss der Patient die Behandlungskosten sogar vorerst aus eigener Tasche begleichen. „In diesen Fällen erfolgt keine direkte Verrechnung zwischen der deutschen Krankenkasse und dem Krankenversicherungsträger in Österreich, sondern der Patient kann die Kosten hinterher bei seiner deutschen Krankenversicherung einreichen.“

Tramposch rät allen Bergurlaubern zu einer privaten Urlaubskrankenversicherung und einer Unfallversicherung. „Es ist auch sehr empfehlenswert, vor Antritt einer Reise noch einmal die Versicherungsbedingungen sowie die Höhe der Deckung einer seit längerem bestehenden Versicherung zu prüfen.“ Sinnvoll kann es ferner sein, die Bedingungen der eigenen Kreditkarte zu studieren, denn teils sind die Kosten einer Bergrettung hierdurch gedeckt. Der Anwalt fügt hinzu: „Auf der sicheren Seite ist natürlich auch, wer Mitglied im Alpenverein ist. Denn diese Mitgliedschaft schließt die Erstattung der Kosten einer Hubschrauberrettung mit ein.“

Infos: www.tramposch-partner.com

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Die österreichische Anwaltskanzlei Tramposch & Partner mit Standorten in Innsbruck, Wien und Eisenstadt ist auf Schadensersatzfragen und die damit verbundenen Regresse spezialisiert. Schwerpunkte sind Sport- und Freizeitunfälle, insbesondere bei allen Wintersportarten, sowie Verkehrsunfälle. Die Kanzlei gehört der Geneva Group International an, einer der führenden internationalen Kooperationen unabhängiger Anwaltskanzleien, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmensberatungen. 388 Mitgliedsfirmen mit 592 Büros und 20.491 Mitarbeitern weltweit beraten Kunden in 101 Ländern. Im Jahr 2012 haben sie einen kumulierten Umsatz von 4,386 Mrd. USD generiert. Durch eine hervorragende Zusammenarbeit bieten GGI-Mitglieder eine umfassende, multidisziplinäre Beratung zu allen grenzüberschreitenden Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsfragen.

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Wird ein Verletzter zur weiteren Versorgung in eine Klinik gebracht, geschieht das in den Bergen meist per Hubschrauber.
Dr. Hubert Tramposch, Rechtsanwalt
Die Krankenkassen erstatten üblicherweise nur Leistungen und Honorare, die sie auch in Deutschland übernehmen würden.
Dr. Hubert Tramposch, Rechtsanwalt